Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Aus Ihrem Schreiben gehen nicht genügend Angaben hervor, um eine präzise Aussage treffen zu können. Soweit man von dieser Stelle aus etwas zu Ihrem Beispiel sagen kann:
Dem Gesetzgeber war es wichtig, durch die Regelungen des §257 SGB V sicherzustellen, dass pflicht-, freiwillig und privat versicherte Beschäftigte beitragsmäßig gleich behandelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 11. Januar 2014
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