Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Unsere Gesellschaft war noch nie so vielfältig wie heute. In Deutschland leben rund 15 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund, das sind knapp 19 Prozent der Bevölkerung. Während die Gesamtbevölkerung abnimmt, wächst der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund weiter. Auch deshalb ist Integration eine Frage von nationaler Bedeutung.
Leitlinie der Integrationspolitik bleibt das Prinzip Fördern und Fordern. Die Angebote zur Integration werden von vielen angenommen. Integration ist jedoch ein Prozess, der allen etwas abverlangt. Sie ist eine gesamt- gesellschaftliche Aufgabe. Sich der Gemeinschaft unserer Gesellschaft zugehörig zu fühlen, verlangt auf der einen Seite Aufnahmebereitschaft der Mehrheitsgesellschaft. Auf der anderen Seite ist die Bereitschaft der Zugewanderten, sich an die Regeln und Gesetze des Aufnahmelandes zu halten und sich selbst um die Integration zu bemühen, unabdingbar.
Tatsache ist: Die große Mehrheit der Ausländer, die bei uns leben, integriert sich gut und mit Erfolg, beachtet die Normen in der Bundesrepublik, und wir alle profitieren letztlich davon. Das gilt auch für die Freizügigkeit in Europa.
Deutschland profitiert von der Mobilität der Arbeitnehmer und von der Zuwanderung von Fachkräften. Sie zahlen in unsere Sozialsysteme ein und tragen zum Wohlstand in unserem Land bei. Studien belegen durchweg die Vorteile der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die Wirtschaft der Gastländer. Es steht aber außer Frage, dass der Missbrauch der Freizügigkeit zu bekämpfen ist.
Denn es gibt zweifellos Problemfälle, die insbesondere in Ballungsräumen durch einen verstärkten Zuzug aus anderen EU-Mitgliedsländern entstehen. Dabei kann es zu Problemen bei Wohnraum, Bildung und sozialen Dienst- leistungen kommen. Zur Bekämpfung des Missbrauchs der Arbeitnehmer- freizügigkeit hat die Bundesregierung deshalb Anfang des Jahres einen Staatssekretärsausschuss Zuwanderung eingesetzt. Der Ausschuss hat im März einen Zwischenbericht vorgelegt.
Der Bericht enthält erste Vorschläge, wie sich ein Missbrauch von Sozial- leistungen bekämpfen lässt. Dazu gehören befristete Wiedereinreisesperren und eine Befristung des Aufenthalts zur Arbeitssuche, die Einschränkung von Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit durch eine Verpflichtung der Gewerbeämter, Gewerbeanzeigen auf Anhaltspunkte für Scheinselbständigkeit zu prüfen. Außerdem sollen Kindergeldzahlungen an die Angabe einer Steueridentifikationsnummer von Kindergeldberechtigten gekoppelt werden.
Der Staatssekretärsausschuss wird sich weiter intensiv mit den Problemen und möglichen Lösungen befassen.
Wichtig ist es auch, dass die Lage der Roma in ihren Herkunftsstaaten verbessert wird. Das ist an erster Stelle die Aufgabe der Regierungen der jeweiligen Mitgliedstaaten, die durch die EU politisch und finanziell unterstützt wird. Im Europäischen Sozialfonds stehen dafür Mittel zur Verfügung.
Für Fälle von Verstößen gegen Regeln und Gesetze in Deutschland gibt es gesetzliche Vorschriften im Aufenthalts-, Ausweisungs- und Abschiebungs- recht. So kann zum Beispiel ein Ausländer ausgewiesen werden, wenn sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt. Die Ausweisungs- und Abschiebungsgründe sind in den vergangenen Jahren insbesondere durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz und das Zuwanderungsgesetz erweitert worden.
Die Bundesregierung plant im Übrigen, das Ausweisungsrecht weiter- zuentwickeln. Vorgesehen ist, nicht schutzbedürftige Menschen konsequent in ihre Heimat zurückzuführen.
Die Bundesregierung hat zudem kürzlich einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach Asylbewerber und Ausländer, die eine Duldung besitzen, künftig nach drei Monaten arbeiten dürfen. Hierdurch erhalten sie früher die Möglichkeit, durch eine Beschäftigung ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen.
Weitere Informationen: Staatssekretärsausschuss Armutsmigration http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2014/0...
Migration und Integration http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Migration-Integration/In...
Aufenthaltsrecht http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/04/...
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2014/0...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Kommentar zu Kommentar 4 am 06. Mai 2014
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