Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor c. collins am 12. Dezember 2013
8977 Leser · 4 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Einbürgerung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin

So ist mein Sachverhalt:

Ich bin Engländer aber hier in Deutschland geboren (Mülheim/Ruhr) . Mein Vater war britischer Staatsbürger meine Mutter ist Deutsche. Ich habe den Antrag für die Einbürgerung in Mülheim abgegeben und bekam jetzt einen Brief zurück, dass ich mich für den Einbürgerungstest anmelden müsste. Die Stadt Mülheim würde laut Gesetzt meinen Schulabschluss nicht anerkennen. Ich bin damals auf eine lernbehinderte Schule gekommen da ich einen Sprachfehler hatte der aber heute nicht mehr besteht.
Herr Brodereck von der Einbürgerungsstelle meinte zu mir es wäre eine interne Regelung vom Innenministerium.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht was das soll. Ich lebe hier in Mülheim/Ruhr 46 Jahre, Deutsch ist meine Muttersprache, bin hier zur Schule gegangen, habe immer eine Arbeitsstelle gehabt. Wieso und weshalb ich einen Einbürgerungstest in Sachen Kultur machen muss verstehe ich nicht. Meine Meinung werden Menschen die auf eine Förderschule diskriminiert. Gibt da Ausnahme Fälle wenn ja welche.
Im Grundgesetzt steht im Artikel 3
Alle Menschen sind gleich zu behandeln
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Ich würde mich freuen von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen
Christopher Collins

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Hanns C. KRULL
    am 08. Januar 2014
    1.

    Herr Collins sollte seine Einbuergerung ohne grosse administrative
    Probleme erhalten.
    Viel Erfolg ! hck

  2. Autor Erhard Jakob
    am 08. Januar 2014
    2.

    Ich schließe mich der Meinung
    von Hanns C. Krull an.
    .
    Eine *interne Regelung* heißt, dass
    steht so nicht im Gesetz.
    .
    Es wäre sicher gut, wenn sich Herr Collins in einer
    Bürgersprechstunde bei einem Land- und/oder
    Bundestagsabgeordneten Rat und
    Hilfe holen würde.
    .
    Ansonsten ist er der Willkür der
    betreffenden Beamten
    ausgeliefert.
    .
    Als erstes sollte er sich den Text der
    *internen Regelung* zeigen lassen.

  3. Autor Ralf Schumann
    am 08. Januar 2014
    3.

    Nein, glauben Sie mir bitte, die Lernbehinderung hat damit nichts zu tun. Alle in Deutschland lebenden Menschen, die eine deutsche Staatsbürgerschaft annehmen wollen, müssen diesen Test machen.

  4. Autor Erhard Jakob
    am 11. Januar 2014
    4.

    Ralf,
    wenn es so im Gesetz steht, dann
    muss auch so verfahren werden.
    .
    Ansonsten würde ja Anarchie
    und Chaos herrschen.

  5. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.