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Abstimmungszeit beendet
Autor Mechthild K. am 24. Dezember 2013
10881 Leser · 9 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Doppelmoral

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!

Berliner Zeitung: In der Endphase der Sowjetunion gründete Chodorkowski gemeinsam mit Freunden die Menatep-Bank. Das Geschäftsmodell bestand darin, die galoppierende Inflation auszunutzen. Dafür wurden Rubel in Dollar umgetauscht, um sie wenig später und völlig legal in sehr viel mehr Rubel zurück zu tauschen. Mit diesem Geld brachte sich Chodorkowski bei einer Auktion in den Besitz des Ölkonzerns Yukos.

Während Putin sich auf zermürbenden Posten in der Verwaltung abstrampelte, sonnten sich Chodorkowski und die Seinen am Mittelmeer und schickten ihre Kinder an sündhaft teure US-amerikanische Eliteuniversitäten. Um das große Geld zu machen, waren außer Freundlichkeit des Hasardeurs, ganz andere Qualitäten nötig. Chodorkowski nutzte – wie ausnahmslos alle anderen Oligarchen und die meisten Staatsfunktionäre – den rechtsfreien Zustand, der manche steinreich werden ließ und andere in Angst um ihr tägliches Einkommen trieb.

Es war eine Zeit, in der die Russen zusehen mussten, wie sich ihre Ersparnisse in Luft auflösten und wenige daraus auch noch Profit zogen. Diese Bereicherung kann man dreist und skrupellos nennen, zynisch und unmoralisch auch. Aber illegal war sie damals nicht.

Aus einem Kommunisten und Spekulanten entstand diese Leuchtgestalt, hofiert und gefeiert vom Westen. Die Gerichtsverfahren als politisch motiviert verunglimpft. Erschreckend, wie Demokratien urteilen, wenn es gegen Russland geht. Die Hauptsache das System Putin wird niedergemacht.

Hurrarufe vom Bundespräsidenten! Herr Genscher wird gefeiert als Held alter Schule.

Warum schweigen Sie im Fall Snowden und lassen diesen in dem Land, wo Freiheit und Recht mit Füßen getreten werden? Eine erschreckende Doppelmoral!

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Kowark

Kommentare (9)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 28. Dezember 2013
    1.

    Mechthild,
    VOLLTREFFER!

  2. Autor Helmut Krüger
    am 29. Dezember 2013
    2.

    Das Übermaß an Verfolgung macht aus dem Verfolgten noch lange keinen Freiheitshelden. Wer in der NS-Zeit einen Raub beging und aus diesem Grund eine unglaubliche Härte des Strafvolzuges erlitt, taugt genausowenig zur Lichtgestalt wie jemand, der zu DDR-Zeiten bei gleichem Delikt Analoges erfuhr. Hier gilt es zwischen der Gefangennahme an sich und der Art und Weise zu unterscheiden.

    Ebenso ist es auch mit Michail Chodorkowski.

    Schwamm drüber, der Kerl hat´s verdient, wäre eine Bagatellisierung eines telweise von Willkür durchsetzten Strafvollzuges, die bloße Umkehrung der Angelegenheit mutet paradox an. Letztgenanntes zumindest in den Augen jener Menschen, für die hemmungslose Spekulation gleich ihrer Folgen nicht gerade zu den vornehmsten Tugenden und nicht zur puren Selbstverständlichkeit gehören.

    Die endliche Freiheit von Chodorkowski mag in Ordnung gehen, seine Stilisierung als Lichtgestalt eines Freiheitskämpfers gewiss nicht.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 30. Dezember 2013
    3.

    Helmut,
    .
    in sehr vielen Kommentaren stimme ich mit Ihrer
    Meinung 1:1 überein. Das lässt mich zu dem
    Schluß kommen, dass meine eigenen An-
    sichten nachvollziehbar und eventuell
    oft auch richtig sind.
    .
    Frau BKin Dr. Angela Merkel reist in ferne Länder
    (China, Rußland usw.) um sich dort für mehr
    Gerechtigkeit einzusetzen. Bzw. den je-
    weiligen Staat als Unrechtsstaat
    zu bezeichnen.
    .
    Die Urteile gegen Chodorkowski und Pussy Riot
    sind nun wahrlich nicht geeignet den Rechts-
    staat Rußland als einen Unrechtsstaat
    hinzustellen.
    .
    Wir sollten lieber vor unserer eigenen Haustür kehren.
    Hier wird der *Dorftrottel* >Ulfi< als Mörder ver-
    urteilt. Obwohl jeder weiß, dass er niemals
    in der Lage war die Leiche allein spurlos
    verschwinden zu lassen. Die "Ermittler"
    haben ihn solange "befragt bis
    er "gestanden" hat.
    .
    Des weiteren gingen in letzter Zeit mehrere Fälle
    durch die Presse. In denen berichtet wurde,
    dass Männer Frauen vergewaltigt haben
    sollen, welche sich nach Jahren als
    Fehlurteile heraus stellten.
    .
    Hier sollte man sich die Frage stellen,
    ob nicht Deutschland ein Unrechts-
    staat ist?

