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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Bea Schmidt am 10. April 2014
13818 Leser · 10 Kommentare

Arbeitsmarkt

Neue Chancen durch eine Umschulung - wieso wird einem dieses verwehrt?

Sehr geehrte Frau Merkel,

Deutschland hat 3 Milliarden EU-Gelder nicht abgerufen, diese sind nun unwiederbringlich "futsch", wie es so schön heißt...

Mit 3 Milliarden hätte man z.B. 15000 Menschen eine zweijährige Umschulung bewilligen können. Ich bemühe mich seit einiger Zeit regelrecht verzweifelt um eine Umschulung, zum einen aus gesundheitlichen Gründen, zum anderen um noch einmal eine bessere Qualifikation zu erwerben. Ich bekomme keine, solange ich noch in Arbeit bin. Ich müßte also erst arbeitslos werden, um dann am Ende nicht zu wissen, ob diese "Kann-Leistung" gewährt wird, da es persönliche Sache des jeweiligen Agentur-Sachbearbeiters ist.

Die Bundesagentur für Arbeit wirbt derzeit riesig mit dem Slogan "Wenn nicht jetzt, wann dann?" - gilt das nicht für Menschen über 50? Darf unsereins entweder nur noch in Billig-Jobs arbeiten, mit Aussichten auf eine Armutsrente, darf sich unsereiner nicht verbessern? Für was arbeiten so viele Menschen in den Arbeitsagenturen, wenn sie ohnehin keine Hilfe anbieten und nichts für einen tun können?

Wieso wird es älteren Umschulungsinteressenten so unglaublich schwer gemacht? Bei 7 Stunden Akkordarbeit im Vollschichtensystem gehe ich mit 920 Euro nachhause. Ich möchte eine neue Qualifikation erwerben und bekomme... nichts. Zur Strafe, weil ich noch in Arbeit bin... Ich freue mich auf Ihre Antwort und hoffe, Sie haben noch einen Tipp für mich. In der Agentur im BIZ bekomme ich zwar tolle Hochglanzbroschüren mit tollen Perspektiv-Ideen, und "wie einfach doch alles ist" - im Beratungsgespräch hingegen gar nichts. Wie paßt das zusammen?

Beste Grüße und alle Gute

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 16. Mai 2014
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Schmidt,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Der demografische Wandel macht es erforderlich, dass Betriebe, Sozialpartner und Politik überlegen müssen: Wie lassen sich Arbeitsbedingungen altersgerecht gestalten, damit auch ältere Erwerbstätige länger im Berufsleben bleiben können?

In den letzten Jahren hat sich bereits einiges getan: Die Zahl der Erwerbstätigen zwischen 55 und 65 Jahren ist von 2005 bis 2011 um fast 1,8 Millionen gestiegen. Dazu haben auch die Programme der Bundesregierung, wie die „Perspektive 50plus“ oder das Programm „WeGebAU“ („Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen“) beigetragen.

Sie können mit Ihrem Arbeitgeber sprechen, welche Möglichkeiten der Um- oder Weiterqualifizierung im Betrieb bestehen. Außerdem ist es wichtig, dass Sie sich von Ihrer örtlichen Arbeitsagentur beraten lassen. Denn die Art der Förderung hängt von Ihren individuellen Voraussetzungen und vom regionalen Arbeitsmarkt ab. Hier können Sie klären, ob auch wegen gesundheitlicher Arbeitseinschränkungen eine berufliche Umorientierung geboten sein könnte. Förderung der beruflichen Weiterbildung: http://www.bmas.de/DE/Themen/Aus-und-Weiterbildung/Weiter...

http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenU...

Beim Programm WeGebAU für Beschäftigte, die über 45 sind, ist es so: Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fortzahlt, kann die Agentur für Arbeit die Weiterbildungskosten ganz oder teilweise übernehmen. Die Beschäftigten erhalten einen Bildungsgutschein und können unter Weiterbildungsangeboten wählen. Darüber hinaus können z. B. Fahrkosten bezuschusst werden. So können Beschäftigte Teilqualifikationen erwerben oder sogar Berufsabschlüsse nachholen. Weitere Informationen: Broschüre Ratgeber „Erfolgreich arbeiten“ http://www.bundesregierung.de/Content/Infomaterial/BPA/Be...

Sie können natürlich auch in Eigeninitiative außerhalb Ihres Beschäftigungsverhältnisses eine Aus- oder Weiterbildung in Angriff nehmen. Je nach Ihren Voraussetzungen kann die Ausbildung verkürzt werden. Ein Fernstudium neben dem Beruf ist auch eine Möglichkeit. Hier finden Sie Beispiele – nicht nur von jungen - Menschen, die einen Neuanfang gewagt haben: http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenU...

Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen. Eine Rechtsberatung im Einzelfall können wir leider nicht geben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (10)Schließen

  1. Autor Bea Schmidt
    am 10. April 2014
    1.

    p.s.: Man beschwert sich auf der einen Seite bitter über Fachkräftemangel, es gibt aber scheinbar kein Interesse, älteren bildungsinteressierten Menschen die Möglichkeit neu zu geben, Fachkraft zu werden und sich zudem mit neuer Berufsqualifizierung gegen Altersarmut zu schützen, ergo ihren Status Quo zu verbessern. Dass Fachkräfte mehr verdienen und mehr Abgaben bezahlen, das wird kurzsichtig außer Acht gelassen. Meine Güte, gebt 50+ (oder besser noch allen interessierten Menschen, die einen neue Beruf erlernen möchten und nicht in Untermindestlohnjobs bleiben wollen!) endlich echte Chancen, aus ihrem Berufsleben etwas zu machen. "Wenn nicht jetzt Zukunft anpacken, wann dann?"
    Ja, liebe Politiker, WANN DANN??? Oder ist unser Zug abgefahren und wir dürfen nur noch warten, bis wir 67 sind? Das kann es doch nicht sein...

  2. Autor markus müller
    am 14. April 2014
    2.

    Fachkräftemangel, Ausbildungsstellen die nicht besetzt werden. Das sind Meldungen für das Volk um ein Stimmungsbild zu verbreiten. Im Grunde genommen handelt es sich bei vielen “ freien Stellen“ um Alibiausschreibungen um der Bevölkerung, die Meinung einzuimpfen, dass es für die Firmen keine geeigneten Angestellten oder Azubis gibt. Wir würden ja gerne aber wir finden keinen.
    Durch den Ausbildungspackt, müssen Firmen Lehrstellen anbieten, wenn sie dies nicht tun werden Strafzahlungen fällig. Also werden Stellen, mit hohen Anforderungsprofilen ausgeschrieben auf welche sich kaum Bewerber finden. Dann kann man sagen wir bieten Ausbildungsstellen an und keiner will sie oder wir finden kein geeignetes Personal.
    Schlagworte wie Greencard, ausländische gebildete Fachkräfte ins Land holen, schieben das Problem auf ein schlechtes Bildungssystem in Deutschland. Die Schuld wird weitergegeben und dann bemängeln sie einen Fachkräftemangel, aber in Wirklichkeit werden keine Bemühungen zur Aus.-, u. Weiterbildung unternommen (Geld sparen) und Festanstellungen, Mitarbeiter mit Altverträgen sind nicht mehr gewünscht aber Arbeiter aus Personalleasingfirmen (Leih.-, u. Zeitarbeit) werden bevorzugt genommen. Die sind geeignet, billig, geben sich mit befristeten Anstellungen an jeden Einsatzort zufrieden und haben sich “selbst“ um ihre Ausbildung gekümmert.

  3. Autor Ralf Schumann
    am 15. April 2014
    3.

    Eine Umschulung ist keine Altersfrage.
    .
    Bei einer Teilzeittätigkeit dürfen tatsächlich keine Weiterbildungen bewilligt werden, es sei denn, sie stehen dem Job nicht "im Weg". Meistens verlangen Arbeitgeber aber von ihren teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern zeitliche Flexiblilität, so dass eine Weiterbildung nicht zum Erfolg führt.
    .
    Kündigen dürfen Sie diesen Job nicht, sonst droht eine dreimonatige Sanktion nach dem Sozialgesetzbuch. Der Gesetzgeber möchte somit verhindern, dass sich die Transferleistungen durch Ihre Kündigung erhöhen.
    .
    Nach dem neuesten Urteil des Sozialgerichts haben Sie die Situation mit dem Abschluss eines Vertrags zum unterdurchschnittlichen Gehalt selbst herbeigeführt und das Jobcenter muss das akzeptieren.
    .
    Ich muss Ihnen aber auch ehrlich sagen: Warum haben Sie das getan? Sie verursachen mit dieser Arbeitsannahme neben anderen Geringverdienern Dumpinglöhne und fühlen sich im Nachhinein ungerecht behandelt. Hätten Sie sich vor der Arbeitsaufnahme für eine Umschulung interessiert, dann wären Sie jetzt vielleicht auch eine "Fachkraft".
    .
    Suchen Sie sich ein zeitlich und beruflich passendes Bildungsangebot und sprechen Sie mit Ihrem Berater im Jobcenter. Er wird froh sein, dass er Ihnen ein Bildungsangebot finanzieren kann. Das ist ehrlich gemeint!

  4. Autor Bea Schmidt
    am 16. April 2014
    4.

    Vielen Dank für Ihre Antwort, Herr Schumann.
    Die Arbeit habe ich angenommen, weil ich das Stigma ALG II nicht wollte und nicht vom Amt leben wollte. Also habe ich diesen Job erst einmal angenommen, wie 1000e andere Kolleginnen und Kollegen der Branche auch, um von dort aus ggf. etwas anderes zu starten. Erst mal Arbeit haben in einem sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis, das war mir wichtig. Vor der Arbeitsaufnahme habe ich mich natürlich auch für eine Umschulung interessiert und wäre von Ihren Kollegen aber genau in diesen Job gesteckt worden - und hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Sämtliche meiner Kollegen wurden bei Arbeitslosigkeit von den Beratern in genau diese Jobs gesteckt, und mit Sanktion bedroht, wenn dies nicht angenommen wird. Die Jobcenter übernehmen sogar noch die Umschulungskosten. Die Zeiten, wo man sich was aussuchen kann, sind längst vorbei... Aber vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für mich genommen haben. LG

