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Abstimmungszeit beendet
Autor Erhard Jakob am 03. April 2014
10453 Leser · 6 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Vor Gott sind alle Menschen gleich

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

dieser Grundsatz sollte auch bei den Richtern
bzw. den Gerichten gelten.
.
Ich habe bei Facebook folgenden Leserbrief eingegeben:
*LG - Dresden >Sandra P. verabreichte K.-o.-Tropfen<*
############################################
Im Vorfeld haben Männer >Frauen *Ko-Tropfen* verabreicht< um
ihren Willen zu brechen. Das Ergebnis dieser Straftat musste
Sandra P. als Hebamme oft genug ans Licht der Welt holen.

Als eine Art "ausgleichende Gerechtigkeit" hat sie
nun den Männern mal diese "Tropfen" gegeben.
So weit so gut, bzw. so weit so schlecht.

Vor deutschen Gerichten werden allerdings >Ko-Tropfen
gebende Männer< für dieses Verbrechen nur verwarnt,
bzw. höchstens mit Bewährungsstrafe
zur Verantwortung gezogen.
.
Frauen müssen hingegen für die gleiche Tat hinter Gitter.
.
Das ist aus Sicht von Justitia GÖTTIN DER GERECHTIGKEIT
eine himmelschreiende Ungerechtigkeit.
.
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
ich möchte Sie fragen, ob Sie das auch so sehen?

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Jakob

Kommentare (6)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 13. April 2014
    1.

    Gut wäre, wenn die Menschen auch vor dem irdischen Richter
    gleich sein würden. In diesem Fall wäre ganz sicher
    *Ulvi* nicht als Mörder verurteilt worden.
    .
    In diesem Fall wäre er nach dem Grundsatz:
    *Im Zweifel für den Angeklagten* mangels
    an Beweisen frei gesprochen worden.
    .
    Jetzt habe ich gelesen, dass die Polizei die Anwendung
    von rüden Verhörmethoden zurück weist.
    .
    Ganz im Gegenteil.
    .
    Sie behauptet, dass der Einzige der ihn angeschrien
    hat, sein Anwalt (Verteidiger) war. Wenn der ihn
    angegangen ist, dass er endlich die Wahrheit
    sagen soll, dass er Peggy ermordet, dann
    hat doch unser ganzes Rechtssystem
    keinen Sinn mehr.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 21. April 2014
    2.

    Es sind auch von befangenen Richter, mehrere
    Männer wegen Vergewaltigung schuldig
    gesprochen und später fest gestellt
    worden, dass die Frauen
    gelogen haben.
    .
    Irrtümer wird es immer geben. Aber, wenn die
    Beweis- und Rechtslage eindeutig und
    zweifelsfrei ist und der Unschulige
    schuldig gesprochen wird, ist
    das Absicht = Verbrechen!

  3. Autor Erhard Jakob
    am 22. April 2014
    3.

    Das schlimmste Verbrechen ist, wenn befangene bzw. parteiische
    Richter IM NAMEN DES VOLKES *Recht* sprechen.
    .
    Ich denke hier an den Richter >in Sachen KACHELMANN<.
    Dieser hat in aller Öffentlichkeit gesagt, dass er Jörg K.
    gerne verurteilt hätte. Und, wenn der Angeklagte
    nicht so einen guten Verteidiger (RA Schwenn)
    gehabt hätte, dann hätte ihn der Richter
    auch verurteilt. Egal, ob er die ange-
    klagte Tat begangen hat
    - oder nicht!
    .
    Solche Richter sind eine Katastrophe
    für eine Rechtsstaat.

  4. Autor Erhard Jakob
    am 27. April 2014
    4.

    Das "Kind" mit dem Namen *BER* hätte nach Ansicht
    von Fachleuten nie gezeugt werden dürfen. Dieser
    Ansicht schließe ich mich als Laie an.
    .
    Nun ist es aber geboren und bereits schon aus der
    Taufe gehoben worden. Wie zu erwarten ist
    es kurz danach in den Brunnen gefallen.
    .
    Allein die Rettung des *Kindes*
    verschlägt jetzt Unsummen.
    .
    Die *Einschulung*, *Pupertätsjahre*, Lehrjahre und
    späteren Lebensjahre <insbesondere die Heilung
    der Krankheiten des ewigen Patienten wird Un-
    summen an Steuergeldern verschlingen.
    .
    Ich kann mir gut vorstellen, dass die Mutter hier gar
    nicht mit der Zeugung einverstanden war und
    ei Mann sie vergewaltigt hat.
    .
    Wenn dem so ist, dann sollte man diesen >und seine
    Helfershelfer< vor Gericht stellen und
    angemessen bestrafen.

  5. Autor Erhard Jakob
    am 28. April 2014
    5.

    Liebe User,
    bitte lest zu diesem Thema die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG
    vom 27. April 2014 (Anzeigenteil-VERSCHIEDENES) und/
    oder meine PINNWAND auf Facebook.

  6. Autor Erhard Jakob
    am 02. Mai 2014
    6.

    Ein Tag vor Abstimmungsschluss und fast 1.700 Leser
    und mehr als 350 Abstimmungen. Das ist
    schon eine ganze Menge.

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