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Beantwortet
Autor Erhard Jakob am 23. Mai 2014
11704 Leser · 4 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Unterschiedliche Rechtsauffassung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

allgemein gilt:
.
*Ein Rechtssachverhalt + zwei Rechtsanwälte
= Drei Rechtsmeinungen*
.
Dass der Verteidiger und der Ankläger den Sachverhalt
aus einer unterschiedlich Blickrichtung betrachtet,
ist logisch und auch nachvollziehbar.
.
Der Richter sollte die Sache unbefangen und unparteiische
sehen und bewerten. Leider ist das oft nicht so.
.
Kompliziert wird es dann, wenn Parlamente eine
unterschiedliche Rechtsauffassung haben.
.
Wenn das EU Parlament die Rechtsauffassung vertritt
>sachlich begründet und rechtlich zulässig< und
der DE Bundestag sagt: *Unbegründet
und somit rechtlich unzulässig.*

Was gilt dann?

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Jakob

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 25. Juni 2014
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Jakob,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Wenn der Deutsche Bundestag und/oder das Europäische Parlament tätig werden, ist zunächst zu klären, welche Volksvertretung die Kompetenz hat, den Sachverhalt zu regeln.

Es gilt dann zunächst die Rechtsauffassung desjenigen Parlaments, das die Regelungskompetenz besitzt. Diese Regelungskompetenz festzustellen, ist bisweilen in der Tat nicht einfach.

Hinweise zur Kompetenzverteilung finden Sie hier:

http://www.bpb.de/internationales/europa/europaeische-uni...

https://www.bundestag.de/bundestag/europa_internationales...

https://www.bundestag.de/bundestag/europa_internationales...

Wenn die Zuständigkeit nicht auszumachen ist, müssen Gerichte bemüht werden beispielsweise das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof.

Ähnliche Kompetenzstreitigkeiten kann es übrigens auch zwischen Bund und Ländern geben. Finden die beiden politischen Ebenen kein Einvernehmen, muss zur Not ebenfalls das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 01. Juni 2014
    1.

    Zur Rechtmäßigkeit der >Europa-Petition 1383/10<
    scheiden sich die Geister.
    .
    Europa sagt: *Rechtmäßig.*
    Deutschland sagt: * Nicht
    rechtmäßig.*
    .
    Auch hier scheiden sich die Geister.
    Das sieht man ganz deutlich bei
    der Abstimmung.

  2. Autor Helmut Krüger
    am 03. Juni 2014
    2.

    Ich finde es ja auch schade, dass von den hier unartikuliert bloß NIederstimmenden sich niemand zu Wort meldet, sodass dann - in einem wirklich demokratischen Sinne - weitergehende Hinweise und Impulse für Ihre Frage gegeben werden können.

    Allgemein gilt ja der Grundsatz, dass Bundesrecht Landesrecht bricht, doch nicht überall ist das so. Es ist dort so, wo Bund und Länder auf exakt dem gleichen Feld operieren. Eine bundeseinheitlich erlassene Straßenlampenanstrichverordnung, dass aus Verkehrssicherheitsgründen alle Straßenlampen nur noch kontrastierend schwarz-gelb zu streichen wären oder aber in neongrün daherzukommen wären, weil grün beruhigt doch das Neon auch auffällig sein muss, dies würde mit Sicherheit so nicht zustandekommen. Weil dies keine Kompetenz des Bundes ist, sondern Aufgabe der Kommunen, für ein ansprechbares Ortsbild zu sorgen.

    Ohne dass ich Jurist bin, denke ich, dass es sich bei dem Petitionsgegenstand ähnlich verhält. Das EU-Recht steht zwar grundsätzlich über dem nationalen Recht, jedoch nicht überall und nicht dort, wo keine ausführenden nationalen Gesetze erlassen worden sind. D. h. also, das EU-Recht gilt nicht aus sich heraus, sondern nur in Verbindung mit der Ausführung im nationalen Recht.

    Bliebe die Frage der juristischen Interpretation.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 12. Juni 2014
    3.

    Der Bundespräsident >Dr. Joachim Gauck< muss der Schutzpatron
    aller Deutschen sein. Und nicht nur von denen er gewählt wurde.
    .
    Aus diesem Blickwinkel betrachtet, basiert das
    *NPD-Spinner-Urteil* nicht auf Recht
    und Gesetz.
    .
    Auch mir gefallen die *NPD-Spinner* nicht.
    Und als *Max Mustermann* bzw. *Otto
    Normalverbraucher* kann ich das
    auch laut und offen sagen.
    .
    Aber der Bundespräsident muss unparteiisch
    und unbefangen sein. Er kann zwar Politiker
    sachlich kritisieren. Jedoch darf er sie nicht
    beleidigen und Rufschädigung betreiben.

  4. Autor dietrich czioska
    am 20. Juni 2014
    4.

    Sehr geehrte Bundeskanzlerin!
    Jeder hat das Recht gerecht bestraft zu werden!
    Werden in unserem Rechtsstaat die Bürger unterschiedlich behandelt
    und bestraft! Ein Hartz 4 Empfänger wird bestraft wenn er einen Mini-
    job nicht anmeldet! Eine allein erziehende Mutter mit 2 Kindern bekommt Ärger wenn ein Kind Zeitung austrägt und es nicht anmeldet!
    Ein Beamter der 2 Mal Kindergeld im Monat für ein Kind kassiert ist
    Intelligent weil er nichts zu befürchten hat !? Ich würde mich sehr über
    eine Gleichbehandlung aller Bürger freuen , entweder Bestrafung oder
    doppeltes Kindergeld !?
    Mfg.D.Czioska

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