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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor M. Dielmann am 23. Mai 2014
10644 Leser · 5 Kommentare

Arbeitsmarkt

Sozialsystem fairer gestalten

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Unser Sozialsystem ist doch entworfen um Menschen die Ihren Job verloren haben eine
Frist einzuräumen um sich wieder eine geeignete Stelle zu suchen, oder nicht arbeitsfähige
Bürger eine Existenzsicherung zu gewährleisten. Leider wird dieses System ausgenutzt und
es ist nicht gerecht gegenüber den Menschen die Jahrzehnte lang in die Sozialkassen einzahlen.

Hartz 4 sollte sich beziehen auf die Hälfte der geleisteten Arbeitsjahre, z.B.: bei 10 Jahren im Anstellungsverhältnis sollte ein Anspruch von 5 Jahren Hartz 4 bestehen. Arbeitslosengeld sollte dazu dienen Menschen in einer Notlage zu unterstützen. Eine Notlage ist eine begrenzte Zeit und sollte nicht zu einer Lebenseinstellung führen. (Ausgenommen Behinderte und arbeitsunfähige Menschen)

Ist es fair 30 Jahre gearbeitet zu haben und nach einem Jahr Arbeitslosengeld sofort Hartz 4 beziehen zu müssen? Wer 30 Jahre in einer Festanstellung gearbeitet hat sollte Anrecht haben auf 1 Jahr mehr Arbeitslosengeld. Gerade die Älteren Arbeitnehmer brauchen mehr Zeit um eine geeignete Stelle zu finden. Es sollte Rechnung getragen werden wie viel jeder geleistet hat für unsere Sozialsysteme.

Alles Gute und viele Grüße

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 20. Juni 2014
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Dielmann,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Unsere sozialen Sicherungssysteme sind darauf ausgerichtet, eine existenzsichernde, menschenwürdige Lebensführung zu ermöglichen. Ob wegen Krankheit oder anderweitiger Beeinträchtigungen: Wer nicht arbeiten kann, hat Anspruch auf eine gesetzlich verankerte Unterstützung für ein menschenwürdiges Dasein.

Wer erwerbsfähig ist, aber keine Arbeit hat und daher Unterstützung braucht, erhält eine Grundsicherung für Arbeitsuchende, bekannt unter dem Stichwort „Hartz IV“. Die Grundsicherung ist ein steuerfinanziertes staatliches Fürsorgesystem. Sie soll nicht nur ein menschenwürdiges Leben ermöglichen, sondern auch helfen, dass erwerbsfähige Hilfebedürftige wieder eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt finden.

Anders verhält es sich mit dem Arbeitslosengeld. Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung. Es wird aus den Beiträgen zur Arbeitslosen-Versicherung finanziert. Es ist eine Risikoversicherung. Die Höhe dieser Leistung richtet sich deshalb nicht nach der Dauer oder der Höhe der gezahlten Beiträge. Aufgabe des Arbeitslosengeldes ist es, den Lebensunterhalt anstelle des ausfallenden Arbeitsentgelts zu sichern. Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten kann, erhält Sozialhilfe.

Die Höchstdauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld beträgt grundsätzlich zwölf Monate. Für Menschen, die älter sind und lange gearbeitet haben, gelten längere Fristen. So beträgt die Höchstdauer des Arbeitslosengeldes für über 50-jährige Arbeitnehmer bis zu 15, für über 55-jährige Arbeitnehmer bis zu 18 und für über 58-jährige Arbeitnehmer bis zu 24 Monate.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (5)Schließen

  1. Autor Helmut Krüger
    am 23. Mai 2014
    1.

    In einer Zeit, in der 95 % der Menschen gekündigt WERDEN und allenfalls 5 % selbst kündigen, klingt Ihre Forderung, dass sich der SGB II-Bezug nach den arbeitsvertraglich zustandegekommenen Zeiten richten solle, wie ein Denken von einem anderen Stern.

    Warum sollen jene, denen - aus Gründen betriebswirtschaftlicher Misswirtschaft, aus Gründen des so allseits so bezeichneten "härter werdenden Wettbewerbs", alles Gründe, zu denen die Beschäfftigten nichts können - nun auch noch eine weitere Bürde aufgehalst werden?

