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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Wolfgang Denzin am 09. Juni 2014
24292 Leser · 22 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Abschaffung der Sozialversicherungsbeiträgen auf Kapitalerträge zur Aufbesserung der Rente

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin und sonstige Minister des Deutschen Bundestages.
Ich bin in Altersteilzeit und noch nicht in Rente.
Jahrelang hat mein Arbeitgeber von meinem Bruttogehalt, Monat für Monat in eine Direktversicherung eingezahlt, da suggestieviert wurde, man sollte etwas für mein Alter sparen. Sie haben ja keine Sorgen, sie bekommen ja Pension.
Dies war auch richtig, da man mit einer Rente von ca. 1.350,00 Euro keine großen Sprünge machen kann.
Die Versicherung wurde im Dezember 2013 ausbezahlt und seitdem muss ich jeden Monat zusätzlich zu meinen normalen Sozialabgaben nochmals Sozialabgaben für diese Kapitalerträge zahlen und nicht wie sonst den Arbeitnehmeranteil, nein den VOLLEN Beitrag, z.Zt. 17,9% bezahlen, d.h. Arbeitgeber-/Arbeitnehmeranteil?
Finden Sie das in Ordnung, wenn NEIN, dann tun Sie was, wenn JA ..?
Der Auszahlungsbetrag war zur Abzahlung der Schulden für mein Haus geplant und nun?
Ich muss nun ab dem Januar 2014 jeden Monat 78,43 Euro an Sozialbeiträge (Krankenkassen/Pflegeversicherung), das 10 Jahre lang. Ich habe aber widersprochen, damit dieses vor das Bundesverfassungsgericht geht, dann vor den Europäischen Gerichtshof.
Das heißt nun im Klartext, von meinem Angesparten bleiben, siehe Rechnung:
Kapitalertrag 49.980,00 EUR
Sozibeiträge - 9.411,00 EUR
Steuer - 9.800,00 EUR
Summe nach Abzug 30.786,40 EUR.
Meine Beträge 34.300,00 EUR
Verlust - 3.561,60 EUR
Ich habe ein Haus, muss somit keine Miete zahlen, sonst ein Fall für das Sozialamt.
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, handeln Sie jetzt, tun Sie was für die Rentner.
Aus diesem Grund habe ich nicht auch Ihre Partei nicht gewählt.
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Denzin

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 20. Juni 2014
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Denzin,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Seit 2004 müssen Betriebsrentner volle Beiträge zur Kraken- und Pflegeversicherung entrichten. Die Beitragszahlungen beginnen mit der Auszahlungs- oder Rentenphase des Vertrages. Sie werden auf zehn Jahre gestreckt. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtslage im Februar 2008 ausdrücklich bestätigt.

Dafür werden die Sparer jedoch bereits in der Ansparphase entlastet. Weil die Versicherungsbeiträge des Arbeitgebers innerhalb bestimmter Beitragsgrenzen pauschal versteuert und sozialabgabenfrei direkt aus dem Brutto bezahlt werden, verringern sich die Steuer- und Sozialabgaben bei der Gehaltszahlung. Wegen geringerer Steuer- und Sozialabgaben steht deshalb monatlich mehr Geld für die Beitragszahlung zur Verfügung.

Ihrer E-Mail entnehmen wir, dass bei Ihnen der Fall so liegen könnte. Sie schreiben, Ihr Arbeitgeber habe aus Ihrem Bruttogehalt in eine Direktversicherung eingezahlt. Dadurch könnten Sie durch geringere Abzüge mehr Nettogehalt zur Verfügung gehabt haben. Dieser Effekt ist nicht zu unterschätzen und müsste in Ihre Berechnung noch mit einfließen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass das BPA weder eine individuelle Prüfung Ihrer Angelegenheit noch deren rechtliche Bewertung vornehmen kann und darf. Außerdem kommt es bei einer Überprüfung auf wichtige Details Ihres Vertrages an, die wir nicht kennen.

