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Abstimmungszeit beendet
Autor Helmut Krüger am 14. April 2014
10973 Leser · 3 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Rechtskultur - Regeln von Dingen elementarer Wichtigkeit, anstelle von 90 % Scheingefechten

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel,

die obige Überschrift vermag ggf. etwas vermessen klingen, denn wer sollte die Dinge elementarer Wichtigkeit in allerletzter Konsequenz denn festlegen? Dennoch soll sie eine Richtung angeben.

Es herrscht ein Überdruss bei Bürgern und eine Eldorado herrscht für Rechtsanwälte, auf jeden Fall für jene, die die Rechtsdehnung zu ihrem Steckenpferd gemacht haben. Es gibt Dutzende Paragraphen, die ggf. belegen, welcher Nagel zu welcher Zeit und unter welchen Umständen in welche Wand geschlagen werden darf ...

... und das Wesentliche, bspw. im Arbeitsrecht und im Handelsrecht, wenn es um tatsächlich menschenwürdige Arbeitsbeziehungen geht, gibt es immer noch große weiße Flecken. Ebenso auch bei dem, das entgegen unserer zugrundeliegenden Ethik immer noch gehandelt wird. Zu weiten Teilen ist dies ein faktisch "exterritorialer Bereich", in dem zugunsten der so bezeichneten Wettbewerbsfähigkeit faktisch nahezu Narrenfreiheit herrscht. Unter dem Hohelied der Wettbewerbsfähigkeit bestimmen aber de facto die Hemdsärmeligsten, was letzten Endes zu gelten hätte und was nicht.

Nur unter undemokratischen Verhältnissen stehen die zugrundeliegenden Normen und Werte des Grundgesetzes unter Wirtschaftsvorbehalt und bei tatsächlich demokratischen Verhältnissen stünde das wirtschaftliche Agieren unter Ethikvorbehalt. Selbst bei Hintertreffen im Wettbewerb.

Deshalb meine Frage: Was, außer dem rechtmäßigen Vorgehen gegen Kinderpornografie, was außer dem rechtmäßigen Vorgehen gegen Rauschgiftkriminalität, steht unter dem Vorbehalt der Sittenwidrigkeit, also unter Ethikvorbehalt und welche Bereiche will die Regierung diesem Kanon hinzufügen?

Vielen Dank für eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Krüger

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Helmut Krüger
    am 14. April 2014
    1.

    Zusätzlich erwähnen will ich noch, dass das Recht ja kein Selbstzweck sein soll, sondern dass es gut wäre, es an der Wirklichkeit zu messen. Je mehr Gesetze es gibt, die von juristischen Laien nicht einmal im Mindesten nachvollzogen werden können, umso mehr ist die Rechtskultur insgesamt infragegestellt. In einer Massengesellschaft wird es aber ohne Recht und ohne Rechtskultur im Sinne eines Nachvollziehbaren nicht gehen können.

    Zu sehr ist die Gesetzgebung m. E. darauf aus, auch noch den Eventualfall des Eventualfalles des Eventualfalles ausschließen zu wollen und ein Rechtsanwalt, der sich einen Namen machen will, ist auch darauf aus, ihn mithilfe seines Mandanten bewusst herbeizuführen. Das Ausschließen jeglichen Eventualfalles halte ich indes für eine Illusion. Besser, im Zweifelfall herrscht Richterrecht, weil da nichts an Gesetzen so klar formuliert werden könnte, als dass sich die Legislative und auch die Exekutive selber lähmt, in dem sie stunden-, tage- und nächtelang nachsitzt, um das im Prinzip Unmögliche zu vollbringen.