  4. Autor Helmut Krüger
    am 31. Dezember 2013
    4.

    Erhard,

    ich will es mal so benennen:
    JEDER Staat ist in einem gewissem Maße Rechtsstaat und in einem gewissem Maße Unrechtsstaat, wenn wir so wollen. Nur das Maß des Ersten und der Zweiten ist zum Teil außerordentlich verschieden.

    Selbstverständlich wurde auch zur Nazizeit die überwiegende Zahl der juristischen Fälle nach rechtsstaatlichen Erwägungen vollzogen, gleich so auch in der DDR und in jedem anderen Staat, soweit er sich ein juristisches System leistet und dieses für nötig hält.

    Dann gibt es dasjenige, was wir als Unrecht bezeichnen. Das will ich Durchgriffsebene der höheren Chargen nennen, wobei dann Urteile mehr oder weniger auf politisches Geheiß durchgestellt werden, sei es die schlichte Aburteilung erklärter politischer Gegner oder der Freispruch der eigenen Anhänger, wo es dann schon unglücklicherseiligerweise zu einer Anklage gekommen ist.

    Die ausgesprochen faktische Ungleichheit, ein juristisches Verfahren durchzustehen - mangels Finanzen und damit verbunden auch mangels einschlägiger Möglichkeiten, die ganze Klaviatur des Rechtsstaates auszuspielen - tut dann noch ein Übriges.

    Nach meiner Überzeugung ist Russland zweifelsohne im höheren Maße ein Unrechtsstaat als das gegenwärtige Deutschland ein Unrechtsstaat ist. Was die DDR im Vergangenen angeht, bezog sich das Unrechtsstaatswesen klar auf politische Prozesse, im Vergleich dazu herrschen in Bayern, zumindest was die denkbare Aburteilung politischer Gegner angeht, vglw. milde Verhältnisse. Gustl Mlollath war Folge einer verhaltenskonservativen Denkart, nicht Opfer eines politischen Schauprozesses.

    Kommen Sie gut hinein in 2014.
    Helmut Krüger

  5. Autor Gunther G.
    am 01. Januar 2014
    5.

    Auf Stock-World erfährt man Folgendes:
    Auch Deutschland gehört zu den engeren Kombattanten / Spuren von Saarbrücken über Berlin nach Moskau.

    --------------------------------------------------

    Saarbrücken. (Saar-Echo) Der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) soll am Sturz des ehemaligen Multimilliardärs und Vorstandsvorsitzenden des größten russischen Ölkonzerns, Mikhail Chodorkovsky, beteiligt gewesen sein und Chodorkovsky belastendes Material nach Moskau geliefert haben. Das ist Inhalt einer heute begonnenen Serie des SAAR-ECHO. Ihre Brisanz erhält diese Nachricht in Verbindung mit den Statuten der Finanzgruppe Menatep, in der die Yukos-Eigner ihren Besitz organisiert haben.

    Danach hatte Chodorkovsky im Falle seines Todes, einer Entführung, Haftstrafe oder beim Verlust eines wichtigen Yukos-Teilbetriebs seine Rechte an Yukos abzugeben, wie die Moskauer Wirtschaftszeitung „Wedomosti“ berichtet hat.

    Da das Yukos-Management weitgehend von Amerikanern kontrolliert wurde und sich ein Yukos-Großaktionär und Vertrauter Chodorkovskys, der Russe Leonid Newslin, bereits nach Israel abgesetzt hatte, wo ein russischer Haftbefehl gegen ihn nicht vollstreckt werden kann, wäre Yukos bei Verurteilung Chodorkovskys zu einer Haftstrafe sofort und vollständig an Newslin übergegangen und Yukos damit unter totale Kontrolle der USA und Israels geraten, während der eher bodenständige und mit Russland verbundene Chodorkovsky lediglich 20 bis 40 Prozent von Yukos an die US-Konzerne Exxon-Mobil und Texaco verkaufen wollte.

    Da dem amerikanischen Management die Abtretungsklausel in den Menatep-Statuten bekannt war, brauchte lediglich Chodorkovsky belastendes Material nach Moskau lanciert zu werden, das zu seiner Verurteilung zu einer Haftstrafe Chodorkovskys führen würde, um sich die totale Kontrolle über den russischen Ölgiganten zu sichern und ihn der Kontrolle Russlands vollständig zu entziehen. Diesen Part hat offensichtlich der BND übernommen.

  6. Autor Gunther G.
    am 01. Januar 2014
    6.

    Fortsetzung:
    Der Plan ging nicht auf, nachdem Präsident Putin im Herbst 2004 die Strategie der USA im amerikanisch-russischen Ölkrieg durchschaute, die schon seit langem den russischen Ölreichtum im Visier hatten und unter ihre Kontrolle zu bringen versuchten. Putin unterlief die amerikanische Strategie, indem er die Verurteilung Chodorkovskys zu einer Haftstrafe hinauszögerte, weil ansonsten die Menatep-Statuten sofort gegriffen hätten und Yukos für Russland damit vollständig verloren gegangen wäre. Der ehemalige KGB-Offizier Putin entwickelte eine Verteidigungsstrategie.

