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Abstimmungszeit beendet
Autor thilo bode am 02. Mai 2014
9495 Leser · 12 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Demokratie 2.0 - keine Menschenrechte für Snowden

Sehr geehrte Frau Merkel,

mit maßloser Enttäuschung habe ich heute lesen müssen, daß Herr Snowden NICHT die nötige Unterstützung erhalten wird, die nötig ist, um in Deutschland aussagen zu können.

Nach meinem Dafürhalten widerspricht dieses Vorgehen jeglichen Grundwerten eines demokratischen Rechtsstaats.

Als Lehrer kann ich nunmehr die Aparthie weiter Teile meiner Schülerschaft und unserer Gesellschaft verstehen ("Politikverdrossenheit"), da man eindeutiger nicht gegen die demokratischen Grundsätze verstoßen kann, als dies durch "unser Handeln" offenkundig wird.

So schafft man jenen Nährboden für Extremismus, den man angeblich zu entziehen sucht und macht Jugendarbeit unmöglich, da dieses Vorgehen keinem klar denkenden Menschen vermittelt werden kann. Die Utopie, daß Politker persönlich für Demokratie und Wahrheit kämpfen ist letztlich auf der Strecke geblieben...

Ich schäme mich zutiefst für unsere politische Elite und ihre vorgetäuschten demokratischen Wertvorstellungen...Die westlichen Demokratien haben offenkundig einen Idealisten wie Snowden nicht verdient!

Mit freundlichen Grüßen

Thilo Bode

Kommentare (12)Schließen

  1. Autor Helmut Krüger
    am 02. Mai 2014
    1.

    Ich sähe es als Aufgabe ihres Lehrerberufs an, zwischen Politikverdrossenheit und Parteienverdrossenheit zu unterscheiden bzw. diesen Unterschied deutlich zu machen, auch wenn in der öffentlichen und veröffentlichten Meinung Beides unglücklicherweise gleichgesetzt wird.

    Ebensowenig wie es Aufgabe von Angela Merkel ist, die CDU als Partei zu neuen und noch höheren Zustimmungsquoten zu führen, auch wenn das Viele der Mitlesenden und MItstimmenden hier glauben, ist ihre Aufgabe doch per Verfassung deutlich höher angesiedelt, als nur "dem eigenen Verein" zu nützen.

    Wenige Menschen gibt es, die auch parteiübergreifend ein hohes Ansehen genießen und das ist bleibend und ein wirksames Gegenmittel gegen die Verdrossenheit. Richard von Weizsäcker zählt dazu, Henning Scherf gewiss auch, auch Heiner Geißler, Ole von Beust und Antje Vollmer würde ich dazu zählen. Norbert Lammert immerhin nimmt als Parlamentspräsident seine Aufgabe hervorragend und weit besser als viele seiner Amtsvorgänger wahr.

    Viel zu wenige, gewiss.
    Deshalb wäre es auch gut, dem Kumlieren und mehr noch dem Panaschieren, dem Stimmensplittung auch über Parteigrenzen hinweg zum Durchbruch zu verhelfen.

    Um mit der mir ggf. angeworfenen Naivität zu sprechen: Dann bestünde eine immerhin geringe Chance, dass Abgeordnete mehr ihrem PERSÖNLCIHEN Gewissen verpflichtet sind als ihrem Fraktionsvorsitzenden.

  2. Autor Helmut Krüger
    am 02. Mai 2014
    2.

    P. S.: Meiner Meinung nach kann kein Staat mit einem anderen Staat befreundet sein, nur Menschen, die sich nahestehen, können das.
    Allenfalls kann zwischen Staaten ein Vorrat an Gemeinsamkeiten entdeckt werden, auf anderem Felde wiederum nicht und dann die einzelnen Felder recht unbefangen "durchbuchstabiert".

    Das Motiv, aus Bündnisverpflichtungen sich ggf. zu verbiegen, sollte schon von daher ausfallen.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 03. Mai 2014
    3.

