Sehr geehrter Frau Schreib,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Der Generationenvertrag in der Rente kann nur erfüllt werden, wenn Kinder geboren und erzogen werden. Deshalb hat die Bundesregierung im Januar einen Gesetzentwurf zur Rentenreform auf den Weg gebracht.
Mit dem neuen Gesetz wird eine Gerechtigkeitslücke für Eltern von vor 1992 geborenen Kindern geschlossen. Dies kommt vor allem Frauen zugute: Sie hatten vor 1992 deutlich weniger Unterstützung durch Kinderbetreuungs- einrichtungen als heutige Eltern.
Nun werden die anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder für diese Eltern um zwölf Monate ausgeweitet. Für jedes vor dem 1. Januar 1992 geborene Kind gibt es einen Zuschlag von einem persönlichen Entgeltpunkt. Für einen Entgeltpunkt gibt es im Westen rund 28 Euro, im Osten rund 26 Euro monatlich.
Für diejenigen, die heute schon im Ruhestand sind, wird die Renten- versicherung automatisch die Rente erhöhen, ein Antrag ist nicht nötig. Die technische Umsetzung wird zwar noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Die Nachzahlungen können aber noch in diesem Jahr veranlasst werden. Wer bisher noch keine Rente erhält, lässt sich die Kindererziehungszeiten spätestens bei Rentenantragsstellung vervollständigen.
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/01/...
Das Kabinett hat dem Gesetzentwurf am 29. Januar zugestimmt. Der Deutsche Bundestag soll das Gesetz im Mai beschließen, damit es am 1. Juli 2014 in Kraft treten kann.
http://www.rentenpaket.de/rp/DE/Startseite/start.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 18. Januar 2014
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am 20. Januar 2014
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am 21. Januar 2014
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am 01. Februar 2014
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