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Status der Beiträge
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Die Kanzlerin direkt
Rechtskultur - Regeln von Dingen elementarer Wichtigkeit, anstelle von 90 % Scheingefechten
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel,
die obige Überschrift vermag ggf. etwas vermessen klingen, denn wer sollte die Dinge elementarer Wichtigkeit in allerletzter Konsequenz denn festlegen? Dennoch soll sie eine Richtung angeben.
Es herrscht ein Überdruss bei Bürgern und eine Eldorado herrscht für Rechtsanwälte, auf jeden Fall für jene, die die Rechtsdehnung zu ihrem Steckenpferd gemacht haben. Es gibt Dutzende Paragraphen, die ggf. belegen, welcher Nagel zu welcher Zeit und unter welchen Umständen in welche Wand geschlagen werden darf ...
... und das Wesentliche, bspw. im Arbeitsrecht und im Handelsrecht, wenn es um tatsächlich menschenwürdige Arbeitsbeziehungen geht, gibt es immer noch große weiße Flecken. Ebenso auch bei dem, das entgegen unserer zugrundeliegenden Ethik immer noch gehandelt wird. Zu weiten Teilen ist dies ein faktisch "exterritorialer Bereich", in dem zugunsten der so bezeichneten Wettbewerbsfähigkeit faktisch nahezu Narrenfreiheit herrscht. Unter dem Hohelied der Wettbewerbsfähigkeit bestimmen aber de facto die Hemdsärmeligsten, was letzten Endes zu gelten hätte und was nicht.
Nur unter undemokratischen Verhältnissen stehen die zugrundeliegenden Normen und Werte des Grundgesetzes unter Wirtschaftsvorbehalt und bei tatsächlich demokratischen Verhältnissen stünde das wirtschaftliche Agieren unter Ethikvorbehalt. Selbst bei Hintertreffen im Wettbewerb.
Deshalb meine Frage: Was, außer dem rechtmäßigen Vorgehen gegen Kinderpornografie, was außer dem rechtmäßigen Vorgehen gegen Rauschgiftkriminalität, steht unter dem Vorbehalt der Sittenwidrigkeit, also unter Ethikvorbehalt und welche Bereiche will die Regierung diesem Kanon hinzufügen?
Vielen Dank für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Krüger
Kommentare (3)Schließen
am 14. April 2014
1.
am 22. April 2014
2.
am 23. April 2014
3.
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