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Abstimmungszeit beendet
Autor Erhard Jakob am 19. Mai 2014
12532 Leser · 19 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Wahlen

Sehr geehrter Frau Bundeskanzlerin,
.
an dieser Stelle möchte ich gern alle Wahlberechtigten
aufrufen, wählen zu gehen. Besonders wir *Ossis*
sollten die Errungenschaft >frei, geheim und
demokratisch< wählen zu können, nutzen.
.
Schließlich sind wir dafür 1989 auf die Straße gegangen.
.
Leider müssen wir aber feststellen, dass viele Wähler
das Vertrauen in die Politiker verloren haben
und deshalb zu Hause bleiben.
.
Auch, wenn ich bis jetzt noch ein unentschlossenen Wähler
bin und noch keinen Kandidaten bzw. Partei gefunden
habe, wo ich das Kreuz mache, werde ich auf jeden
Fall zur Wahl gehen. Notfalls muss ich eben
den Wahlschein ohne Kreuz einwerfen.
.
Ich habe ein Bürgeranliegen, bzw. es gibt einen unaufgeklärten
Widerspruch. Wenn ich hier einen Kandidaten >z.B der CDU<
finde, der mich bei der Lösung des Problems unterstützt.
Dann werde ich natürlich dieser Partei am Wahltag
auch mein Vertrauen aussprechen.
.
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie fragen, wie ein
Wahlzettel > o h n e < ein Kreuz gewertet wird?
.
Schließlich möchte ich zu mir sagen können:
*Du warst wählen und dein Wahlschein
wurde als gültig gewertet!*

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Jakob

Kommentare (19)Schließen

  1. Autor Helmut Krüger
    am 19. Mai 2014
    1.

    Geehrter Erhard Jakob,

    als Wahlhelfer, der ich ab und zu doch bin, sind Sie als Wähler dann im Wählerverzeichnis registriert, allerdings ist der Wahlzettel dann ungültig.

    Ungültig ist er deshalb, weil die Wählerabsicht für eine Liste, die dort aufgeführt ist, nicht zu erkennen ist. Es bleibt jedem vorbehalten, unterhalb der zu Verfügung stehenden Stimmenzahl zu bleiben, bspw. bei Bundestagswahlen nur eine Stimme abzugeben - was ich auch schon mal tat, diejenige für einen überzeugenden Kandidaten bspw. - oder bei Kommunalwahlen bei Kumulieren und Panaschieren nur 1 oder 2 Stimmen anstelle der 3 möglichen, die konzentriert oder verteilt werden können. Das alles ist gültig, weil der Wählerwillen nicht maximal ausgeschöpft werden muss.

    Null ist eben nichts und damit auch nicht gültig.

    Ich hatte mal woanders vorgeschlagen, auf Stimmzetteln eine vorgedrückte Antwortalternative "Keine der aufgeführten Listen" zu bieten. Das wäre dann eine gleichberechtigte Wahlalternative zu allen anderen Ankreuzaltenativen und hätte den Vorteil, die Parteiverdrossenen von den Politikverdrossenen zu unterscheiden. Wer zur Wahl geht, zeigt immer, dass er sich für Politik interessiert und wer "keine der aufgeführten Listen" ankreuzte" zeigte dann, dass er im Rahmen dieses Interesses für Politik dort keine Alternative findet.

    Alles könnte dann in Form eines Block- oder Tortendiagramms dargestellt werden. Nichts kann hingegen in dieser Form nicht grafisch dargestellt werden. Nur als Negativgröße der Wahlenthaltung, der NIchtbeteiligung oder des Prozentanteils der ungültigen Stimmen.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 20. Mai 2014
    2.

    Helmut,
    Sie meinen, dass der Stimmzettel als ungültig gewertet wird
    und andere glauben, dass er als gültig gewertet wird.
    .
    Genau, um hier eine Klärung zu erreichen,
    habe ich die Frage hier eingegeben.

  3. Autor Helmut Krüger
    Kommentar zu Kommentar 2 am 20. Mai 2014
    3.

    Warum soll er gültig sein, wenn die Grundbedingung der Abstimmung, dass der Wählerwillen klar und zweifelsfrei erkennbar sein muss, nicht erfüllt ist, aus dem Grunde, weil da nichts steht und das somit jeglicher Spekulation Tür und Tür offnet?

