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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Sebastian Purger am 10. Februar 2014
16065 Leser · 10 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Warum steht das EU Recht über dem Deutschen Recht?

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

ich Frage mich schon seid langem warum das EU Recht über unserem Recht steht. Es mehren sich immer mehr Urteile, welche besagen, dass das Recht, so wie wir es handhaben nicht "EU"-rechtens ist.

das aktuellste ist und ich bin wirklich kein Rechter und möchte mich auch davon distanzieren - Warum müssen wir Hartz 4 für Migranten bezahlen, welche noch nie bei uns gearbeitet haben? Warum müssen wir Kindergeld für Familien bezahlen die nach Deutschland kommen um einen Job zu suchen und oft Jahre dafür benötigen, bzw. nie was finden und sich dann durchschlagen.

Warum zahlen wir das?

Können wir uns das leisten? - Oder müssen wir uns das leisten?

Auch möchte ich eine Antwort auf die Frage: Warum ist das EU Recht über unser Nationales Recht gestellt?

Ich bin sicher niemand der was gegen einheitliches handeln hat, was in vielen Sachen recht viel Sinn macht. Jedoch Frage ich mich vielmehr, wer sind diese Personen, welche meinen über uns bestimmen zu können. Ich habe diese nicht gewählt und Sie sprechen im Gegensatz zu unseren " gewählten " Amtsträgern auch nicht für mich noch vertreten Sie meine Interessen!

Ich finde, dass jeder Staat ein eigenes Recht und Interesse vertreten dürfte. Sozialschmarotzer haben wir schon genug!

Ich danke Ihnen für eine Antwort.

Ein Bürger, ein Vater, einArbeitnehmer, ein Hinterfrager :)

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 17. März 2014
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Purger,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Für die Bundesregierung ist und bleibt die Vollendung der europäischen Einigung eine der wichtigsten Aufgabe. Denn nur mit einem einigen Europa bewahren wir uns auch künftig die Chance, unseren Werten und Interessen in der Welt eine hörbare Stimme zu verleihen. Deshalb überträgt der Gesetzgeber nationale Hoheitsrechte an die Europäische Union (EU). Das Verfahren ist in den Artikeln 23 Abs. 1, 79 Abs. 2 und 3 GG geregelt. Deshalb geht das Gemeinschaftsrecht dem nationalen Recht vor. Die Rechtmäßigkeit des sogenannten „Anwendungsvorrangs“ des Gemeinschaftsrechts haben der Europäische Gerichtshof wie auch das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen bestätigt.

Das Sozialrecht gestalten bislang im Wesentlichen die Mitgliedstaaten. Menschen, die ausschließlich wegen der Sozialleistungen aus einem anderen Mitgliedstaat nach Deutschland einreisen, haben darauf keinen Anspruch. Ob Arbeitslosengeld II (ALG II) arbeitsuchenden EU-Bürgern verweigert werden kann, bewerten die Gerichte unterschiedlich. Das Bundessozialgericht hat deshalb ein Eilverfahren ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof zu Klärung vorgelegt.

Die Bundesregierung hat am 8. Januar 2014 einen Staatssekretärsausschuss eingesetzt. Er prüft, ob und welche operativen Maßnahmen zu treffen sind, damit Sozialleistungen nicht missbraucht werden. Zudem benötigen möglicherweise Städte und Gemeinden Unterstützung, die die Integration ärmerer Zuwanderer nicht allein leisten können. Ergebnisse sollen bis Juni vorgelegt werden.

Mehr Informationen dazu: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/01/...

Beim Kindergeld gilt grundsätzlich: Staatsangehörige aus EU-Staaten haben Anspruch auf Kindergeld, wenn sie in Deutschland erwerbstätig sind oder in Deutschland wohnen. Für alle gelten die gleichen Voraussetzungen wie für deutsche Bürgerinnen und Bürger. Staatsangehörige von Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Marokko, Serbien, Montenegro, Tunesien und der Türkei können aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen Kindergeld erhalten. Vorausgesetzt, sie sind in Deutschland als Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt oder beziehen beispielsweise Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld.

Die Kindergeld-Regelungen im Einzelnen: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverze...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (10)Schließen

  1. Autor markus müller
    am 10. Februar 2014
    1.

    Ziel der Europäischen Union ist eine zentrale Regierung für alle Mitgliedsstaaten zu bilden und die nationalen, eigenbestimmten Nationen (Deutschland, Frankreich, Italien, Rumänien usw.) abzuschaffen.

  2. Autor Sebastian Purger
    am 10. Februar 2014
    2.

    Hallo Markus,

    danke für dein Kommentar!

    ich gebe Dir da Recht. Bilderberg,....

    Ich versuche hier auch nur Antworten zu bekommen, welche ich hoffentlich schriftlich erhalte, um dann die nächte Frage zu stellen und ggf. tiefer zu hinterfragen.

    Ja wir werden hier verschaukelt.

    Gruß

    Ein Bürger ein Vater ein Hinterfrager :)

  3. Autor markus müller
    am 12. Februar 2014
    3.

    Hallo Sebastian,
    ich bin auch Vater und habe Angst um die Zukunft meiner Kinder und die Befürchtung, dass alle Werte für ein zivilisiertes gleichberechtigtes Leben ohne die totale Ausbeutung unseres Lebensraumes für die Geld.- und Machtgier einiger weniger geopfert wird. Wenn Du die Bilderberger (Schattenregierung) nennst bist Du ja im Bilde.

