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Abstimmungszeit beendet
Autor Dennis Heine am 03. Januar 2014
9153 Leser · 4 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Blablubschwall

Menschen dürfen auf Grund einer Verleumdung kurzzeitig eingesperrt werden (ist eine Freundin von mir mir passiert).
Grundlage dessen ist, dass Menschen, welche auf Grund einer FALSCHAUSSAGE eine Gefahr für ihre eigenen Kinder darstellen würden (was sie - ich kenne die Frau - unter Einsatz ihres Lebens nie sein/tun würde) Eingesperrt werden, ihrer Grundgsetzlichen Rechte beraubt werden, obwohl diese de Fakto keine Gefahr darstellen. Oder anders ausgedrückt: Wer einer Gefahr bezichtigt wird, wird bis zum hinzuziehen eines Richters TROTZDEM eingesperrt, also seines Rechts auf freie Bewegung innerhalb des Bundesgebiets beraubt, NUR weil die zuständigen Psychiater "es nicht wissen" bzw die Gefahrenlage noch nicht einschätzeen konnten? Ja beruht unser Grundgesetz denn wirklch nur auf Willkür? Stehen Psychiater wirklich über dem Grundgesetz und über dem Prinzip der Jurisdiktion?
(Die betreffende Person wurde übrigens IM NACHHINEIN und ohne richterlichen Beschluss (also wurde ihr vorher Unrecht getan) freigelassen).

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Helmut Krüger
    am 03. Januar 2014
    1.

    Geehrter Herr Heine,

    die Angelegenheit ist in der Tat schwierig, denn sie beinhaltet eine Abwägung. Bei der Abwägung geht es um das Leben und die Unversehrtheit des Kindes im Vergleich zur Freiheit eines Erwachsenen, der nach der Behauptung eines anderen Erwachsenen für dieses Kind eine Gefahr bedeutet.

    Die Angelegenheit wird dadurch schwierig, dass die Juristerei nicht von einer Denunziation ausgeht, sondern von einer wahrheitsgemäßen Aussage, derzufolge das Kind dann geschützt werden muss. Mir sind allerdings keine Zahlenverhältnisse bekannt, wie hoch rein prozentual der Anteil der Denunziationen ist und der Anteil von wirklich wahrheitsgemäßen Aussagen. Klar ist aber auch, dass selbst bei 90 % wahrheitsgemäßen Aussagen und 10 % Deunziationen das den 10 % Denunzierten in nichts hilft, dass sich an einen der wenigen Dreisten geraten sind, die noch eine Rechnung mit ihnen offen haben.

    Welche Lösung schlagen Sie vor, wenn ggf. Gefahr in Verzug ist und das ist ja der Grund des Einsperrens und eine Beweisführung auf die Kürze der Zeit hin gar nicht erbracht werden kann? Ich selber könnte mir allerdings vorstellen, dass Denunziationen unzureichend belangt werden. Es sollte dabei nicht nur um Rufmord, sondern auch um finanzielle Entschädigung gehen, die weit über den Kosten der Haftstrafe und des Verdienstausfalles liegen.

  2. Autor Wolfgang Mücke
    am 12. Januar 2014
    2.

    Um jemanden mehr als 24 h festzusetzen, bedarf es schon eines Richters. Der Richter muss sich auf Gutachten verlassen.
    Bei Richtern gilt: Im Zweifel für den Angeklagten. Die Frage ist, ob nicht eine solche Maxime auch für Gutachter gelten müsste.

    Die Frage ist, wann Gutachter wegen Schlampigkeit verurteilt werden können. Ob sie nicht dafür zahlen müssten, wenn Leute fälschlicher Weise eingesperrt werden. Heute zahlt dies der Steuerzahler.

    Ansonsten ikann man nur feststellen: Mollat ist kein Einzelfall.

  3. Autor Dennis Heine
    am 23. Januar 2015
    3.

    aber ist sowas nicht eher ein fall für's jugendamt, als für den psychiater?

  4. Autor Dennis Heine
    am 23. Januar 2015
    4.

    @Wolfgang Mücke "Um jemanden mehr als 24 h festzusetzen, bedarf es schon eines Richters." - also die gute frau wurde 2 wochen ohne richter festgehalten.

    des weiteren: wäre das nicht eher ein fall für's jugendamt?

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