    Wer sind denn die anderen, die anderes sagen und mit welcher Begründung?

  4. Autor Erhard Jakob
    am 21. Mai 2014
    4.

    Am 25. Mai werde ich auf jeden Fall zur Wahl gehen.
    .
    Auch vertraue ich darauf, dass ich bis dahin noch einen
    Kandidaten finde, der ein offenes Ohr für mein Sorgen
    und Nöte hat. Wenn ja - dann werde ich ihm bzw.
    seiner Partei auch meine Stimme geben.
    .
    Wenn er/sie sinngemäß sagt:
    .
    *Was gehen mich deine Probleme an?
    Ich habe mit meinen schon genug
    zu tun!* - dann natürlich nicht.

  5. Autor Erhard Jakob
    am 23. Mai 2014
    5.

    Helmut,
    .
    meine Recherchen haben ergeben,
    dass Sie Recht haben.
    .
    Allerdings müßten nach Ihrer Definition, dann aber auch
    die Abgeordneten, die mit *Enthaltung* abstimmen,
    deren Stimmen auch als > ungültig <
    gewertet werden.
    .
    Hier wird offensichtlich mit
    zweierlei Maß gemessen.

  6. Autor Alexandre H.
    am 25. Mai 2014
    6.

    Ein Wahlzettel, das nicht angekreuzt wird, und somit "LEER" abgegeben wird MUSS als "NULL-Stimme" gelten.

    "NULL" ist NICHT gleich "NICHTS"!

    Den "NULL-Stimmen" muss genauso viel Wert gelegt werden wie anderen (nicht NULL-)Stimmen, entsprechend ausgewertet, und in den Wahlergebnissen miteinbezogen werden.

    Das ergibt die Zahl der Wähler, die für KEINE im Wahlzettel vorhandenen Parteien/Kandidaten eine Stimme geben wollten.

    Es ist leider Gottes nicht schön zu haben, aber gehört der Demokratie zu, und bekommt letzter Zeit bedeutender Gewicht in den Ergebnissen.

  7. Autor Erhard Jakob
    am 26. Mai 2014
    7.

    Nach meiner Ansicht steht die Meinung
    von Alexandre und Helmut im
    krassen Widerspruch.
    .
    Ich wüßte gern,
    wer Recht hat?

  8. Autor Helmut Krüger
    am 27. Mai 2014
    8.

    Sehr geehrte/r Alexandre Hell Franca,

    ich wünschte, es wäre so, wie Sie schreiben. Schon desöfteren habe ich - ich glaube auch hier und woanders - den Vorschlag gemacht, dass eine NICHTstimme für die Liste als positive Stimme für "keine der Listen" zählen soll.

    Dazu bedarf es allerdings eines speziellen Aufdrucks auf dem Wahlzettel "Keine der Listen", damit das Wahlmotiv des Nichtwählenden klar wird. Sonst und ohne das verbleibt es im Reich der Spekulation.

    Allerdings schätze ich die Lage so ein, dass momentan zumindest und vielleicht sogar auf Dauer keine der Parteien und Listen ein Interesse daran hat, dass auch "keine der Listen" als vollgültige Stimme zählt genau wie ein Kreuz für die ihrige Liste. Das hängt damit zusammen, dass von der Zahl der tatsächlich Wählenden auf die Wahlberechtigten einfach hoch- und umgerechnet wird. Somit wäre die Rubrik "Keine der Listen" ein Hemmschuh für diese Umrechnung. Eine Hemmschuh deshalb, weil die Wählenden damit eindeutig erklären würden, dass die Behauptung, denen wäre das egal gewesen, nicht stimmt.

    Ich möchte Sie bitten, Ihren eigenen Gedanken weiter zu verbreiten und ggf. den hier skizzierten Vorschlag zur Lösung dessen auch. Bis dato müssen wir leider mit dem doch etwas unbefriedigenden Zustand leben.

