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Abstimmungszeit beendet
Autor Ronny Former am 10. Februar 2014
8340 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Teilerwerbsminderrungsrente

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin

ich würde ihnen gern eine Frage stellen

Ich bin jetzt 54 Jahre alt (werde in 2014 55) bin verheiratet (2. mal 4Kinder 3 aus 1-Ehe 1 aus2. Habe 2011 Antrag auf T.Erwerbsminderrungsrente gestellt,dadurch wurde ich Ausgesteuert und mußte mich Arbeitslos melden 2012.Bis zum 17.3 2014 bekomme ich noch ALG.geld .Ab da werden wir ALG 2in Anspruch nehmen müssen (Leider) .Da das Sozialgericht aber immer w ieder neue Gutachten angefordert hat . Zog sich das solange hin bis das Menschen in unserer Lage immer mehr ins Soziale Abseits gedrängt werden obwohl man Arbeiten will,im März stehen wieder 2.Gutachten an 1 in Geilenkirchen -1 in Mönchengladbach und das alles mit den Finanzellen-Mitteln die man bei Harz 4 bekommt.Es ist schon eine Frechheit der Sozialgerichte solche Angelegenheiten solange herraus zuzögern bis das den Menschen in den verschiedenen Situationen die Finanzen ausgehen und somit auch die Luft zum atmen genommen wird.Da muß Deutschland sich nicht wundern wen alles den Bach runter geht,wir haben genug junge Leute die Arbeiten können aber vom Staat nur in ihrem nichts tun unterstüzt werden .Dann werden eben Arbeits Kräfte aus dem Ausland geholt (nichts gegen Ausländer) Man sollte den eignen jungen Volk mehr Vertrauen und Möglichkeiten geben sich zu beweisen .Dann bräuchte man keine Qualifizierten Kräfte aus anderen Ländern.Erst sollte es in Deutschland alles gut sein dann kann man immer noch helfen.

über eine Antwort würde ich mich freuen

Mit freundlichen Grüßen

FORMER RONNY

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Ali kurt
    am 03. März 2014
    1.

    Das ist leider die deutsche Bürokratie. Da weis der Daumen nicht was der Zeigefinger tut. Leider !!!

  2. Autor Ralf Schumann
    am 09. März 2014
    2.

    Die Sozialgerichte sind allein mit den sogenannten Hartz4-Umsetzungsproblemen beschäftigt. Die Jobcenter geben mittlerweile in der Mehrheit aller Fälle nach, um die Gerichte zu entlasten, Geld und Zeit zu sparen. Der Steuerzahler ärgert sich darüber, aber auch die Mitarbeiter der Jobcenter, denn sie stehen da als seien sie inkompetent. Man muss aber betrachten, dass die Umsetzungen der jetzigen Sozialgesetze sehr kompliziert bis fast unmöglich sind. Es ist unglaublich teuer, allein, weil Hartz4-Empfänger von sämtlichen Gerichts- und Anwaltskosten befreit sind.
    Auch Sie profitieren von diesen Sozialgesetzen, Herr Former. Auch Sie haben keinerlei Kosten, keine Nachteile, da Sie Hartz4 bekommen. Wenn Ihre Rente "durch" ist, wird das Jobcenter seine Rückforderungen an den Rententräger stellen, so dass kein Geld verloren geht. Sie bekommen Ihre noch fälligen Nachzahlungen direkt vom Rententräger. Hartz 4 ist in Ihrem Fall also eine gute Überbrückung.

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