Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Soziales
Reform des SGb Teil V
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
der Bundesrat hat einstimmig die Gesetzesinitiative zur Reform des SGb Teil V § 60 Bezahlung Rettungsdienstlicher Leistungen beschlossen. Die Bundesregierung erklärt nun Sie sei nicht zuständig, da die Finanzierung des Rettungsdienstes in Ländergesetzen geregelt werde.
Nun meine Frage: Welchen Nutzen verspricht sich die Bundesregierung, wenn durch die Nichtreform des § 60 SGB V, das neue Notfallsanitätergesetz ad absurdum geführt wird, und weiterhin nur durchgeführte Transporte und nicht Behandlungen und Beratungen berechnet werden können?
Mit freundlichen Grüßen
Philipp von Isenburg
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