    Freundliche Grüße
    Helmut Krüger

  9. Autor Helmut Krüger
    Kommentar zu Kommentar 5 am 28. Mai 2014
    9.

    Ja, es wird mit zweierlei Maß gemessen und IN DIESER HINSICHT auch völlig zu recht.

    Soweit Ja / Nein / Enthaltung ausdrücklich vorgesehen ist - so ist es ja nicht nur bei Bundestags-, Landtags-, Kreistags- und sonstwelchen Abgeordneten, so ist es ja auch bei allen Abstimmungen in Vereinen und Verbänden ja auch - so zählen Stimmen für alle 3 Rubriken als vollgültige Stimmen.

    Auf einem Stimmzettel müsste deshalb eine Rubrik "Kein der Listen" aufgedruckt sein, sodass diese Enthaltung dann zählt.

    Wer auf einem Stimmzettel, auf dem die Namen aller spontan zur Verfügung stehenden Kandidaten aufgeschrieben sind, nichts ankreuzt, lässt damit auch seine Stimme ungültig werden. Und so gehen sie auch ins Protokoll dann ein. In jedem kleinen Verein ist / wäre das im Bedarfsfall das so.

    Allerdings stimme ich eben den Argumenten zu, dass es sich bei der Bundestags-Direktwahl im Vergleich zu (kleinen) Vereinen eben anders verhält und zwar insofern, als dass in Vereinen gemeinhin nicht mit festgefügten und in Konkurrenz befindlichen Listen gearbeitet wird.

    Wer sich also von den Listen und der Konkurrenz fern hält und mit diesem Denken überhaupt nichts anfangen kann, sollte bei POLITISCHEN Wahlen ebenso seine Stimme bekommen. Siehe oben.

    Herzliche Grüße Ihnen und allen!

  10. Autor Erhard Jakob
    am 28. Mai 2014
    10.

    Helmut,
    vielleicht ist es auch so, dass Alexandre
    Recht hat und dir ein Irrtum unterlaufen
    ist, bzw. es zu einem Missverständnis
    gekommen ist.
    .
    Ein Wahlzettel, bei dem mehr Kreuze gemacht
    wurden als erlaubt, wird als ungültig gewertet.
    Auch, wenn jemand drauf rum gekritzelt hat.
    Das ist logisch und auch nach-
    vollziehbar.
    .
    Doch, wenn >kein< Kreuz gemacht wurde, ist es
    doch ganz eindeutig, dass der Wähler den hier
    genannten Parteien bzw. Kandidaten nicht
    das Vertrauen aussprechen will.
    .
    Noch eindeutiger kann doch der Wähler-
    wille garnicht zum Ausdruck
    gebracht werden.
    .
    Nach meinem Rechtsverständnis bzw. nach
    meiner Logik, müsste der Wahlschein
    als gültig gewertet werden.

  11. Autor Erhard Jakob
    am 30. Mai 2014
    11.

    Interessierte Nutzer werden zu dieserFrau kaum eine Antwort
    von der Bundeskanzlerin bzw. dem Bundeskanzleramt
    erhalten.
    .
    19 Tage bis zur Abstimmung und Platz 36.
    Da wird es wohl der Beitrag kaum
    schaffen unter die *Topp-Drei*
    zu kommen.

  12. Autor Erhard Jakob
    am 30. Mai 2014
    12.

    Oh, je.
    Nicht >Frau< sondern >Frage<.
    Entschuldigung.

  13. Autor Erhard Jakob
    am 30. Mai 2014
    13.

    Die EVP hat die Wahlen gewonnen und jetzt wird
    vielleicht Jean-Claude Juncker nicht einmal
    >Europäischer Präsident!?! Dubios!

  14. Autor Helmut Krüger
    Kommentar zu Kommentar 10 am 30. Mai 2014
    14.

    Dass mir HIER ein Irrtum unterlaufen ist, glaube ich eigentlich nicht, geehrter Erhard Jakob, wenngleich ich natürlich genauso wie alle Menschen unter der Sonne (glücklicherweise) ein Mensch voller Irrtümer bin.

    Die Angelegenheit ist nicht nur in den Wahlhelfer-Schulungen und -Belehrungen so gesagt worden, mir leuchtet sie auch vollkommen ein und zwar genau aus der Sicht dessen, der erst einmal von dem Abstimmenden, seinem Vorgehen und seiner Verhaltensweise, nichts weiß.