  5. Autor Ralf Schumann
    am 23. April 2014
    5.

    Hartz 4 ist längst kein Stigma mehr. Bei uns in Berlin bekommt jeder 4. Transferleistungen. Es ist normal, dass Kinder Schulgeld erhalten und ihre Klassenfahrten vom Jobcenter finanziert bekommen. Die werden immer ausgefallener und teurer. So haben Familien kein Interesse mehr aus dem Hartz 4-Bezug zu kommen, da sie, kurz über dem Grundsicherungssatz liegend, weniger zur Geld zur Verfügung haben als Tranferleistungsempfänger.
    .
    Arbeit hat immer Vorrang, selbst dann, wenn es sich nur um einen Minijob oder eine sozialversicherungpflichtige Teilzeittätigkeit, wie bei Ihnen handelt. Der Bürger interessiert sich in der Regel weniger für Aufstocker, sondern orientiert sich an der Zahl der Arbeitslosen.
    .
    Sie dürften übrigens bei 920 € aufstockende Hartz 4-Leistungen erhalten. Stellen Sie einen Antrag. Das ist Ihr Recht. Die Jobcenter behandeln keine Arbeitenden wie Bittsteller, sondern kommen ihnen auch mit Beratungsgesprächen entgegen. So können Sie Beratungen per Mail erhalten und müssen in der Regel auch nicht zu Meldeterminen. Termine für Berufstätige gibt es bis 19 Uhr, so dass Sie auch nach der Arbeit kommen können. Wir Mitarbeiter in den Jobcentern sind wirklich bemüht die Arbeitsleistungen unserer "Kunden" anzuerkennen.

  6. Autor Erhard Jakob
    am 27. April 2014
    6.

    Bea,
    die 1,1 Milliarden Euro sind
    keinesfall weg (futsch). Sie
    liegen nur in anderen
    Händen.

  7. Autor Erhard Jakob
    am 28. April 2014
    7.

    Bea,
    Umschulung > ist wie alles andere < ein Geldfrage.
    Wen die Geldhabenden darin sich ein Profit
    versprechen, wird sie genehmigt.
    .
    Die Lebenssituation der Betroffenen
    spielt dabei keine Rolle.

  8. Autor Ralf Schumann
    am 06. Mai 2014
    8.

    Nein, für Bildung von Langzeitarbeitslosen stehen unglaublich viele Gelder zur Verfügung. Viele Arbeitslose möchten aber keine oder brechen sie ab. Die, die manchmal möchten können nicht, weil der Minijob im Weg steht.
    .
    Wenn ich jemanden anbiete, sich weiterzubilden und dafür den Minijob aufzugeben (ohne Sanktion), kommen nicht selten Argumente wie "Ich brauche das Geld, weil ich es fest eingeplant habe." So behindern diese Jobs eine Weiterbildung und eine anschließend besser bezahlte Arbeit.
    .
    Das ist wirklich traurig, aber was soll man hier ändern? Die Politiker sagen, ein Minijob sei ein guter Einstieg ins Arbeitsleben, aber in Wirklichkeit bedeutet er das Ende. Es ist extrem selten, dass einem Minijobber vom Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiger Vollzeitjob angeboten wird. Ich kann mich gar nicht mehr erinnern, wann das überhaupt mal war.
    .
    Es ist für Arbeitgeber interessanter einen flexiblen, billigen Mitarbeiter zu haben, der ohne Kündigungsschutz ist. Teilzeitbeschäftigte Hartz4-Empfänger haben keine Lobby. Sie werden als Aufstocker bezeichnet und sollen von der Mindestlohnregelung ausgeschlossen werden. Sie sind raus aus der Arbeitslosenstatistik, werden bei Weiterbildungen ausgeschlossen und sind bei den Vermietern unbeliebt.
    .
    Fragen eigentlich nicht immer alle nur nach der Arbeitslosenquote? Interessiert sich wirklich jemand für die teilzeitbeschäftigten Aufstocker?
    .
    Schön, dass dieser Beitrag unter den TOP 3 gelandet ist. Auf die Antwort bin ich gespannt.

  9. Autor Erhard Jakob
    am 11. Mai 2014
    9.

    Ein prima Beitrag von Bea Schmidt und eine
    Frage, welche voll ins Schwarze trift.
    .
    Ich bin voll und ganz der Meinung
    vonRalf Schumann.
    .
    Auch ich freue mich, dass es der Beitrag
    unter die *Topp-Drei* geschafft hat.
    .
    Allerdings werden wir nur eine pauschale
    Antwort erhalten. Und erfahren, welche
    Verbesserungen und Erfolge dies-
    bezüglich erreicht wurden.
    .
    Als Resümme wir die Antwort der
    Bundeskanzlerin aber sein:
    .
    "Ja, was soll ich
    denn machen?"

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