Sehr geehrter Frau Dangela,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Seit der Föderalismusreform von 2006 sind die Zuständigkeiten im Bildungswesen klar verteilt: Für die schulische Ausbildung und die Ausgestaltung des Schulsystems sind ausschließlich die Länder zuständig - zusammen mit den Schulträgern, also vor allem den Gemeinden. Das gilt auch für das Land Nordrhein-Westfalen.
Die Bundesregierung hat hier keine Befugnisse, sie unterstützt die Länder aber finanziell. So will sie sechs Milliarden Euro zusätzlich in Kitas, Schulen, Hochschulen und Ausbildung investieren, um die Länder zu entlasten. Mehr Geld für Schulen und Hochschulen: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Interview/2014/0...
Jedes Land versucht, den richtigen Weg in der Bildungspolitik zu finden. Die Länder müssen dabei bundesweit eine Vergleichbarkeit und Qualitäts- sicherung der allgemeinen Bildung sicherstellen. Dies geschieht beispiels- weise durch nationale Bildungsstandards. Bund, Kultusministerkonferenz und Länder erarbeiten diese Standards gemeinsam.
Mehr Informationen zur Schulbildung: http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Bildung...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 28. April 2014
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am 02. Mai 2014
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am 02. Mai 2014
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