Sehr geehrter Herr Jakob,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Wenn der Deutsche Bundestag und/oder das Europäische Parlament tätig werden, ist zunächst zu klären, welche Volksvertretung die Kompetenz hat, den Sachverhalt zu regeln.
Es gilt dann zunächst die Rechtsauffassung desjenigen Parlaments, das die Regelungskompetenz besitzt. Diese Regelungskompetenz festzustellen, ist bisweilen in der Tat nicht einfach.
Hinweise zur Kompetenzverteilung finden Sie hier:
http://www.bpb.de/internationales/europa/europaeische-uni...
https://www.bundestag.de/bundestag/europa_internationales...
https://www.bundestag.de/bundestag/europa_internationales...
Wenn die Zuständigkeit nicht auszumachen ist, müssen Gerichte bemüht werden beispielsweise das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof.
Ähnliche Kompetenzstreitigkeiten kann es übrigens auch zwischen Bund und Ländern geben. Finden die beiden politischen Ebenen kein Einvernehmen, muss zur Not ebenfalls das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 20. Juni 2014
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