Wenn Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge überprüfen lassen möchten, können Sie sich zunächst Expertenrat einholen. Ein entsprechendes Angebot bietet die Verbraucherzentrale an. Detaillierte Informationen dazu unter: https://www.verbraucherzentrale.de/home

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (22)Schließen

  1. Autor Gerhard Kieseheuer
    am 11. Juni 2014
    1.

    Der Zwangsbeitrag auf Kapitallebensversicherungen ist einfach nur Betrug.
    Wir werden, mit Rückendeckung der Sozialgerichte bis hin zum BVerFG,
    betrogen. Da helfen keine komplizierte Auslegungen der Gerichte, auch nicht das schöne Gerede der „ Volksvertreter“. Für den Rentner, der sein Leben lang für diesen Staat gearbeitet hat , bleibt es Betrug. Hier gilt nur das Gesetzt des Stärkeren und die sind auch noch von diesem Zwangsbeitrag befreit.
    Schlimm ist auch, dass die Volksvertreter so reden wie sie es gerade brauche. Dabei bleibt ein Vertrag immer ein Vertrag (pacta sunt servanda),im Grundgesetz Artikel 3 Absatz 1 steht immer noch alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich,
    eine Versicherung ist auf Solidarität aufgebaut und darf keinen benachteiligen der die Versicherung mehr nutzt.
    Ich frage mich darüber hinaus wer Gesetzt machen darf? In welchen Gesetzt steht das alle Kapitallebensversicherungen, wo der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer ist, ein Versorgungsbezug ist?

  2. Autor Rudolf Schmitt
    am 11. Juni 2014
    2.

    Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
    wollen Sie ernsthaft unseren DUDEN Außerkraft setzen.
    Eine Rente ist laut Duden:
    1. regelmäßiger, monatlich zu zahlender Geldbetrag, der jemandem als Einkommen aufgrund einer [gesetzlichen] Versicherung bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze, bei Erwerbsunfähigkeit o. Ä. zusteht
    2. regelmäßige Zahlungen, die jemand aus einem angelegten Kapital, aus Rechten gegen andere, als Zuwendung von anderen o. Ä. erhält.

    Unsere Direktversicherungen sind keine Zuwendung von anderen o. Ä
    Wir haben die Beiträge von unserem Einkommen selbst bezahlt!!!

    § 229 Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahmen
    Als der Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge) gelten:

    Wissen Sie jetzt, was Versorgungsbezüge sind ?

  3. Autor Donald Fazendin
    am 11. Juni 2014
    3.

    Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin und sonstige Minister des Deutschen Bundestages.

    Auch ich bin einer der Rentner der damals über zwei Direktversicherung verblendet wurde. Auch bei mir hieß damals von der Regierung beim Abschluss den beiden Versicherungen, ALS LEBENSVERSICHERUNG, KEINE DIREKTVERSICHERUNG in 1990;
    "Wir stellen Ihnen keine Steine im Wege, Sorge vor, die Alters Rente reicht nicht!"

    Die Überraschung war ein Hohn als ich in 2009 und 2011, nach der Auszahlung der Krankenkasse plötzlich die Bescheide über 17,55% meines erspartes zugegriffen haben und denn auch noch zum ZWEITEN MAL RECHTSWIDRIG abkassiert haben. Dabei griff auch die Pflegeversicherung mit ca. 2.05% zu obwohl die Pflegeversicherung erst in 1995 in Kraft getreten ist. Ich habe damals in 1990 und 1991 die Versicherungen abgeschlossen!! Da gab es damals keine Pflegeversicherung und trotzdem bin ich von der Kasse geprellt worden. WER LÄSST SO WAS ZU!!!