    Die Steuerschulden von Yukos nahm Putin zum Anlass, die Yukos-Öltochter Yuganskneftegas per Zwangsversteigerung und nach russischen Gesetzen formaljuristisch legal wieder in russischen Staatsbesitz überzuführen. Damit hatte Putin den russisch-amerikanischen Ölkrieg mit kapitalistischen Waffen für sich entschieden. Zwar traten auch jetzt wieder die Menatep-Statuten in Kraft und Chodorkovsky musste seine Rechte am Yukos-Konzern – nun wegen des Verlusts eines wichtigen Yukos-Teilbetriebs – abtreten, doch ohne Yuganskneftegas war der Yukos-Konzern nur noch eine fast „leere Hülle“, die Chodorkovsky im Dezember 2004 an Newslin abzutreten hatte.

    Aufklärungsbedarf in dem konspirativ betriebenen russisch-amerikanischen Ölkrieg mit Unterstützung Israels und Deutschlands besteht nun hinsichtlich der Rollen von Bundeskanzler Schröder sowie der Lieferanten des Chodorkovsky belastenden Materials – des BND sowie eines Luxemburgers namens Ernest Backes, der wiederum über enge Kontakte in die USA verfügt. Backes hatte das Yukos-Dossier an den BND geliefert, der es an das Bundeskanzleramt weiterleitete, um von dort auf den Schreibtisch von Putin lanciert zu werden. Der BND hatte Backes daraufhin 2003 eine Tarnfirma in Saarbrücken finanziert, die in der Yukos-Affäre fortan weiter eifrig mitmischte, zwischendurch aber auch andere Aufträge für den deutschen Auslandsgeheimdienst durchzuführen hatte. Im August 2004 drehte der BND seiner Saarbrücker Tarnfirma den Geldhahn zu und schaltete sie ab. (Wird fortgesetzt. Die SE-Red.)

    http://stock-world.de/forum/thread?thread_id=212893

  7. Autor Erhard Jakob
    am 11. Januar 2014
    7.

    Hautsache, die betreffenden Parteien bzw.
    "Heu-Schrecken" >lt. Müte< führen den
    Streit (Krieg) nicht mit anderen
    Mitteln weiter.
    .
    Wenn sich zwei *Geld-Giganten* sich nicht
    mehr mit Worten bzw. Schriftsätzen be-
    kriegen. Sondern andere Mittel ein-
    setzen kann das Übernacht zum
    Untergang der Erde führen.
    .
    So gesehen, brauchen wir auf
    keine Naturkatastrophe
    warten. Das kriegt der
    Mensch schon ganz
    allein hin.

  8. Autor Wolfgang Mücke
    Kommentar zu Kommentar 3 am 12. Januar 2014
    8.

    Der Kommentar lässt eine gewisse Einschätzung der Denkweise des Autors zu.
    Nach diesem Kommentar ist Russland ein Rechtsstaat und Deutschland ein Unrechtsstaat.
    Diese Bewertung ist schon sehr speziell.
    .
    PS: Dass es bei Vergewaltigungen Fehlurteile gibt, liegt in der Natur der Sache. Wenn Aussage gegen Aussage steht und es keine Zeugen gibt, ist es schwer ein Urteil zu fällen. Da es in Deutschland das Prinzip gibt: "Im Zweifel für den Angeklagten" muss man davon ausgehen, dass mehr Vergewaltiger nicht verurteilt wurden, als Schuldlose schuldig gesprochen wurden.

  9. Autor Erhard Jakob
    am 18. Januar 2014
    9.

    Jeder Kommentar lässt eine gewisse Einschätzung
    der Denkweise des Autors zu. Nicht nur meine!
    .
    Wer aus meinen Kommentaren heraus liest, dass
    Russland ein Rechtsstaat und Deutschland
    ein Unrechtsstaat ist, kann offenkundig
    nicht lesen.
    .
    Nicht nur im deutschen Recht gilt, dass dem
    Täter die Schuld bewiesen werden muss.
    Und nicht umgekehrt. Und, wenn dies
    nicht möglich ist, muss der Be
    schuldigte wegen Mangel
    an beweisen frei
    gesprochen
    werden.
    .
    Hier erinnere ich nur an *Ulfi*,
    Gustl Malltoh und viele
    andere.
    .
    Auch gibt es viele Vergewaltigungsfälle,
    in denen die Frau die Straftat nur vor
    getäuscht und der Beschuldigte von
    "Richtern" verurteilt wurde.
    .
    Das sind keine spiziellen Fälle. Autoren
    haben ganze Bücher damit
    voll geschrieben.

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