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Beantwortet
Autor Uwe Erdelt am 13. Juni 2014
8181 Leser · 2 Kommentare

Wirtschaft

Fragwürdige Pläne zur EEG Umlage

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

aus den TV Nachrichten erfahren wir, dass die Bundesregierung eine steuerliche Belastung für eigenproduzierten Strom aus erneuerbaren Energiequellen plant. Ist das wirklich zutreffend und wäre es mit dem Grundgesetz vereinbar?

Vergleichbar mit diesen Plänen wären demzufolge z.B. auch eine an den Supermarkt abzuführende Strafsteuer für selbstproduziertes Gemüse oder die Zwangsabgabe an den ÖPNV für's umweltfreundliche Fahrradfahren.

Die vom Wirtschaftsministerium vorgeschlagenen Pläne sind klar erkennbar als reine Interessenpolitik im Sinne der Energie Konzerne und dienen nicht der Energiewende geschweige denn dem Wohle des Volkes. Mir fehlt dafür jegliches Verständnis!

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Erdelt

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 21. Juli 2014
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Erdelt ,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die EEG-Umlage für Eigenstromverbraucher verteilt die Lasten der Energiewende auf möglichst viele Schultern und sorgt somit für mehr Kosten-Gerechtigkeit. Denn: Eine Befreiung ist genau wie die Einspeisevergütung eine Förderung, die die übrigen Stromverbraucher bezahlen müssen.

In den letzten Jahren ist eine deutliche Steigerung des Eigenverbrauchs zu beobachten gewesen. Eine weitere Zunahme würde die Stromverbraucher also weiter belasten.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien macht Deutschland unabhängiger von Stromimporten, wovon letztendlich alle profitieren. Darüber hinaus trägt die Ökostromförderung zu einer gewaltigen Technologieentwicklung bei, die viele neue Arbeitsplätze geschaffen oder sichert. Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht zudem zahlreiche Ausnahmen und Entlastungen von der EEG-Umlage vor, so etwa für Kleinanlagen.

Mehr zum Thema „EEG-Umlage für Selbstnutzer“ in unserer dzk-Antwort vom 14. Juli 2014: http://direktzu.de/kanzlerin/messages/eeg-umlage-fuer-sel...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 15. Juni 2014
    1.

    Ich verstehe wiederum den Beitrag und die Frage nicht.
    Vor allem kann ich mit den angeführten Beispielen
    nichts anfangen. Erzeugter Strom - ist erzeugter
    Strom. Was hat das mit den erneuerbaren
    bzw. nicht erneuerbaren Energie-
    quellen zu tun?

  2. Autor Erhard Jakob
    am 01. Juli 2014
    2.

    Aus meiner Sicht ist die Regelung, wie sie
    jetzt vorgeschlagen wird, akzeptabel.
    .
    Allerdings gilt:
    .
    *Allen Menschen recht getan, ist
    eine Kunst die keiner kann.*

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