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Abstimmungszeit beendet
Autor Mirela Ascalic am 14. März 2014
7709 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Fristlose Kündigung durch das Jobcenter

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich habe eine Frage an sie.

Da ich keinen anderen Ausweg finde, als mich an Sie zu wenden, versuche ich es jetzt auf diesem weg.

Mein Lebensgefährte und ich wohnen seid dem 04.02.2013 in einer Gemeinsamen Bedarfsgemeinschaft die vom Jobcenter des Kreises Olpe bezahlt wird. Mein Lebensgefährte hat eine 100 % Sanktion für 3 Monate bekommen und das Jobcenter weigert sich für die Mietschulden aufzukommen. Der Vermieter droht mit einer fristlosen Kündigung. Wir möchten nicht auf der Straße enden weil das auch für mich und meinen Lebensgefährten nicht in frage kommt. Ich persönlich arbeite als Telefonistin auf geringfügiger Basis und das Jobcenter rechnet das so hoch an, dass wir meinen Anteil ( 570 + 160 ) nur für die Miete bezahlen sollen um aus den Schulden wieder rauszukommen. Wir haben Lebensmittelgutscheine vom Jobcenter bekommen die wir jetzt auch noch an den Vermieter zahlen müssen um wie gesagt dem Schuldenberg zu entkommen.

Meine frage an Sie:, Darf der Staat das machen? Darf das Jobcenter uns so Radikal und Diskniminierend darstellen? Wir sind derzeit am verzweifeln und wissen einfach nicht weiter. Wir haben nichts zu essen zu hause weil uns das Jobcenter einen Strich durch die Rechnung macht.

Ich würde mich über eine schnelle Antwort Ihrer seits sehr freuen!

Mit freundlichen Grüßen

Mirela Ascalic

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Ralf Schumann
    am 07. April 2014
    1.

    Warum möchte Ihr Lebensgefährte denn nicht arbeiten? Eine 100%-Sanktion gibt es nur, wenn er sozusagen drei Mal hintereinander eine Arbeitsaufnahme abgelehnt hat.

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