Sehr geehrter Frau Kebschull,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Wir verstehen Ihre Sorge um Ihre Verwandten in Sewastopol. Auch für sie gilt, dass jeder nach Deutschland einreisen darf, der die rechtmäßigen Einreisevoraussetzungen erfüllt. Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in Deutschland durch das Recht der EU geregelt.
Kernstück der EU-Visumpolitik ist das einheitliche sogenannte Schengen-Visum, mit dem sich der Inhaber des Visums je nach Gültigkeit in den entsprechenden europäischen Ländern aufhalten darf. Das Visum gilt längstens für drei Monate im Halbjahr. Damit sind Aufenthalte zum Besuch von Freunden oder Familie und zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken grundsätzlich möglich.
Aufenthalte von mehr als drei Monaten sind im nationalen deutschen Recht geregelt. Solche Aufenthalte kommen nur für bestimmte Zwecke in Betracht, beispielsweise für den Nachzug zum Ehepartner, zum Studium oder zur Beschäftigung insbesondere von Forschern und Hochqualifizierten.
Genaue Informationen zur Frage der Einreise von Nicht–EU-Bürgern, zum Beispiel von Ukrainern, können Sie den Informationen des Innenministeriums, des Auswärtigen Amtes und der Deutschen Botschaft in Kiew entnehmen. Weitere Informationen zur Asyl-und Flüchtlingspolitik und zu humanitären Aufnahmeprogrammen:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/U...
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/V...
http://www.kiew.diplo.de/Vertretung/kiew/de/05/Visa/Visa_...
http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/35...
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Migration-Integration/Au...
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Migration-Integration/Au...
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Migration-Integration/As...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 29. März 2014
1.
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