  4. Autor Erhard Jakob
    am 19. Februar 2014
    4.

    Ja,
    das ist so eine Sache mit dem EU-Recht,
    Bundes-Recht und Landes-Recht.
    .
    Allerdings muss man die Medailie aber
    auch von beiden Seiten betrachten.
    .
    So müssen auch Deutsche in anderen Ländern
    staatliche Unterstützung (Kindergeld, usw.)
    bekommen. Ansonsten würde doch das
    Gesetz doch ins leere laufen.
    .
    Das Bundesrecht über Landesrecht und
    EU-Recht über Bundesrecht steht, ist
    aus meiner Sicht logisch.

  5. Autor Helmut Krüger
    Kommentar zu Kommentar 4 am 20. Februar 2014
    5.

    Was den letzten Satz angeht, geehrter Erhard Jakob, ist das auch so. Vorausgesetzt, der jeweiilge Staat hat sich dazu entschieden, seinen Bürgern diese Rechte zu gewähren, so können sie auch keinem anderen Bürgern von EU-Staaten vorenthalten werden.

    Das wurde ja schon bei der Maut missverstanden, so, als würden nur Deutsche oder spezifisch Bayern sie zahlen müssen. Dabei muss die Maut in den entsprechenden Staaten ausnahmslos von allen bezahlt werden. Die eigenen Bürgern davon auszunehmen oder gezielt andere dazu heranzuziehen, widerspricht dem Grundgedanken, dass der EU-Bürger vor dem Bürger des Nationalstaates steht.

    Soweit ich vehemente Kritik am verbürokratisierten EU-Apparat haben - die persiflierte Verordnung zum Krümmungswinkel von Bananen ist ja nur der treffendste Ausdruck dafür -, so sehr teile ich doch das eben skizzierte Bild des europäischen Bürgers, eigentlich sogar des Weltbürgers, der VOR dem national eingeengten Bürger steht.

  6. Autor Wolfgang Mücke
    am 21. Februar 2014
    6.

    Das Problem mit der EU ist, dass sie nicht im Focus steht, obwohl sie unser Leben stark beeinflusst.

    Die Medien berichten kaum aus dem europäischen Parlament, aus der Kommission oder den Ministerräten. Am ehesten wird noch vom europäischen Rat, dem Gremium aller Regierungschefs, berichtet.

    Die meisten Gesetzesvorgaben kommen aus den Ministerräten und die tagen hinter geschlossenen Türen. Man weiß nicht, wie sich der eigene Minister verhalten hat. Der Minister konnte lange Zeit im Ministerrat sogar eine Meinung vertreten, die nicht die Meinung des Bundestages war. (Das sollte in Deutschland geändert werden. Ich weiß nicht, ob dies stattfand.)

    Das gibt den Politikern die Chance, auf die EU zu schimpfen. Obwohl sie an der EU-Regel mitgearbeitet haben.

    Dass abgehalfterte Politiker auf gut bezahlte EU-Posten abgeschoben werden, hebt nicht das Ansehen der EU. Eigentlich müssten die Besten dorthin gehen.

  7. Autor CONSTANTINOS KYVENTIDIS
    am 25. Februar 2014
    7.

    Diese Fragestellung ist nicht serioes....!!! .Liebe Deutsche Mitburger Europas....seien sie bitte ein bisschen Europaeer..!!! Ich betrachte auch auf der Basis den Kommentaren dass der Europaeischer Geist in Deutschland fast ..gestorben ist in gewissen politischen Gruppen...!!!.Ich bitte sie ein Blick in den Globus zu werfen : China , Indien , Afrika usw....Population Enorm.... relativ zu 500 milionen Europas...!!.Nicht zu vergessen auch dass ...alle Menschen dort sind nicht Tiere sondern Menchen.....!! Warum sind sie skeptisch und nicht reine und stolze Europaeer ???Wann haben sie zuletzt die Heilige Bible gelesen oder die Mensche Rechte Erklaerung oder ...mindenstens die EU-Geschichte..???...Nicht zu vergessen dass ...Jede Vereinigung verstaerkt und jede Trennung schwaecht Europa...!!
    ...Allternativ zu Europa bedeutet Chaos ....!!!
    KEINE STIMME bitte an den DE-Alternativen Deutschlands ...in den kommenden EU-Wahlen.!!!
    Mit Europaeischen Gruessen ...aus Thessaloniki / Giechenland !!!

  8. Autor klaus kliesch
    am 27. Februar 2014
    8.

    von Brüssel kam bis jetzt nicht gutes ,sie sind ja auch nicht so oft da weil von 10 Eu Abgeordneten nur einer da ist zum an und abstechen die anderen verdienen sich woanders noch Geld
    Den Holländer der das aufgedeckt hat wurde schnell aus Brüssel entfernt

    MFG
    klaus kliesch

  9. Autor Erhard Jakob
    am 28. Februar 2014
    9.

    Für mich ist es logisch, dass EU Recht über Bundesrecht, Bundesrecht über Landesrecht und Landesrecht über Kommunalrecht steht.
    .
    Am 3. Okt. 2013 habe ich beim 18. Deutschen Bundestag
    eine Petition eingereicht.
    .
    Das EU Parlament hat diese Petition geprüft und als
    sachlich begründet und rechtlich zulässig eingestuft.
    .
    Der Bundestag wertet sie al unzulässig.
    Hier gilt allerdings *Bundesrecht
    geht vor EU Recht..*

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