Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor T. Dr.Klothmann am 15. Mai 2014
9711 Leser · 2 Kommentare

Soziales

Herr Michael Sommer

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

warum darf Herr Michael Sommer mit 62 Jahren in Rente gehen, während die meisten Bürger bis über 65 arbeiten. Gerade in seiner Position sollte er eine Vorbildfunktion ausüben und weiterarbeiten.

Mit bestem Gruss

Dr. Thomas Klothmann

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Helmut Krüger
    am 16. Mai 2014
    1.

    Von Rente und Ruhestand kann bei Michael Sommer wohl nicht die Rede sein, vielmehr davon, sich statt auf die Hauptaufgabe eines DGB-Vorsitzenden auf die Vielzahl von Nebenaufgaben zu konzentrieren, u. a. in der Hans-Böckler-Stiftung.

    Es muss jedem die Freiheit bleiben, sich für ein Wahlamt nicht mehr erneut aufstellen zu lassen, ebenso wie es immer möglich sein sollte, per Gegenkanditatur jemand aus einem Wahlamt abzuwählen

    Auch Angela Merkel wird ja nachgesagt, nicht bis 65 Jahre Bundeskanzlerin sein zu wollen, also bei der nächsten oder spätestens übernächsten Wahl nicht mehr anzutreten und innerhalb der Legislaturperiode das Amt aufzugeben. Was ich angesichts der "Mühle" über alle Profilierungen und Eitelkeiten hinweg auch noch mit einem tendenziell ruppigeren Journalismus umgehen zu müssen, auch sehr gut verstehen kann.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 18. Mai 2014
    2.

    Ein Mann wie Michael Sommer hört doch mit 62 Jahren
    nicht auf zu "arbeiten". Er bezieht jetzt seine Rente
    und *arbeitet* noch als Funktionär in zwölf
    Einrichtungen mit.
    .
    Dort bekommt er ein volles Jahresgehalt
    und jeweils einen Monat Urlaub.
    .
    So kann man doch ganz gut seinen
    *(UN)Ruhestand genießen.

  3. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.