Sehr geehrter Herr Usselmann,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Sie ist stabil und sicher. Diese Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung hat sich nicht zuletzt in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise bewährt. Es gilt aber auch, die Angemessenheit der Rentenleistungen im Blick zu haben und dort Verbesserungen vorzunehmen, wo sie nötig sind.
Dabei ist stets der Grundsatz der Generationengerechtigkeit zu beachten. Deshalb umfasst das Rentenpaket Maßnahmen, die eine gemeinsame Basis haben: Niemandem wird etwas „geschenkt“. All jene, die Verbesserungen in ihren Rentenleistungen erhalten, haben sich das „verdient“:
Mit der Mütterrente bekommen Frauen und Männer, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, einen zusätzlichen Entgeltpunkt gutgeschrieben. Sie erhalten somit insgesamt zwei Entgeltpunkte pro Kind. Die vor 1992 geborenen Kinder sind genauso wie die nach 1992 geborenen (für die es insgesamt drei Entgeltpunkte gibt) das Fundament, auf dem die Rentenversicherung und der Generationenvertrag stehen. Das wird in Zukunft bei der Rente besser als bisher anerkannt. http://www.rentenpaket.de/rp/DE/Alle-Fakten/Die-Leistunge...
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die besonders lange gearbeitet haben, sollen die Möglichkeit bekommen, schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen zu können. Viele von ihnen sind oft bis zur Grenze ihrer gesundheitlichen Möglichkeiten in körperlich harten Berufen tätig. Die Voraussetzung für die abschlagsfreie Rente mit 63 erfüllt, wer 45 Jahre Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat. http://www.rentenpaket.de/rp/DE/Alle-Fakten/Die-Leistunge...
Erwerbsgeminderte werden ab dem 1. Juli 2014 so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen zwei Jahre länger weitergearbeitet hätten. Außerdem wird mit einer sogenannten Günstigerprüfung verhindert, dass sich die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung negativ auf die Rentenhöhe auswirken.
Beim Budget der Rentenversicherung für Leistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation gibt es eine Anpassung an die demografischen Herausforderungen. Der Anteil der älteren Versicherten erhöht sich. Deshalb steigt rückwirkend zum 1. Januar 2014 das Budget um 100 Millionen Euro. In den Folgejahren ist eine Erhöhung um 200 Millionen Euro vorgesehen.
In dieser Legislaturperiode stehen Mittel aus der gut gefüllten Rentenkasse bereit. Die gesetzlich festgelegten Beitragssatzziele von nicht über 20 Prozent im Jahr 2020 und nicht über 22 Prozent 2030 werden eingehalten. Zusätzliche Mittel des Bundes stellen das auch ab 2019 sicher. In der Zeit von 2019 bis 2022 wird der Bundeszuschuss jährlich um zusätzliche 400 Millionen Euro angehoben. So bleiben die Beiträge auf einem stabilen Niveau und zugleich wird die Generationengerechtigkeit gestärkt.
Mehr Informationen: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Infodienst/2014/...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 21. Januar 2014
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am 22. Januar 2014
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am 07. Februar 2014
3.
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