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Abstimmungszeit beendet
Autor Thomas Koch am 14. Mai 2014
10326 Leser · 14 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Als Hartz 4 Empfänger keine Chance mehr auf Arbeit

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Ich bin Vater von 6 Kindern, 5 eigene und eines mit meiner neuen Lebenspartnerin.
Nun folgendes, ich hatte mich letzten Monat, auf eine Arbeit in meiner Heimatstadt Kyritz beworben, die Stelle wurde von der freiwilligen Feuerwehr ausgeschrieben, ich selbst bin seit Jahren in der Feuerwehr und wieder wurde jemand bevorzugt der schon in Arbeit war.
Ich babe alle Voraussetzungen für diese Stelle, bis auf den Handwerklichen Beruf, wie auch viel Auswahl hat man nicht mit viel Kindern und ohne Auto.
Ich wurde nicht mal zu Vorstellungsgespräch eingeladen, dafür aber jemand der nicht mal was mit der Feuerwehr zu tun hat.
Jetzt hat jemand den Job der einen kürzeren Arbeitsweg haben wollte.
Ich fühle mich als Hartz4 Empfänger diskriminiert, ich hatte mich auf diese Arbeit gefreut, endlich raus aus Hartz4 dachte ich.
Endlich den Kindern zeigen, dass ich für mein Geld arbeiten gehe, hatte ich gehofft.
Nichts davon habe ich bekommen.
Ihre Regierung muss dringend noch an sowas arbeiten, dass auch arbeitwillige Hartz4 Empfänger eine Chance bekommen.
Wie kann es sein das man einfach übergangen wird?
Mit freundlichen Gruß

Koch

Kommentare (14)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 16. Mai 2014
    1.

    Sehr geehrter Herr Koch,
    .
    ich möchte Ihnen ein ganz großes Lob für Ihren Beitrag aussprechen.
    Allerdings liegt das konkrete Problem weniger bei der Regierung
    sondern mehr bei den Mitmenschen vor Ort.
    .
    Richtig ist, dass die Regierung dafür sorgen sollte,
    dass alle Menschen Arbeit >und somit Ehre
    und Würde< haben.
    .
    Ich kann Sie sehr gut verstehen, weil ich gegenwärtig
    ein ähnliches Problem habe.
    .
    Nach 25 Jahren >immer pünktlich meine Miete< bezahlt,
    muss ich jetzt wegen Eigenbedarf in eine
    neue Wohnung ziehen.
    .
    Ich habe auch ein prima Wohnung mit einer relativ günstigen
    Miete (380 € / warm) gefunden. Der Mietvertrag wurde
    von beiden Seiten unterzeichnet.
    .
    Als der Vorsitzende der WBG und BM R. G. davon er fuhr,
    hat er sein Veto eingelegt und der geschlossene Vertrag
    wurde gebrochen. Angeblich mangelnde *Bonität*.
    .
    Doch die Bonität wurde im Vorfeld gründlich geprüft (Selbstauskunft; Mietschuldenfreiheitsbescheinigung usw.) und als ausreichend
    erachtet. Wenn ich sie mir hätte nicht leisten können
    (760 €/M), hätte ich den Mietvertrag
    auch nicht unterschrieben.
    .
    Es ist leider so, dass die "Großen" mit den "Kleinen" machen,
    was sie wollen. Recht und Gesetz spielt für
    die Leute keine Rolle.
    .
    Im Notfall können sie sich das "Recht kaufen".
    Schließlich haben sie das Geld dafür.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 16. Mai 2014
    2.

    Herr Koch,
    ich kann Sie gut verstehen, weil ich ein
    ähnliches Problem habe.
    Siehe: Facebook.

  3. Autor Thomas Koch
    Kommentar zu Kommentar 2 am 16. Mai 2014
    3.

    Das ist eine Riesen Sauerei was dort mit Ihnen gemacht wurde,
    sowas ähnliches habe ich auch schon durch, erst sagt die Vermieterin zu, stimmt sogar einer Ratenzahlung der Kaution zu.
    Das Problem meine alte Wohnung war schon gekündigt und diese Person macht einen Rückzieher zugunsten von Rechtsanwälten, die natürlich mehr Geld haben.
    Zum Glück konnte ich die Kündigung rückgängig machen und habe mittlerweile eine andere große Wohnung.

  4. Autor Erhard Jakob
    am 16. Mai 2014
    4.

    Thomas,
    in der >DDR< galt der Grundsatz.
    *Beziehungen schaden nur
    dem der keine hat!*
    .
    Doch dieser Grundsatz gilt heute
    in der BRD noch viel viel mehr.

  5. Autor Ralf Schumann
    am 16. Mai 2014
    5.

    Herr Koch, dass Sie den Job nicht bekommen haben, tut mir leid.
    .
    Meine Erfahrung im Jobcenter ist, dass Arbeitgeber Bewerber bevorzugen, die bereits in Arbeit sind. Für mich ist das auch nachvollziehbar, weil Langezeitarbeitslose nicht selten kurz nach der Arbeitsaufnahme überfordert sind. Sie kommen oftmals unpünktlich, melden Arbeitsunfähigkeiten zu spät und befreien sich bei privaten Problemen manchmal selbst von der Arbeit. Besonders für Familienväter mit vielen Kindern ist das Risiko für Arbeitgeber groß. Wenn Sie in Arbeit wären, würde der neue Arbeitgeber bereits einen geregelten Tagesablauf bei Ihnen vermuten und Ihnen sicherlich eine Chance geben.
    .
    Aus diesem Grund sage ich auch meinen Arbeitslosen immer: Machen Sie irgendeinen Job. Alles ist besser als arbeitslos zu sein. Zeigen Sie den Firmen, dass Sie zuverlässig und motiviert arbeiten, dann gibt Ihnen der neue Chef auch eine Chance.
    .
    Die Regierung kann hier keine Unterstützung bieten. Die freie Marktwirtschaft verbietet das und auf die wollen wir alle nicht verzichten.

