Sehr geehrter Frau Müller,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Seit rund 130 Jahren gibt es in Deutschland eine gesetzliche Kranken- versicherung (GKV). Sie basiert auf dem Solidarprinzip: Ein Versicherter zahlt seinen Beitrag gemäß seiner Einkünfte und erhält Leistungen nach seinen gesundheitlichen Bedürfnissen. Diese Leistungen sind unabhängig von der Höhe der Einzahlungen.
Die private Krankenversicherung (PKV) folgt diesem Prinzip nicht. Hier hängt die Höhe des Beitrags vom individuellen Risiko, dem gewünschten Leistungsspektrum und dem Eintrittsalter ab. Einen sozialen Ausgleich zwischen verschiedenen Einkommensgruppen gibt es nicht. Während beim Solidarsystem jeder solidarisch einen Beitrag zahlt, versichert sich innerhalb der PKV jeder gegen sein eigenes Risiko.
Die Rückkehrmöglichkeiten in die gesetzliche Krankenkasse hat der Gesetzgeber bewusst beschränkt. Damit soll verhindert werden, dass sich junge und gesunde Versicherte günstig in der PKV versichern und später in die GKV zurückkehren; nämlich dann, wenn der Beitrag für die private Kranken- versicherung möglicherweise zu hoch ist.
Ihre persönliche Situation können wir von hier aus nicht einschätzen, ebenso wenig die Details Ihres PKV-Vertrages.
Bis zu einem Alter von 55 Jahren hat der Gesetzgeber Möglichkeiten geschaffen, unter bestimmten Bedingungen von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung zu wechseln. Eine Altersgrenze ist jedoch notwendig, damit das Solidarprinzip der gesetzlich Versicherten erhalten bleibt.
Es ist nicht immer leicht abzuwägen, welche Dinge finanziert werden sollten und welche nicht unbedingt. Bei einem niedrigen Einkommen ist das besonders schwierig. Gesundheitsvorsorge kann lebensnotwendig sein, da sie schwere Erkrankungen frühzeitig erkennen kann und behandelbarer macht. Ein Sparen bei der Gesundheitsvorsorge kann im Ernstfall sehr viel höhere Kosten nach sich ziehen.
Da für Sie der Selbstbehalt von 600 Euro im Jahr problematisch ist, wäre zu überlegen, ob ein Gespräch mit Ihrer Krankenkasse sinnvoll ist. Vielleicht gibt es einen ähnlichen Tarif ohne Selbstbehalt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 25. Dezember 2013
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am 02. Januar 2014
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