    Ich, als Amerikanische Staatsbürger und ständigen Wohnsitz seit 1964 hier in Deutschland, habe ab dieser Zeitpunkt meine sehr positiven vertrauen in Deutschland und deren Regierung komplett verloren. Ich war immer fest davon überzeugt dass so was in Deutschland niemals passieren könne. Leider habe ich mich sehr getäuscht und hoffe für meine Kinder und Enkelkinder, die auch hier in Deutschland lebe, das jetzt und VOR ALLEM in Zukunft einer solchen ENTEIGNUNG und Ungerechtigkeit sowie Selbstbedienung von Staatlichen Einrichtungen nicht mehr passieren.

    Verehrtes Bundeskanzlerin Merkel,

    ich appelliere an Sie hiermit Schluss zu machen! Geben sie uns, die in diesen Land vertrauen hatten und an Gerechtigkeit glaubten, unseren Vertrauen zurück. Es geh um die Ersparnissen von über 6 Mio. Rentner die an das Wort der Regierung geglaubt haben und später von der Krankenkassen zu unrecht in die Taschen gegriffen haben.

    Danke,

    D. F.

  4. Autor Hansgeorg Nöh
    am 11. Juni 2014
    4.

    als ebnso Betroffener kann ich dem Beitrag nur zustimmen. Alle bisher angeschriebenen MdB´s, Minister, GKV und Versicherungsunternehmen u.v.a. reagieren immer mit ähnlichen Textbausteinen; auch Verweise auf verschiedene Urteile bis hin zum BVG werden dort angezogen, die jedoch Versorgungsbezüge betreffen, aber keine Einmalzahlungen aus Direktversicherungen. Uns Betroffenen fehlen plötzlich ca. 17,5% des ausgezahlten Betrages!! Es bleibt der starke Verdacht, dass alle am Entscheidungsprozess Beteiligten nicht betroffen sind, weil sie Privatversicherte sind.
    Also sind alle Direktversicherungen und auch Pensionsfonds o.ä. überhaupt nicht zu empfehlen.
    Frau Dr. Merkel: tun Sie etwas, bevor noch alle Betroffenen auf die Strasse gehen.

  5. Autor Erhard Jakob
    am 11. Juni 2014
    5.

    Die meisten Renter können von einem Kapitalertrag
    von zirka 50.000,00 Euro nicht mal träumen. Sie
    müssen in der Regel von 800 bis 1.000 Euro
    im Monat leben und davon müssen sie
    noch 500 Euro für Miete ausgeben.
    Die armen Renter haben auch
    die CDU gewählt.

  6. Autor Rolf Gräter
    am 11. Juni 2014
    6.

    SPD/Grüne/CDU/CSU programmierten die Altersarmut

    Vor 2004 galt noch der Vertrauensschutz- auch in der Sozialgesetzgebung konnte man auf Treu und Glauben noch vertrauen. Ca. 6 Mill. Bürger entschlossen sich eine Direktversicherung abzuschließen. Jeder war bemüht fürs Alter vorzusorgen. Dann brachten Rot/Grün das GKV- Modernisierungsgesetz 2004 heraus, dass rückwirkend bei der Auszahlung der Direktversicherung zum 2. mal Kranken- und Pflegeversicherung abkassiert wurde. Dass die damalige Rot/Grüne Regierung vor 2004 fast täglich für die private Vorsorge plädierte, um Altersarmut zu vermeiden, um dann danach abzukassieren und diejenigen wieder um ihre Ersparnisse zu bringen. Zukünftige Generationen können der SPD/CDU/CSU/Grüne nicht mehr trauen, sie haben der Volkswirtschaft und den Menschen einen unermesslichen Schaden durch Verletzung von Vertragsschutz, Vertragstreue, Bestandsschutz und Verlässlichkeit zugefügt. SPD/CDU/CSU schaffen das Raubrittergesetz ( § 229 ), nicht ab! Auch der VDK denkt nicht daran, gegen dieses Gesetz vorzugehen.
    Die SPD/CDU/CSU/Grüne brauchen sich nicht wundern, wenn in Zukunft über 6. Mill. ausgeraubte Bürger AfD wählen.

