Sehr geehrter Herr Strittmatter,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Ziel einer Finanztransaktionsteuer sind zusätzliche Steuereinnahmen. Der Finanzsektor soll damit einen angemessenen und fairen Beitrag zu den Folgekosten der Finanzkrise leisten. Zu diesem Zweck strebt die Bundesregierung zunächst eine Einführung einer Finanztransaktionsteuer im Wege der verstärkten Zusammenarbeit mit möglichst vielen Mitgliedstaaten der EU an.
Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ist vereinbart: „Wir wollen eine Finanztransaktionssteuer mit breiter Bemessungsgrundlage und niedrigem Steuersatz zügig umsetzen, und zwar im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit in der EU. Eine solche Besteuerung sollte möglichst alle Finanzinstrumente umfassen, insbesondere Aktien, Anleihen, Investment- anteile, Devisentransaktionen sowie Derivatekontrakte. Durch die Ausgestaltung der Steuer wollen wir Ausweichreaktionen vermeiden.“
Zeitgleich ist die Fortsetzung der erfolgreichen Finanzmarktregulierung erforderlich und beabsichtigt. Da im Richtlinienvorschlag der Begriff Finanzinstitute weit gefasst sein soll, können auch Finanztransaktionen des sogenannten Schattenbankensystems eine Rolle spielen. So sollen etwa Hedgefonds, Investmentfonds, Verbriefungsgesellschaften, Wertpapierhändler, usw. wie jedes andere Finanzinstitut besteuert werden.
Wie lange es dauern wird, bis die elf beteiligten Mitgliedstaaten eine verbindliche Richtlinie beschließen, lässt sich schwer abschätzen und hängt vom weiteren Verlauf der Beratungen ab. Frankreich und Deutschland haben am 27. Januar 2014 beschlossen, in den nächsten Monaten gemeinsame Vorschläge vorzulegen, um möglichst bald einen Kompromiss unter den betroffenen Mitgliedstaaten zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (6)Schließen
am 11. Januar 2014
1.
am 12. Januar 2014
2.
am 18. Januar 2014
3.
am 21. Januar 2014
4.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.