    Es gibt Personalabteilungen, die arbeiten vorrangig nach der vorletzten Ziffer des Geburtsdatums, also nach dem Jahrzehnt der Geburt. Über Fünfzigjährige fallen da immer noch raus. Es hat sich öffentlichkeitswirksam zwar viel bewegt, der Wille scheint auf Verbandsebene da zu sein, doch das Verhalten der einzelnen Betriebe weicht eklatant davon ab.

    Wer - und diese Frage geht auch an Sie - kann heute schon sicher sein, in 5 Jahren auf dem gleichen Stuhl zu sitzen auf dem er heute sitzt? Wer, der einen langfristigen Versicherungsvertrag abschließt, kann überhaupt sicher sein, dass der Vertragspartner in 10 Jahren überhaupt noch existent ist?

    Wo das Wirtschaften zwischen Tür und Angel zunimmt, Quartalsbericihte und nicht etwa Jahresbilanzen über den so bezeichneten (Unternehmens-)Erfolg entscheiden, halte ich eine derartige Koppelung zwischen SGB II-Bezug und zusammengekommenen Arbeitsjahren für eine glatte Verkennung der bezeichneten Realität. Pardon, ich wünschte, anderes schreiben zu können.

  2. Autor Ralf Schumann
    am 24. Mai 2014
    2.

    Weshalb glauben viele Bürger Menschen werden nach jahrzehntelanger Arbeit arbeitslos und nach einem weiteren Jahr Arbeitslosengeld zum Hartz4-Empfänger. Das ist praktisch die große Ausnahme.
    .
    Man muss sich hier die Entwicklung auf dem deutschen Arbeitsmarkt ansehen. Massenentlassungen gibt es praktisch seit vielen Jahren nicht mehr. Wenn ein größeres Unternehmen auf Mitarbeitern verzichten muss, werden Arbeitskräfte aus Zeitarbeits- oder Subunternehmen "abgebaut", befristete nicht weiterbeschäftigt. Die gutverdienende Stammbelegschaft behält ihren Job.
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    Die Bundesagentur für Arbeit konnte in den letzten Jahren die Versicherungsbeiträge immer weiter senken, weil weniger Leistungen ausgezahlt werden. Es gibt kaum noch Anspruchsberechtigte, so dass dort viel Personal abgebaut werden konnte.
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    Die Masse und damit meine ich mehr als 95% aller Hartz4-Empfänger hat keine Berufserfahrungen oder nur sehr kurze Beschäftigungsverhältnisse. Die "marktnahen" 10% aller Hartz4-Empfänger werden bei uns im Jobcenter in Sonderteams betreut.Von "meinen" Arbeitslosen haben hier nur wenige mehrere Jahre Berufserfahrung, meist nicht länger als ein Jahr zusammenhängend, im Schnitt sogar weit weniger. Hinzu kommt, dass die "Billigarbeiter" bei Jobverlust sofort in Hartz4 rutschen, da sie mit dem Arbeitslosengeld noch unter dem Existenzminimum liegen.
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    Arbeitsunfähige wie Sie erwähnen, meinen Sie sicherlich nicht, sondern Erwerbsunfähige erhalten gar kein Hartz4, sondern eine Erwerbsunfähigkeitsrente und ggf. eine Aufstockung vom Sozialamt.
    .
    Behinderte sind nicht grundsätzlich erwerbsunfähig, sie sind nur eingeschränkt vermittelbar, also nicht für alle Arbeiten geeignet.
    .
    Die Frage steht nur: Was wollen Sie mit den vielen Hartz4-Empfängern machen? Wer soll sie ernähren? Es sind nicht alle vermittelbar, weil sie psychische Probleme haben, Verhaltsstörungen und keine Motivation bzw. Lernbereitschaft. Wenn jemand für 100 € arbeitet, hat er ca. 900 € zum Leben, hinzu kommen die finanziellen Vorteile. Wenn er voll arbeitet, bekommt er evtl. nur 1.200 € netto. Ich höre hier oftmals, weshalb man ganztags arbeiten soll, wenn man nur 300 € dafür mehr bekommt.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 28. Mai 2014
    3.

    Im Kapitalismus gilt der Grundsatz:
    *Die Gewinne werden privatisiert
    und die Verluste werden
    verstaatlicht!*.
    .
    Dieses Prinzip hält auf Dauer
    der beste Staat nicht aus!

  4. Autor Erhard Jakob
    am 11. Juni 2014
    4.

    Im Kapitalismus das >Sozialsystem fairer gestalten<
    ist doch schon ein Widerspruch in sich.

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