  7. Autor Siegfried Thyroff
    am 11. Juni 2014
    7.

    Ich stimme den Autoren Kieseheuer, Schmitt und Fazendin voll zu. Ich
    habe alle Spitzenpolitiker der Union bezüglich des Problems GMG an-
    geschrieben und nur "standardisierte" Antwortschreiben erhalten. Spätestens nach den Urteilen des SG und des LSG wurde mir klar,
    dass sich Regierung und Justiz bequem hinter den unverständlichen
    und zutiefst ungerechten Urteilen des BVG verschanzen - es erweckt
    in mir den Eindruck eines abgekarteten Spiels. Denn wie kann
    das höchste Gericht in laufende Verträge eingreifen, pacta sunt servanda
    (für FJS war das noch ein "Sakrament") brechen und gleichzeitig be-
    teuern die Unions-Politiker bei allen möglichen Anlässen, dass "Ver-
    träge einzuhalten sind". An ihren Taten sollt ihr sie erkennen. Nun
    bekomme ich also aus meinen eigenen Ersparnissen eine "Betriebs-
    rente" - verrückter geht es nicht mehr. Die Gewinner sind die GKV,
    die Versicherungsunternehmen und die Arbeitgeber - Verlierer sind
    die gutgläubigen Sparer, die selbst vorsorgen und dem Staat nicht zur
    Lasten fallen wollten.
    Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, ich war 50 Jahre treuer und auch
    aktiver Wähler der CSU. Nun habe ich aus maßloser Enttäuschung
    über die Art, wie unsere Volksvertreter - zumindest nach der Wahl -
    mit uns umspringen, die AfD gewählt und werde das, so wie viele
    aus meinem Bekanntenkreis, auch in Zukunft tun. Das Abschneiden
    der CSU und die Stimmengewinne der "Protestparteien" in ganz
    Europa sollten bei den Konservativen die Alarmglocken schrillen
    lassen. Hoffentlich gelingt es Ihnen das Vertrauen der Wähler wieder
    zu gewinnen bevor sich Ihre vernachlässigten Stammwähler noch
    weiter von der Union abwenden.

  8. Autor Hilde Ehret-Baechle
    am 11. Juni 2014
    8.

    Ich war immer stolz in einem Rechtsstaat zu leben, aber nach diesem Gesundheitsmodernisierungsgesetz von 2004 verfolge ich täglich die aktuelle Politik und kann deshalb auch die dafür verantwortlichen Parteien nie mehr wählen.
    Ich habe 36 Jahre auf mein Weihnachtsgeld verzichtet, indem ich es mir nicht habe auszahlen lassen, sondern meinen AG bevollmächtigt habe, dies in meine Direkt-/Lebensversicherung als Einmalzahlung zu überweisen. Die Politik hatte uns dieses Modell angeboten, um für unser Alter vorzusorgen, da ja die Rente nicht ausreichen wird. Aber genau 30 Jahre nach der Installation dieses Modells schlug der Staat zu (die Verträge waren ja gut vom eigen verdienten Geld angespart), indem man die selbst angesparte Summe einfach als "Betriebsrente" deklariert hat und uns nun mit 17,7 % (AG- und AN-Anteil, der AG hat diesen Anteil während der Ansparphase gespart) bestraft. Mit meiner mtl. Rente (45 J. gearbeitet) minus des mtl. Beitrages für die Direktversicherung komme ich unter 850 Euro Mindestrente.
    Die Klagen vor den SG und LSG werden von unserer sogenannten "unabhängigen Justiz" abgeschmettert.
    Falls Sie, verehrte Frau Bundeskanzlerin, dies lesen, müssen Sie sich doch als für das Wohl des deutschen Volkes Vereidigte, verpflichtet fühlen, sich dieses Themas unverzüglich anzunehmen.

