Sehr geehrter Herr Wöllauer,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Das Transatlantische Handels- und Investitionsabkommen (TTIP) bietet für Europa und die USA enorme Chancen – für Unternehmen, Beschäftigte und Verbraucher. Der Abbau von Handelsschranken senkt Kosten für Unternehmen, bringt Preisvorteile für Verbraucher und schafft neue Arbeitsplätze. Deswegen setzt sich die Bundesregierung nachdrücklich für einen Erfolg des Abkommens ein.
Das Verhandlungsmandat stellt klar, dass TTIP nicht zur Senkung geltender Standards der EU und ihrer Mitgliedstaaten zum Schutz von Umwelt, Gesundheit und Verbrauchern führen darf. Beide Seiten behalten weiterhin das Recht, Umwelt-, Sicherheits- und Gesundheitsangelegenheiten nach eigenem Ermessen zu regeln.
Es geht darum, unsinnige Doppelregulierungen zu beseitigen. Es ist nicht zu erklären, warum beispielsweise ein Autohersteller einmal rote, einmal orangenfarbene Blinklichter einbauen muss. Mit besserem oder schlechterem Sicherheitsniveau hat das schließlich nichts zu tun.
Hinzu kommen die Zölle: Allein die deutsche Automobilbranche zahlt dafür rund eine Milliarde Euro im transatlantischen Handel. Dieses Geld sollte in Zukunft in Innovation, Forschung und andere wichtige Bereiche fließen. Bei Neuentwicklungen könnte man gleich einheitliche Standards festlegen.
Die Verhandlungen um TTIP führt die EU-Kommission. Die Mitgliedstaaten haben ihr den Auftrag erteilt. Über den gesamten Zeitraum der TTIP- Verhandlungen sind Verbände, Gewerkschaften und Nichtregierungs- organisationen eingebunden und erhalten Informationen zum Verhandlungsstand. Auf europäischer Ebene führt zudem die EU-Kommission regelmäßig Anhörungen und Informationsveranstaltungen mit Wirtschaftsvertretern und Vertretern aus der Zivilgesellschaft durch. Der Deutsche Bundestag erhält seit Beginn der Gespräche sämtliche Informationen über den Fortgang der Verhandlungen.
Die Bundesregierung und die EU-Mitgliedstaaten gehen davon aus, dass es sich bei TTIP um ein „Gemischtes Abkommen“ handeln wird. Das bedeutet: Damit das Abkommen zustande kommt, ist ein einstimmiger Beschluss der EU-Mitgliedstaaten im Rat nötig, ebenso die Zustimmung durch das Europäische Parlament sowie von Bundestag und Bundesrat. Berechtigte Fragen zum Investitionsschutz klärt die EU-Kommission in einem transparenten Konsultationsverfahren.
Weitere Informationen zu TTIP: http://www.bmwi.de/DE/Mediathek/publikationen,did=637448.... http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Ttip/faqs,d... Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (3)Schließen
am 11. Juni 2014
1.
am 19. Juni 2014
2.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.