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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor E. Hauptmüller am 27. Februar 2014
8501 Leser · 3 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Krankenhausaufenthalt Abrechnung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Meine Frage an Sie:

Wie kann es sein, dass Krankenhäuser für 3 Nächte
Aufenthalt 5 Tage in Rechnung stellen dürfen.

Der Fall :
Meine Frau wurde am 19.01.204 spät abends eingeliefert und am 23.01.2004 am Vormittag nach dem Frühstück entlassen.

Für diesen Zeitraum berechnet das Krankenhaus 5 Kalender-tage Aufenthaltsdauer.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Überzahlung im Sinne Ihrer Politik ist.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,

Eckhard Hauptmüller

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Wolfgang Mücke
    am 28. Februar 2014
    1.

    Werter Hr. Hauptmüller,

    wenn ich nachzähle, sind es vier und nicht drei Nächte.

    Wenn die Regel so ist, dass angefangene Tage ganz bezahlt werden müssen, dann kommen eben 5 Tage heraus.

    In Anbetracht dessen, dass unsere Krankenhäuser am Rande der Insolvenz stehen oder immer mehr Personal abbauen müssen, sollte man über diese Regelung nicht murren.

  2. Autor Ali kurt
    am 03. März 2014
    2.

    jede Übernachtung zählt. Genau wie in einem Hotel. Leider !!! Da zähle ich aber auch nur vier tage.

  3. Autor Ralf Schumann
    am 05. März 2014
    3.

    Es ist so. Nicht die Nächte zählen, sondern die Behandlungstage. Jeder angefangene Tag wird in Rechnung gestellt. Wo ist sonst die Grenze, um 7 Uhr, um 10 Uhr oder um 15 Uhr?

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