  9. Autor Ingrid Lezajic
    am 11. Juni 2014
    9.

    Ich unterstütze den Beitrag von H. Denzin sowie die bisherigen Kommentare voll und ganz. Mein Mann und in einigen Jahren auch ich gehören ebenfalls zu den auf diese hinterlistige Art und Weise vom Staat abgezockten Rentnern. Aufgrund der seinerzeit populären politischen/ staatlichen Aufforderungen/ Versprechungen haben wir uns - wie die übrigen ca. 6 Mio Rentner - diese Altersvorsorge vom Mund abgespart und ziehen nun aufgrund der seinerzeitigen gesetzlichen Änderungen den Kürzeren.
    Die Gewinner sind die Arbeitgeber, die Versicherungen und die Krankenkassen - der Mensch, der an diese Versprechungen geglaubt und Verträge unterschrieben hat, zahlt die Zeche. Wir waren an die Verträge gebunden, der Rest nicht! Soviel zum Thema "Vertrags- und Vertrauensschutz für bestehende Verträge in Deutschland. Massiver Vertragsbruch in Deutschland, man sollte nicht glauben, dass so etwas hier möglich ist.

  10. Autor Ingrid Lezajic
    am 11. Juni 2014
    10.

    Ich unterstütze den Kommentar von H. Kleinholz voll und ganz Mein Mann und in einigen Jahren auch ich gehören ebenfalls zu den auf diese hinterlistige Art und Weise vom Staat abgezockten Rentnern. Aufgrund der seinerzeit populären politischen/ staatlichen Aufforderungen/Versprechungen haben wir uns - wie die übrigen ca. 6 Mio Rentner - diese Altersvorsorge vom Mund abgespart und ziehen nun aufgrund der seinerzeitigen einseitigen gesetzlichen Änderungen den Kürzeren.
    Die Gewinner sind die Arbeitgeber, die Versicherungen und die Krankenkassen - wir, die wir uns auf "Treu und Glauben" auf die Bundesregierung verlassen haben, ziehen nun den Kürzeren. Den wir waren - im Gegensatz zu allen anderen Vertragsparteien - einseitig an den Vertrag gebunden. Und das nicht in irgendeinem Pampa-Staat, sondern mitten in Deutschland.

  11. Autor Hüseyin Sahin
    am 11. Juni 2014
    11.

    Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
    als Alleinverdiener habe ich 1983 mit meiner Direktversicherung angefangen. Mein damaliger Arbeitgeber zahlte 2/3, ich 1/3 der Beiträge an die Versicherung. Für meine Anteile habe ich damals schon Krankenkassenbeiträge bezahlt.

    Ende 1997 wurde die Versicherung im Rahmen des Scheidungsverfahrens geteilt. Als Zugewinnausgleich bekam meine Ex-Frau die Hälfte der Versicherung (Gleichzeitig Ende der Direktversicherung). Diese Hälfte habe ich ihr 14 jahrelang in monatlichen Raten mit Zinsen bezahlt. Diese Zahlungen erfolgten mit dem Geld, für das ich auch Krankenkassenbeiträge zahlte.

    2010 bekam ich die Versicherung ausbezahlt. Seither zahle ich:
    17,55% (auf 10 Jahre verteilt) meiner Hälfte an der Versicherung als Beitrag an die Krankenkasse,
    17,55% (auf 10 Jahre verteilt) für die an meine Ex-Frau abgetretene Hälfte der Versicherung als Beitrag an die Krankenkasse.
    Dadurch bleibt mir von der Direktversicherung 17,55 + 17,55=35,10% weniger als die Hälfte meiner Ex-Frau (Früher Bezahlte Krankenkassenbeiträge sind nicht berücksichtigt).

    Ich fühle mich vom Staat betrogen.

    Danke
    Hüseyin Sahin

  12. Autor Ralf Schumann
    am 11. Juni 2014
    12.

    Ich frage mich, warum Beamte ihre Pension nicht während der Berufstätigkeit versteuern müssen. Da alle Angestellten solche Beiträge in ihrem Arbeitsleben voll versteuern müssen, schmälern die Steuern und Sozialabgaben das Nettoeinkommen enorm. Wenn die Auszahlung nach Renteneintritt erfolgt, müssen erneut Steuern und Sozialabgaben in voller Höhe geleistet werden. Ist das gerecht? Aber ja, wir haben Verständnis für die hohen Pensionen der Beamten. Irgendwer muss sie schließlich erarbeiten. Ich hoffe, die hier lesenden Beamten wissen ihren Geldsegen zu schätzen.