    Thilo,
    ich habe in Ihrem Beitrag vergeblich eine
    Fragezeichen, bzw. Fragesatz, gesucht.
    .
    Sie gehen davon aus, dass Ihre Ansicht zu diesem
    Problem die Richtige ist. Und Leute, die eine
    andere Meinung vertreten, falsch denken.
    .
    Sie sollten davon ausgehen, dass auch Andere
    Respekt und Achtung verdienen
    - nicht nur Sie.
    .
    Edward Snoden als als *Geheimdienstler*
    geheime Daten an Unbefugte weiter
    gegeben. Das ist eine Straftat.
    .
    Ob er das aus finanziellen oder anderen
    Gründen getan hat, ist offen.
    .
    Wenn ein >Geheimdienstler< in Deutschland oder
    einem anderen Staat getan hätte, hätte er auch
    mit Strafverfolgung rechnen müssen.
    .
    USA und Deutschland haben ganz sicher ein
    gegenseitiges *Auslieferungsabkommen.*
    .
    So gesehen, muss er nach geltenden Recht
    und Gesetz, festgenommen und ausge-
    liefert werden. Das wäre im umge-
    kehrten Fall natürlich das
    gleiche.
    .
    Wenn der Untersuchnungsausschuss von ihm
    Informationen haben will, kann er doch
    eine Video-Konferenz schalten.
    .
    In diesem Fall droht dem Verräter von Geheim-
    daten zumindest keine Festnahme und die
    gewünschten Informationen können
    trotzdem eingeholt werden.
    .
    Einerseits von Snoden als Regimekritiker, Bürgerrechtler,
    und Verfechter für die Wahrheit hoch gejubelt.
    Andererseits wird er als Vaterlandsverräter
    und Krimineller verteufelt.
    .
    Ich halte mich bei der Bewertung ganz raus.
    Um eine Wertung abzugeben, fehlt mit
    das Hintergrundwissen.

  4. Autor Helmut Krüger
    am 11. Mai 2014
    4.

    Das ist in der Tat nicht so, geehrter Erhard Jakob, dass Edward Snowden ausgeliefert werden müsste. Die USA sehen ihn als Kriminellen, hier kann es durchaus nach deutschen Recht als politisch Verfolgter angesehen werden. Dies gründet darauf, dass es schon recht merkwürdig ist, einen "bloß Kriminellen" faktisch als '"Staatsfeind Nr. 1" zu erklären.

    Hier tun sich Abgründe auf zwischen einem auf Rache und Vergeltung fußenden US-amerikanischen Recht, auch einer auf undifferenzierten Vergeltungsaktionen fußenden RechtsPRAXIS bspw. Russlands und dem bundesdeutschen Nachkriegsrecht, dass Motive von Rache und Vergeltung bewusst nicht kennt.

    Allerdings gibt es den Gummiparagraphen 99 des StGB. Der Unterschied: Das Wehren gegen vermeintliche oder selbst erklärte Staatsfeinde gibt es in der Tat im bundesdeutschen Recht auf den hinteren Plätzen des Grundgesetzes, sozusagen in den Nebenartikeln, während in den USA, in der Sowjetunion und dem russischen Nachfolgestaat wie auch in der DDR sich diese vermeintlichen "Feinde der Ordnung" schon in den vorderen Artikeln der Verfassung finden. Vgl. Art. 6 der DDR-Verfassung und mitunter eben martialische Sprüche entlang der Mauer: "Wer uns angreift, wird vernichtet."

    Die DDR mag von der poltischen Programmatik der USA Monde entfernt gewesen sein, was den selbst übergestreiften Kampfanzug angeht, war sie exakt gleich. Wir als gesamtdeutscher Staat sind auf dem schlechtesten Wege zu einer Annäherung dahin . Oder mit Glück auch nicht.

  5. Autor Bruno Langer
    am 12. Mai 2014
    5.

    Guten Tag Herr Jakob,
    ich teile Ihre Meinung, aber durch Herrn Snowden wurde der Öffentlichkeit ja erst bewusst was die NSA alles treibt.

