Sehr geehrter Herr Schuffert,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Rentenreform liegt derzeit zur Beratung im Deutschen Bundestag. Dieser Gesetzentwurf sieht auch eine deutliche Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente vor. Menschen mit Erwerbsminderung werden in Zukunft eine Rente in der Höhe erhalten, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen bis zum 62. Geburts- tag gearbeitet hätten. Bisher galt der 60. Geburtstag als Grundlage für die Rentenberechnung. Wenn es für die Versicherten günstiger ist, fallen außerdem die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderung für die Zurechnungszeit heraus.
Wer nach dem 30. Juni 2014 erstmals Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, erhält so im Durchschnitt monatlich rund 40 Euro brutto mehr, als er bisher bekommen hätte. Mehr Informationen: www.rentenpaket.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 02. Mai 2014
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am 02. Mai 2014
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am 11. Mai 2014
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