  13. Autor Elke Schlegelmilch
    am 12. Juni 2014
    13.

    Die Krankenkassenabzocke durch das sogenannte Gesundheitsmodernisierungsgesetz von 2004 war und ist politisch gewollt, ebenso wie die jetzt beschlossene Kürzung der Bewertungsreseren auf Lebensversicherungen! Man kann jüngeren Menschen nur dringend von privater Vorsorge abraten, trotz der gebetsmühlenartig wiederholten Forderung danach, von Politik und Versicherungskonzernen.

  14. Autor Heribert Willmerdinger
    am 12. Juni 2014
    14.

    Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
    machen Sie dieser kalten Enteignung ein Ende. Viele der Betroffenen haben die Beiträge selbst bezahlt, und zwar von ihrem Nettoentgelt. D.h., das viele Betroffene bereits Beiträge an die Krankenkassen abgeführt haben, und nun bei der Auszahlung ihres Geldes, welches sie bei einer Versicherung angelegt haben, erneut Beiträge zahlen müssen. Das macht in Summe über 30% an Krankenkassenbeiträgen aus, von denen wir Betroffenen knapp 25% bezahlen müssen.
    Hätte ich das Geld auf die Bank gebracht, käme beim Abhenen niemand auf die absurde Idde, dafür Krankenkassenbeiträge zu kassieren.
    Oder müssen wir gesetzlich Versicherten damit rechnen, dass dies der nächste Schritt unserer Politiker sein wird.
    Bei den Antworten der Abgeordneten zu dem Thema, muss man das schlimmste befürchten.
    Frau Bundeskanzlerin, tun Sie für uns Rentner, das, was Sie sonst Allen zugestehen, und was Sie immer wieder propagieren.
    " Zusagen des Staates sind einzuhalten.
    Der Bürger muß sich auf die Zusagen des Staates verlassen können."
    Wenn Sie diese Aussagen ernst gemeint haben, greifen Sie dieses Thema endlich auf.

  15. Autor Rudolf Schmitt
    am 12. Juni 2014
    15.

    Krankenkassen schröpfen die Rentner
    Viele neue Rentner werden kalt erwischt: Nicht nur Mini-Renditen schmälern die Betriebsrente - sondern auch der Abzug voller Krankenkassenbeiträge bei Auszahlung von Direktversicherungen und Pensionsfonds.
    Wer damals seine Direktversicherung unterschrieb, ahnte er noch nicht, wie viel Zeit und Geld ihn diese Entscheidung kosten würde. Dabei sah erst mal alles so gut aus: Eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Lebensversicherung, bei der aber im Unterschied zu einer privaten Police der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eingetragen und die dafür steuerlich begünstigt wird. Viele Arbeitnehmer ließen sich von den jährlichen Standmitteilungen seines Versicherers blenden. „Die war eine reine Augenwischerei“. Ein Punkt fehlte in all den Schreiben – der Hinweis, dass seine Krankenkasse von der Auszahlung einige Tausender abziehen wird.
    Das System der betrieblichen Altersvorsorge entpuppte sich für Versicherte als übles Überraschungsei. Zum einen fielen, des niedrigen Zinsniveaus wegen, die Renditen von Direktversicherungen oder Pensionsfonds schwächer aus als erwartet. Zum anderen greifen Sozialversicherungen kräftig zu – vom erwarteten Auszahlungsbetrag bleibt dadurch weniger übrig.
    Der Staat hatte Millionen von Arbeitnehmern in eine mit Steuervorteilen getarnte betriebliche Altersvorsorge gelockt. 7,5 Millionen Direktversicherungsverträge mit einer versicherten Summe von 200 Milliarden Euro gibt es aktuell.
    Die Entscheidung, die aus der zweiten Säule des Rentensystems eine Mogelpackung machte, liegt zehn Jahre zurück. Auch damals regierte eine schwarz-rote Koalition: Im Sommer 2003 hatte der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD sowie den Grünen verabschiedet.
    Ausgehandelt hatten es CSU-Politiker Horst Seehofer und SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt. Zum Durchbruch gelangten sie in einer Nacht, die Seehofer später als eine „der schöneren meines Lebens“ bezeichnete. Mit dem Gesetz wurden die Gesundheitskarte und die Praxisgebühr auf den Weg gebracht.

