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Abstimmungszeit beendet
Autor Erhard Jakob am 17. Januar 2014
9021 Leser · 4 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Neue Richtervereinigung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

in Deutschland werden Richter von der Legislative,
bzw. der Exekutive bzw. von den jeweils herr-
schenden Parteien ein-, um- und abgesetzt.

Die *Neue Richtervereinigung* kämpft
für eine unabhängige Judikative.

Ich möchte Sie fragen, ob Sie sich für die jetzige
Regelung oder für die Forderungen der
>Neuen Richtervereinigung<
aussprechen?

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Jakob

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 20. Januar 2014
    1.

    Die Judikative ist somit keine unabhängige Gewalt,
    wie es in einer Demokratie erforderlich ist.
    Sondern sie ist abhängig von den
    Geldgebern.
    .
    Gemäß der Devise:
    .
    *Wessen Brot ich ess,
    dessen Lied ich sing.*

  2. Autor Erhard Jakob
    am 20. Januar 2014
    2.

    Auch die Staatsanwälte in den betreffenden Bundesländern
    >von Deutschland< sind in ihren Entscheidungen nicht frei.
    .
    Laut Recht und Gesetz ist der Justizminister gegenüber
    dem Staatsanwalt weisungsbefugt. Wenn z. B. der
    Justizminister sich selbst einer Straftat schuldig
    gemacht hat. Kann er die Anweisung geben,
    dass das eingeleitete *Vor*Ermittlungs-
    verfahren unaufgeklärt eingestellt
    werden muss.
    .
    Wie es beim Generalbundesanwalt ist, weiß ich nicht.
    Ob auch der Bundesjustizminister Herr Heiko Mass
    (SPD) gegenüber dem Generalbundesanwalt
    Herrn Range weisungsbefugt ist,
    weiß ich nicht.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 07. Februar 2014
    3.

    Im Wulff-Prozess hat der Richter die Fassung
    verloren und den Staatsanwalt angebrüllt.
    .
    Mahatma Gandhi:
    .
    *Wer Recht hat, kann die Ruhe bewahren.
    Wer Unrecht hat, muss die
    Ruhe bewahren.*
    .
    Offenbar hat der
    Richter Unrecht.

  4. Autor Erhard Jakob
    am 10. Februar 2014
    4.

    Falls der Richter mehr als zweimal gegen die Zivil-
    prozessordnung verstossen haben sollte, wäre
    dass ein Grund das Gericht wegen Befangenheit
    abzulehnen. Wenn die Befangenheit sachlich
    begründet und rechtlich zulässig ist würde
    somit der Prozess platzen.

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