  6. Autor Erhard Jakob
    am 12. Mai 2014
    6.

    Hallo Bruno,
    das sehe ich nicht so!
    .
    Das Geheimdienste geheime Daten sammeln,
    war mir doch schon vorher klar. Und, dass
    sie diesbezügliche alle Kanäle > auch die
    nicht "offiziellen" < nutzen auch.
    .
    Wer nicht abgehört werden will, der darf
    eben nicht telefonieren. Und wer nicht
    im Internet ausgespäht werden will
    - auch nicht.
    .
    Niemand von uns weiß,
    wer alles unsere "pri-
    vaten" E-Mails
    mit liest.
    .
    Wer das nicht möchte, der
    darf eben nicht ins
    Internet gehen.
    .
    Und wenn nicht staatliche Geheimdienst
    mitlesen, dann möglicherweise dies-
    bezüglich beauftragte *Privat-
    detektive*.
    .
    Experten bekommen alles raus. Da kann
    man nichts machen. Höchstens, nur
    Sachen rein geben bzw. im Tele-
    fon mitteilen, die nichts
    wert sind.

  7. Autor Erhard Jakob
    am 12. Mai 2014
    7.

    Was von Wert ist, entscheiden allerdings andere.
    Wenn ein untreuer Ehemann mit seiner Geliebten
    telefoniert, kann das für seine (noch) Ehefrau
    schon von wert sein - selbst wenn sie
    bloß über das Wetter reden.
    .
    Ein Privat-Detektiv verlangt dann für so einen
    Mitschnitt sicher eine fünfstellige Summe.
    .
    Allerdings hat dieser meist den Betrag
    schon als Vorkasse erhalten.
    .
    Ich habe für zwei Auskünfte von einem Detektiv
    je 2,5 Tausend DM erhalten. Die Auskünfte
    waren mir diesen Betrag wert. Allerdings
    kann ich keine Auskünfte mehr ein-
    holen, weil ich kein Geld
    mehr habe.

  8. Autor Erhard Jakob
    am 13. Mai 2014
    8.

    Auskünfte brauch ich ja jetzt auch keine mehr. Höchstens
    einen Rechtsanwalt, der eine Forderung von 127,8 T. €
    gerichtlich geltend macht und bei dem
    solventen Schuldner einzieht.
    .
    Hierzu brauchte ich wiederum einen Investor, welcher
    die Gerichtskosten übernimmt und anschließend
    den Forderungsbetrag fifti-fifti mit mir teilt.
    .
    Mit der Hälfte wäre ich schon sehr zufrieden.
    Schließlich sind ca. 63,9 Tausend Euro
    sehr viel mehr als Null Euro.

  9. Autor dietrich czioska
    am 19. Mai 2014
    9.

    Was Herr Snowden aufgedeckt hat wurde sehr begrüßt in sogenannten westlichen Demokratien ,aber es war aber auch, als
    Geheimdienstler Verrat! Verrat wird geliebt, Verräter werden gehasst
    da wird sich nach meiner Meinung nichts ändern! Zur Demokratie
    gehört aber auch Diplomatie, was passiert wenn wir Herrn Snowden
    aufnehmen oder hier in Deutschland aussagen lassen! In Deutsch-
    land herrscht immer die Angst das es Wirtschaftliche Nachteile für
    uns gibt! Amerikanische Unternehmen verdienen in Deutschland
    zig Milliarden und versteuern in Luxemburg! Die Arbeitsplätze haben
    wir,die Steuern kassieren andere! Die neuen Technologien bringen
    enorme Vorteile ,aber auch Nachteile! Was regt man sich über Geheimdienste auf, der größte Spion ist das Internet ,es macht die
    Menschen blind und süchtig .Wenn die Menschen nicht erkennen das
    es Menschen,Tiere und Pflanzen gibt werden wir uns weiter mit ver-
    hungerten Kleinkindern usw. beschäftigen müssen! Wenn man durch
    die Straßen geht denke ich ,ich müsste Blindenhunde züchten und
    ausbilden ,damit die Menschen nicht vors Auto laufen! Rauschgift ist
    schon ein Milliardenmarkt was süchtig macht und einen den Verstand
    raubt. Im dritten Reich gab es die Gestapo in der DDR die Stasi man war vorsichtig mit seinen Äußerungen! Heute haben wir das Internet
    und Handy usw. und Plappern alles aus weil wir doch so schlau
    sind!