  16. Autor Waltraut Rudwill
    am 13. Juni 2014
    16.

    auch ich bin davon betroffen und kann den bisherigen Kommentaren voll zustimmen. Es ist schon traurig, daß all die bisher angeschrie-
    benen und auch in den diversen Talkschows vertretenen MdB`s, Minister und Krankenkassenvertreter nur mit Ablehnung und Berufung auf die Gerichtsurteile reagieren, statt zu agieren.

    Meine Verträge wurden in der Zeit von 1981 - 1999 abgeschlossen und kamen in 2009 zur Auszahlung.
    Von 1981 bis zur Auszahlung habe ich selbst 1/3 der monatlichen Beiträge vom Nettogehalt in die Lebensversicherung eingezahlt.
    Also seit 5 Jahren überweise ich hierfür schon Beiträge an die Krankenkasse.

    Ich habe zwischenzeitlich einen Anwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen gegenüber der Krankenkasse beauftragt.
    Vielleicht kann der Anwalt erwirken, daß meine Krankenkasse, wie es im GMG vorgesehen ist, den Unterschied nach § 1 und § 1a des Betriebsrentengesetzes mit meinem damaligen Arbeitgeber klärt.
    - bzw. daß ich für den 1/3 Teil der Auszahlungssumme , den ich selbst von meinem Nettogehalt gezahlt habe, 10 Jahre lang keine Kranken-/
    Pflegeversicherung zu erbringen habe.

    Frau Bundeskanzlerin,
    - hätte man zum Wirksamwerden des GMG per 01.01.2004 bereits bestehende Verträge nicht ausschließen müssen ?
    - hätten die Lebensversicherungen nicht verpflichtet werden müssen über die anstehenden Gesetzesänderungen zu informieren ?
    - bzw. die Krankenkassen, bei Meldung über eine Auszahlung, klären müssen nach welchem § des Betriebsrentengesetzes die Verträge bestanden ?
    In diesem Fall wären alle bisherigen und noch kommenden Klagen vermeidbar gewesen.

    Frau Bundeskanzlerin,
    werden Sie sich dafür einsetzen, daß das GMG hinsichtlich der Ungerechtiglkeit umgehend nachgebessert wird ?

    Frau Bundeskanzlerin,
    wollen Sie wirklich, daß viele der GMG Geschädigten ( ca. 6 Mio.)
    sich bei der nächsten Bundestagswahl von den etablierten Parteien abwenden und die AfD oder die Linken wählen ?

  17. Autor Erhard Jakob
    am 13. Juni 2014
    17.

    Meine Mutter sagte oft zu mir:
    .
    *Streites du dich um eine Schwein,
    nimm die Wurst und lass es sein.*
    .
    In meinem speziellen Fall würde ich es gern
    sein lassen. Aber die Gegenseite (Ver-
    sicherungen usw.) will mir von mein-
    em Schwein nicht einmal
    die Wurst geben.
    .
    Google: *Eine fabelhafte Geschichte
    aus dem Reich der Schweine.*
    .
    Waltraut: *..inzwischen habe ich mir
    eine Anwalt genommen...*.
    .
    Ich befürchte, dass es hier nur einen
    Sieger gibt und das ist der Anwalt.
    .
    Wenn wir die AfD oder die LINKEN wählen, werden
    sie in kürzester Zeit zu *Etablierten* und dann
    stehen wir wieder dort, wo wir heute stehen.
    Im Übrigen, die LINKEN gehören doch
    heute schon zu den Etablierten.

