Sehr geehrter Herr Dr. Mücke,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Der Gesetzentwurf zu Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt dem Bundestag zur Beratung vor. Wie Sie wissen, ist vorgesehen, dass ab 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen kann, wer 45 Jahre lang gearbeitet und Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Aus der Rente ab 63 wird schrittweise die Rente ab 65. Die Rente mit genau 63 gilt nur für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und deren Rente nach dem 1. Juli 2014 beginnt. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1953 geboren sind, steigt die Altersgrenze pro Jahrgang um zwei Monate. Wer also nach dem 1. Januar 1964 geboren wurde, kann nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn er das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Bundeskanzlerin Merkel hat in ihrem Video-Podcast vom 10. Mai 2014 darauf hingewiesen, dass aus der abschlagsfreien Rente ab 63 schrittweise wieder eine abschlagsfreie Rente ab 65 Jahre wird. http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Mediathek/medi...
Die Rente ab 63 ist verbunden mit durchschnittlichen Kosten in Höhe von zwei Milliarden Euro pro Jahr, langfristig wird sie rund drei Milliarden Euro pro Jahr kosten.
Theoretisch könnten rund 200.000 Beschäftigte von der abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren profitieren. Wie viele Beschäftigte sie tatsächlich in Anspruch nehmen, bleibt abzuwarten. Es ist keineswegs sicher, dass alle der rund 200.000 Beschäftigten auch tatsächlich früher in Rente gehen. Nach geltendem Recht können auch heute Versicherte im Alter von 63 in Rente gehen – allerdings mit Abschlägen. Weitere Informationen: http://www.rentenpaket.de/rp/DE/Alle-Fakten/Die-Leistunge...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 23. April 2014
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am 29. April 2014
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am 06. Mai 2014
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am 11. Mai 2014
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