  6. Autor Erhard Jakob
    am 17. Mai 2014
    6.

    Zu DDR-Zeiten galt
    der Grundsatz:

    *Beziehungen schaden
    nur dem, der keine hat!*
    .
    Allerdings gilt dieser Grundsatz
    heute noch viel viel mehr!

  7. Autor Erhard Jakob
    am 18. Mai 2014
    7.

    Thomas,
    noch viel schlimmer wäre es gewesen, wenn Sie schon den unterschriebenen Arbeitsvertrag in der Tasche gehabt
    hätten und der Bürgermeister hätte anschließend
    sein Veto eingelegt hätte.
    .
    So ist es mir
    passiert.

  8. Autor Thomas Koch
    Kommentar zu Kommentar 5 am 20. Mai 2014
    8.

    Vielen Dank, für ihr Feedback.

    Leider habe ich in meiner Region, keine Auswahl was Arbeit angeht, deshalb hatte ich meine letzte Hoffnung in diese Arbeit gelegt, die ich ja nicht bekommen hatte.
    Das mit dem Krankmachen von Alg 2 Empfängern sobald die in Arbeit sind, finde ich persönlich auf deutsch Gesagt Sch...., die können doch zufrieden sein, wenn sie Arbeit haben.
    Ich selber war schon seit Jahren nicht mehr beim Arzt und ich gehe auch nur, wenn es sich wirklich nicht mehr vermeiden lässt.
    Ich finde es auch mist, dass alle ALG 2 Empfänger über einen Kamm geschert werden.
    Ich wurde schon als Hartz4 Assi beschimpft und wäre nur zu Faul zum Arbeiten, sowas macht einen fertig, wenn man nicht das gegenteil Beweisen kann indem man Arbeiten gehen kann, wenn man welche bekommt.

  9. Autor Thomas Koch
    Kommentar zu Kommentar 7 am 20. Mai 2014
    9.

    Das ist allerdings schlimmer und mit welcher Begründung wurde der Vertrag aufgelöst?

  10. Autor Thomas Koch
    Kommentar zu Kommentar 5 am 20. Mai 2014
    10.

    Ich selbst habe einen geregelten Tagesablauf jeden Morgen um 5 Uhr aufstehen, weil von meinem jüngsten Sohn, der in eine Geistig Behinderten Schule geht, der Fahrdienst um 6.00 Uhr kommt.
    Danach könnte ich locker Arbeiten gehen.

  11. Autor Ralf Schumann
    am 20. Mai 2014
    11.

    Herr Koch, ich kann Ihnen nur raten, machen Sie eine Aus- oder Weiterbildung. Mit Spezialwissen sind Sie im Vorteil. Handwerker sind gefragt wie nie zuvor. Wenn Sie zuverlässig und motiviert sind, schaffen Sie das. Fragen Sie Ihren Berater im Jobcenter und warten Sie damit nicht zu lange. Jeder Tag der Arbeitslosigkeit ist ein verlorener Tag im Leben.

  12. Autor Erhard Jakob
    am 24. Mai 2014
    12.

    Thomas - zu 9.
    .
    Es gibt zwei Gründe:
    1. Vom BM und Vorsitzenden der WBG (Lüge):
    >Mangelnde Bonität<.
    Richtig ist, dass im Vorfeld von der WBG meine
    Bonität gründlich geprüft und als ausreichend
    erachtet wurde. Wenn sie zu gering gewesen
    wäre, hätte ich den Mietvertrag nicht
    unterschrieben.
    2. Den Grund, den alle kennen (Wahrheit).
    Ich mache nahe am Rathaus auf einer genehmigten
    PINNWAND auf einen Widerspruch bzw. auf ein
    ungelöstes Problem, aufmerksam. Und das
    passt dem Bürgermeister nicht.
    **********************************
    Richtig ist, dass der geschlossene (Miet)Vertrag
    nicht aufgelöst wurde. Der Vertrag besteht also
    laut Recht und Gesetz noch. Jetzt muss das
    Gericht über diesen Fall entscheiden. Am
    9. Juli 2014 um 10 Uhr ist in Kamenz die
    öffentliche Hauptverhandlung.
    Prozessbeobachter sind
    natürlich herzlich
    eingeladen.
    .
    Ps.: Der BM (FDP) und der Justizminister
    sind in der gleichen Partei. Ohne das
    Urteil des Gerichtsabzuwarten, hat
    der Vorsitzende der WBG die
    betreffende Wohnung ein
    zweites Mal vermietet.

  13. Autor Erhard Jakob
    am 25. Mai 2014
    13.

    Zu (9):
    *Der (Miet)Vertrag wurde nicht aufgelöst.
    Ich sollte einer Aufhebungsvereinbarung zustimmen.
    Doch das habe ich aufgrund anwaltlichen Rat nicht
    getan. Genannter Grund der WBG *Mangelnde
    Boniät*. Aber diese wurde von der WBG im
    Vorfeld geprüft und als ausreichend erachtet.
    Nun liegt die Sache bei Gericht.
    .
    Am 9.7.14 - 10 Uhr wird am AG Kamenz
    in einer öffentlichen Verhandlung
    darüber entschieden.

  14. Autor Erhard Jakob
    am 26. Mai 2014
    14.

    Zu 13:
    Über sehr viele Prozessbeobachter
    würde ich mich natürlich
    sehr freuen.

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