Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Sandra Lumi am 20. März 2014
8972 Leser · 4 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Visumsverweigerung meines Ehemannes

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin.Ich habe ein grosses Problem ,ich hoffe Sie können mir Helfen.!Ich habe mit meinen Ehemann im August 2013 im Kosovo geheiratet,aus Liebe.Mein Mann hatte anschliesend ,ein Visum zur Familien zusammmenführung bei der Deutschen Botschaft in Pristina beantragt.Das würde ihm abgelehnt.mit der Begründung der Scheinehe.Was absoluter Unsinn ist.Das was die begründen,ist alles nur Unfug.Stellen Sie sich vor,die denken die Bilder die ich gemacht habe,sind alle zum zwecke gemacht worden,zur Täuschung.Alles egal was wir für Beweise erbracht haben,ist nichts wert.Ich sage Ihnen ganz erlich,wir sind schon sehr am verzweifeln,weil uns einfach keiner glaubt..Ein Anwalt ist schon eingeschaltet.Ich wollte Sie bitten ,Uns zu helfen.Denn ich kann nicht mehr.Alle sind gegen uns,vorallem das Ausländeramt Straubing.Ich habe seitdem mit dem Her z Probleme,weil mich das alles sehr belastet.Ich war schon 1 Tag in der Klinik deswegen.Was soll mit meine Kinder passieren,wenn mir was passiert?Im übrigen,mein Ehemann ist auch schon im Krankenhaus in seinen Land gewesen,wegen Herzprobleme.Wir weinen fast Täglich,weil das alles schwer zu ertragen ist.Meine Kinder sind natürlich auch sehr traurig..BITTE helfen Sie uns ,ich weiss echt nicht mehr weiter.Wenn ich keine Kinder hätte ,ich wäre heute bestimmt nicht mehr da,denn ich kann es nicht verstehen ,das ein Amt über unser Leben entscheidet.Ich hoffe sehr auf Ihre Hilfe,ich danke Ihnen im Vorraus ......Mit freundlichen Grüssen Sandra Lumi

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Ralf Schumann
    am 07. April 2014
    1.

    Sehr geehrte Frau Lumi,
    wenn Sie wenigstens eines Ihrer Kinder mit Ihrem Mann gemeinsam haben, er die deutsche Sprache beherrscht, eine abgeschlossene Ausbildung hat oder Sie wenigstens Arbeit haben, so dass Sie Ihren Mann ernähren können, steht einem Aufenthalt Ihres Mannes i.d.R. nichts im Wege.
    MfG R. Schumann

  2. Autor Erhard Jakob
    am 14. April 2014
    2.

    Besteht denn nicht die Möglichkeit,
    dass ihr gemeinsam im Kosovo
    lebt?

  3. Autor Ralf Schumann
    am 15. April 2014
    3.

    Also ich glaube Ihnen, dass Sie Ihren Mann lieben. Ich hoffe für Sie, dass er Sie genauso liebt. Wie ich aus der Praxis im Jobcenter weiß, dauert diese Art Liebe meistens nur 3 Jahre, weil er dann eine uneingeschränkte Aufenthaltsberechtigung bekommt. Zurück bleiben oft nur eine enttäuschte Ehefrau und für uns ein Hartz4-Empfänger mehr.
    .
    Ich will Ihnen nicht die Hoffnung auf die große Liebe nehmen, aber Sie wären nicht die Erste, die auf einen "Beznesser" hereinfällt. Aus diesem Grund kontrolliert die Ausländerbehörde solche Ehen sehr genau und das zu Recht.
    .
    Regen Sie sich bitte nicht so auf, schon wegen Ihres Herzes und vor allem Ihrer Kinder. Sie schaden sie mit Ihrer außerordentlichen Situation sehr, denn Kinder lassen sich von den Gefühlen ihrer Eltern schnell mitreißen.
    .
    Inzwischen kann er dann auch die deutsche Sprache erlernen. Für Ihre Kinder ist es in diesem Fall besser, sie leben vorübergehend hier bei ihrem Vater bzw. Vätern. Das ist ganz einfach zum Wohle Ihrer Kinder und zum Wohle Ihrer Liebesbeziehung.

  4. Autor Erhard Jakob
    am 16. April 2014
    4.

    Wenn sich ein/e Deutsche/r in eine/n Ausländer/in verliebt,
    muss man doch nicht unbedingt Deutschland als
    gemeinsamen Wohnort festlegen.
    .
    Man hat doch heutzutage
    viele Möglichkeiten.

  5. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.