  10. Autor Erhard Jakob
    am 23. Mai 2014
    10.

    Wenn ein Geheimdienstler der BRD gegen unsere Strafgesetze
    verstoßen hat, wird er auch bestraft. Und wenn er flüchtig ist,
    wird nach im gefahndet. Wenn er sich im Ausland befindet,
    müssen die Länder >mit denen ein Auslieferungs-
    abkommen besteht, den Flüchtigen
    ausliefern.

  11. Autor Sophie Kuhn
    am 01. Juni 2014
    11.

    Sehr geehrter Herr Bode,
    ich bedauere es sehr, dass es Ihr wertvoller Beitrag nicht in die Abstimmung geschafft hat. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass es nicht stimmt, dass jeder hier nur 1 Stimme hat. Jeder kann hier beliebig oft abstimmen, wenn zwischen jeder Abstimmung so ca. 1 Stunde liegt. Ich habe dies nun längere Zeit beobachtet. Gerade am letzten Tag wurden Ihrem Beitrag nochmals sehr viele Negativ-Stimmen in kürzester Zeit verpasst,- und dies war nicht von vielen einzelnen Personen, sondern wenige Einzel-Personen haben immer wieder gegen Ihren Beitrag gestimmt. Warum das so ist, das vermag ich nicht zu beurteilen. Ich habe zwischenzeitlich die Redaktion über diesem Missstand informiert und hoffe, dass hier schnell Abhilfe geschaffen wird. Ich würde mir wünschen, dass Sie Ihren Beitrag nochmals einstellen, wenn gewährleistet ist, dass wirklich jeder über den gesamten Abstimmungszeitraum hinweg nur 1 Mal abstimmen kann. Dann schafft es Ihr Beitrag auch in die Beantwortung.
    Mit besten Grüßen von einer Mitstreiterin.

  12. Autor Helmut Krüger
    Kommentar zu Kommentar 10 am 01. Juni 2014
    12.

    Wenn Deutschland die gleiche "Gemengelage" hätte wie die USA, gegen die Inkartion des Bösen schlechthin Schauprozesse zu veranstalten, dann würde ich in diesem Fall anderen Ländern gleichfalls das Recht zugestehen, den Flüchtigen zu beherbigen und ihnen dieser Art von Kesseltreiben und dieser Art von Rechtsverkürzung zu entziehen.

    Gewiss hat dieses Land bei anderen juristischen Spezialgebieten auch wiederum andere Unzulänglichkeiten, worauf Sie ja mit Recht hinweisen, jedoch sollte das alles in diesen Kontexten gesehen werden.

    Eine Rechtsfindung, wie wir es in Deutschland mit Angeklagten kennen, ist im US-amerikanischen Strafrecht faktisch nicht möglich, wenn es gilt, einen SIEG über das BÖSE schlechthin zu erringen.

    Hier tut sich nur die katholische Kirche immer noch recht schwer damit, von der Denkfigur des so verstandenen "Bösen" zu lassen und auch ein Großteil der US-amerikanischen Actionfilmen zeugen davon. Gesellschaftlich ist allerdings diese Denkfigur deutlich herabgemindert worden und ich finde das wunderbar so.

    Alles und nahezu alles, was Menschen in Form einer Weltenscheide als "böse" bezeichnen, ist zu irgendeinem Zeitpunkt, zu anderem Anlass und in anderem Ausmaß zuvor gut geheißen worden.

    Es gilt, IN DIESEN TEILEN der Inquisition zu trotzen.

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