Sehr geehrter Frau Edelmann,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundesregierung verfolgt nach wie vor das im Atomgesetz festgeschriebene Ziel, die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität geordnet zu beenden und die bestrahlten Brennelemente aus Kernkraftwerken ohne Wiederaufarbeitung endzulagern.
Im sogenannten Standortauswahlgesetz ist vorgesehen, eine Kommission zu bilden. Sie erhält die Aufgabe, Vorschläge für Entscheidungsgrundlagen des Auswahlverfahrens zu erarbeiten. Damit sind insbesondere allgemeine Sicherheitsanforderungen, Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen für Endlagerformationen sowie Abwägungskriterien gemeint. Die Kommission soll sich aber auch mit der Frage befassen, ob es andere Möglichkeiten für eine geordnete Entsorgung dieser Abfälle gibt. Die Kommission wird demnächst durch Bundestag und Bundesrat gewählt.
Ob die Kommission auch die Technologie erörtern wird, die Sie vorschlagen, können wir heute noch nicht sagen.
Mehr Informationen im Interview mit Bundesumweltministerin Hendricks: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Interview/2014/0...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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