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Abstimmungszeit beendet
Autor Wolfgang Mücke am 07. Februar 2014
8711 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Ungerechte Kapitalertragssteuern

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

in letzter Zeit konnte man viel über Steuerflüchtlinge lesen.
Das einzige, was der Politik einfällt, sind Verschärfungen der Maßnahmen.

Warum denkt die Politik nicht über gerechtere Gesetze nach?

Wer aktuell bei 2% Geldentwertung weniger als 2% Erträge erhält, macht real Verluste. Dieses Problem von Sparern dürfte der Politik nicht unbekannt sein. Das Problem wird durch die Steuergesetzgebung noch verstärkt. Auf die Erträge, die nicht einmal reichen, die Inflation auszugleichen, müssen auch noch Steuern bezahlt werden. Der Verlust wird noch größer.

Ein Miethausbesitzer kann seinen Ertrag mindern, indem er theoretische Verluste von der Miete abziehen kann, sogar wenn das Objekt im Wert real steigt.
Der Geldanleger kann seine realen Verluste in Form der Inflation nicht von den Erträgen abziehen.

Wenn Leute nicht einsehen, auf Verluste Steuern zu zahlen und zu Steuerflüchtlingen werden, werden sie kriminalisiert.

Richtig ist, dass diese Steuerflüchtlinge gegen vom Bundestag beschlossene Gesetze verstoßen. Gesetz ist Gesetz. Dass diese Gesetze ungerecht sind, wird einfach nicht betrachtet. Der oben betrachtete Fall ist nicht die einzige Ungerechtigkeit bei der Besteuerung von Kapitalerträgen. Dividenden werden doppelt besteuert. Dividenden von ausländischen Unternehmen werden teilweise real dreifach versteuert. Da ließen sich noch mehr Ungerechtigkeiten aufführen.

Wann gibt es eine Reform bei den Kapitalertragssteuern, die eine Steuerflucht zumindest mindert? Das wäre eine Alternative zur Verschärfung von Maßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Mücke

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Wolfgang Mücke
    am 20. Februar 2014
    1.

    Eigentlich müsste das Thema jeden interessieren, der Geld fürs Alter zurücklegen will, weil die Rentenbezüge an Kaufkraft immer kleiner werden. Oder auch jeden, der im Alter über 50 schon Geld zurückgelegt hat und zusehen muss, wie es jährlich trotz Zinsen an Kaufkraft abnimmt.

    Aber hier gibt es keinen Widerhall. Keiner wagt einen Kommentar.

    Im Grunde ist die aktuelle Berechnung der Kapitalertragssteuer verfassungwidrig. Das BVerfG hat festgelegt, dass die Steuer mindestens 50% der Erträge beim Bürger lassen soll. Dass heißt erst recht, dass negative Erträge nicht versteuert werden müssen.

    Das Problem ist, dass der Staat so tut, als ob es keine Inflation gäbe. In den 60er Jahren musste man bei 120.000 DM den Höchststeuersatz bezahlen. Jetzt liegt die Grenze, abgesehen von der Reichensteuer, bei 60.000 Euro. Das ist der Grund der kalten Progression. Auch hier wird die Inflation einfach negiert.

    Wenn kein Interesse besteht, dass sich hier etwas ändert, dann wird sich auch nichts ändern. Wenn man etwas ändern will, dann ist es ungesetzlich, sich der Steuer durch Flucht zu entziehen. Dafür kann man bestraft werden. Aber legitim ist es, auf unsere Politiker einzuwirken, dass sie die Gesetze ändern.

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