    Die dann freiwerdenden Zeit sollte auf wirklich Wichtiges gelegt werden. Ich habe das zu Anfang genannt. Wo bleiben die fraktionsübergreifenden, also quer zu den Fraktionen verlaufenden Debatten - wie seinerzeit zur Hauptstadtfrage und zur embryonalen Stammzellenforschung - zu Arbeitsbeziehungen, zur Ethik beim Arbeiten und Wirtschaften und bei der Herstellung von Produkten, zumal auch die organisierte Poltiik in einer Demokratie Anstoßgeber sein sollte, als dass die tiefenpsychologische, kommerzielle Werbung Anstoßgeber ist?

    Das mag illusorisch und naiv klingen. Ich bekenne mich zu dieser Art von Naivität.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 22. April 2014
    2.

    *Rechtsstaat!?!*

    Für viele Rechtssuchende bzw. ehrliche, aufrichtige und
    couragierte Menschen mit Herz, Seele und Verstand,
    ist Deutschland längst kein Rechtsstaat mahr.
    .
    Sie haben zu oft die bittere Erfahrung gemacht, dass nicht
    der, der nach der bestehende Sach- und Beweislage
    Recht hat, auch Recht bekommt.
    .
    Es bekommt der Recht, der skrupellos ist und das meiste Geld
    hat. Mit diesem Geld kann er den Ehrlichen so lange hinhalten,
    bis er gestorben ist oder zumindest seine Firma
    zugrunde gegangen ist.
    .
    Nach dem Tod des Rechtsuchenden bzw.
    dem Zusammenbruch seiner Firma, ist
    ein faires Urteil sinnlos geworden.
    .
    Wer zu so einem Staat *Rechtsstaat* sagt,
    ist blauäugig bzw. blind bzw. blöd.

  3. Autor Helmut Krüger
    am 23. April 2014
    3.

    Geehrter Erhard Jakob,

    ich würde hier unterscheiden wollen zwischen Strafrecht und Zivilrecht. Und die Stärke des Rechts, dass im Strafrecht erst derjenige verurteilt wird, dem das Vergehen hieb- und stichfest bewiesen worden ist, wird dann zur Schwäche des Rechtsstaates, wenn jemand haarscharf auf der "grauen Grenze" rumreitet, mit anderen Worten: "millimeterweise" unterhalb der Strafbewährung bleibt.

    Wozu dann wieder eine ganze Armada von Rechtsanwälten bereitsteht, in Beratung zu treten.

    Nicht derjenige, der mit 80 km/h durch die 30er Zone vor einem Kindergarten gerast ist, hat Unrecht begangen, sondern die Polizei, die mit ihrem Radargerät 50 cm neben dem Platz stand, an dem sie von Rechts wegen hätte stehen sollen. Das letztgenannte Beispiel betrifft dann auch die Unrechts-Verteiidigungskultur von Otto Normalbürger, jenseis des Einkommens.

    Ohne Reue bei Verfehlungen und ohne Einsicht bei Delikten wird der Rechtsstaat in der Tat zum Papiertiger. Die 3 x, die ich bislang zu schnell fuhr - aus Unachtsamkeit wohlgemerkt - habe ich anstandslos und ohne Anwalt bezahlt. Punke gab es ohnehin nicht, weil es geringfügige Verfehlungen waren.

    Der Mangel und das Defizit im Kleinen widerspiegelt doch nur den Mangel und das Defizit an Recht im Großen. Das Extremste sind Verhältnisse in den USA, wo Gerichte klar feststellen, dass Verhalten grob sittenwidrig ist und vollkommen entgegen eines landläufigen Verständnisses auch noch, weil aber kein detaillierter Paragraph existiiert, der GANZ GENAU DIESES verbietet, ist das alles somit rechtens.

    Wenn sich nicht ein halber Berufsstand aufmachen würde, das Recht zu biegen und zu dehnen bis ins Ultimo - was ja gerade finanziell lukrativ ist- dann sähe es um die Rechtsempfindung wahrlich besser aus. Vielleicht finden wir im letzten Punkt Einigkeit.

    Herzliche Grüße
    Helmut Krüger

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