    Warum soll ein bloß leerer Zettel die klarste Ablehnung sein, die denkbar ist? Der Spekulation wird vielmehr Tür und Tür geöffnet, als da wäre:

    1. Es könnte tatsächlich eine Ablehnung aller auf allen Listen sein
    2 Es könnte sich um schlichte Vergesslichkeit handeln
    3. Es könnte sich auch um einen versehentlich zuviel ausgegebenen Wahlschein handeln, der irrtümlich in die Urne gelangt ist. (Dann würde zwischen den angekreuzten Wähler in den Wählerverzeichnissen und der Zahl der Wahlschein allerdings ein Zuviel an Wahlscheinen ergeben.)

    Wahlen haben selbstverständlich wie alles, wogegen Menschen per Rechtsanwalt vorgehen könn(t)en, immer etwas mit Juristischem zu tun und juristisch vorzugehen heißt - ich kenne es aus vielen anderen Dingen als Beobachter leider aus Überdruss - Dinge wasserdicht zu machen. Solange Spekulationsmotive nicht ausgeschlossen sind, ist die Stimme ungültig.

    Eher ist ein Smilie anstatt der Kreuzes gültig, weil ein Smilie gemeinhin als Zustimmung gilt, als dass ein unangekreuzter Bogen als gültiger Wahlschein gilt. Aber es gäbe ja eine eindeutige Lösung und die hieße ANKREUZBAR: "Keine der Listen". Wenn der Mut bestünde, sie auf dem Wahlzettel zu schreiben.

  15. Autor Erhard Jakob
    am 01. Juni 2014
    15.

    Berthold Brecht:

    *Wenn man mit Wahlen etwas ändern
    könnte, wären sie längst verboten.*

  16. Autor Helmut Krüger
    Kommentar zu Kommentar 15 am 02. Juni 2014
    16.

    Auch wenn ich ansonsten viel von Bertolt Brecht halte, so denke ich, dass das Zitat zu kurz greift. Selbstverständlich wurde allein durch Wahlen und durch eine Neuzusammensetzung irgendeiner Regierung noch nie etwas tatsächlich verändert. Allerdings haben hier und da Menschen innerhalb der Regierung und manchmal auch des Parlaments die Courage besessen, ihrer Überzeugung zu folgen und auch ein Teil der Wählermotive zu berücksichtigen.

    Allerdings ist es um dieses Vermögen durchgehend nicht sehr gut bestellt. Zumeist sind es ja die Parteiführungen und Fraktionsvorsitzenden, die sich für vermögender halten, den "Laden" auf Linie zu bringen - weil das zum Weltbild gehört - und die oftmals guten Absichten damit faktisch zu vereiteln.

    Die wirklich gewissenhaften Entscheidungen sind deshalb sehr rar gesät.

  17. Autor Erhard Jakob
    am 13. Juni 2014
    17.

    Courage hat auch damals Reichstagsabgeordnete >Karl-Liebknecht<
    an den Tag gelegt und gegen die Bewilligung der *Kriegs-Kredite*
    gestimmt. Im Nachgang hat er seine >Courage< mit dem Leben
    bezahlen müssen.
    .
    Auch heute sind die Abgeordneten, welche gegen die
    Auslandseinsätze der Bundeswehr stimmen, nicht
    gerade gut angesehen. Allerdings sind dies-
    bezügliche Morde bisher ausgeblieben.

  18. Autor Erhard Jakob
    am 16. Juni 2014
    18.

    Der Bundespräsident von Deutschland spricht sich dafür aus,
    dass die Bundeswehr mit Waffengewalt in missliebe Staaten
    einmarschieren und dort für *Recht und Ordnung*
    sorgen sollte.
    .
    Ich bin der Ansicht, dass wir erst einmal im eigenen Land
    für >Recht und Ordnung< sorgen sollten.

  19. Autor Erhard Jakob
    am 17. Juni 2014
    19.

    Also 1515 Leser und 380 Abstimmungen,
    das ist schon eine ganze Menge!

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