Sehr geehrter Herr Biermaier,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Deutschland steht zu seiner historischen Verantwortung für den Holocaust. Das schließt auch die Verpflichtung mit ein, die heutigen Lebensumstände der überlebenden Opfer des Holocausts zu erleichtern. Seit dem 2. Weltkrieg werden deshalb weltweit Zahlungen zum Zweck der „Entschädigung“ geleistet. Auch gegenwärtig erhalten die Überlebenden jährliche Zahlungen – in Form von Renten oder über die Jewish Claims Conference.
Seit 1980 werden im Rahmen des sogenannten Härtefonds Einmalzahlungen an jüdische NS-Verfolgte geleistet, die aus den mittel- und osteuropäische Staaten in den Westen ausgewandert sind. Seit den 1990er Jahren werden aus zwei weiteren Fonds auch laufende Beihilfen an NS-Opfer gezahlt, die bisher noch nicht einbezogen worden waren. Die Mittel –2012 insgesamt ca. 385 Millionen Euro – stellt der Bundesfinanzminister der Jewish Claims Conference zur Verfügung. Sie übernimmt die Verteilung an die Empfänger, die überwiegend in Israel, den USA und in Russland sowie der Ukraine leben. Über die eigentlichen Individualzahlungen hinaus sind in den Beträgen Aufwendungen für medizinische und Altenpflege jüdischer Opfer enthalten. Leistungen an Empfänger, die im Staat Israel leben, liegen – Schätzungen zufolge – bei ca. 282 Millionen Euro.
Weitere Informationen: www.bundesfinanzministerium.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 18. Januar 2014
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am 23. Januar 2014
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am 24. Januar 2014
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