  18. Autor Brigitte Loewel
    am 14. Juni 2014
    18.

    Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
    auch ich habe seinerzeit der Politik vertraut und gehöre zu den direkt Betroffenen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes von 2004. ich stimme allen bisherigen Kommentaren voll zu und die aufgeworfenen Fragen ergeben sich auch für mich. Da ich aus den ersten beiden Säulen der Altersvorsorge nur kleine Beträge zu erwarten hatte, habe ich als zusätzliche private Altersvorsorge eine Direktversicherung abgeschlossen. Die Zahlung der Versicherungsprämien erfolgte in den ersten 4 Jahren über eine jährliche Sonderzahlung und - als diese wegfiel - in den weiteren Jahren durch Verzicht auf Teile meines Nettogehalts, also aus voll verbeitragtem und versteuertem Einkommen (ich wollte ja meine Rente aufbessern - dass sich bei Ansparung über eine Sonderzahlung der Rentenanspruch verringert, hat natürlich auch keiner erwähnt bzw. zu bedenken gegeben).
    Aufgrund der Typisierung aller Gerichte, dass allein ein betrieblicher Bezug für die Verbeitragung in der Kranken- und Pflegeversicherung ausreichend ist und es nicht auf die Finanzierungsquelle ankommt, wurde die von mir selbst angesparte Versicherungssumme von der Krankenkasse einfach zum Versorgungsbezug erklärt. Das ist absurd. Ein Banksparplan wäre günstiger gewesen, denn dieser wird nicht verbeitragt. So war meine Altersvorsorge lediglich vorteilhaft für meinen Arbeitgeber und die Versicherungsgesellschaft.
    Frau Bundeskanzlerin, schaffen Sie wieder Gerechtigkeit und Vertrauen in die Politik und handeln Sie. Bitte stoppen Sie diese Enteignung und den Eingriff in bestehende Verträge.

  19. Autor Manfred Petry
    am 14. Juni 2014
    19.

    Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
    den Kommentaren kann ich nur beipflichten, denn bei den Kapitalzahlungen aus „Direktversicherungen“ handelt sich um die Dritte Säule der Altersvorsorge. Bereits in den 70-iger Jahren wurde für die 3 Säule der Altersversorgung geworben.
    Nämlich, neben der gestzlichen (1) und der betrieblichen (2) soll auch die private (3) Vorsorge nicht vergessen werden.
    Die Versicherungsunternehmen haben damit geworben und die 6,1 Mio. betroffenen Direktversicherten überzeugt, eine sogenannte Direktversicherung über den Arbeitgeber abzuschließen.
    Der institutionelle Rahmen der bAV diente lediglich dazu, um a) den Pauschalsteuersatz nach dem Einkommensteuergesetz nutzen zu können und b) den günstigeren Tarif der Gruppenlebensversicherung über den Arbeitgeber zu bekommen.
    Hierzu war keine Versorgungszusage des Arbeitgebers erforderlich, er war ja nicht in der Haftung, der Arbeitgeber brauchte keine Pensionsrückstellungen zu bilden und brauchte diese Versicherungen auch nicht über der PSV zu versichern. Selbstverständlich waren die Beiträge auch keine Betriebsausgaben! Der Arbeitgeber fungierte nur treuhänderisch, indem er die vom Bruttogehalt einbehaltenen Beträge an das Versicherungsunternehmen abführte.

    Der Betrug ist, dass man nun die Kapitalzahlung nachträglich als Betriebsrente und/oder einen Versorgungsbezug qualifiziert und nur noch an der Versicherungsnehmereigenschaft festmacht. Eine Differenzierung nach Direktversicherungen, die eindeutig vom Arbeitgeber finanziert werden und Direktversicherungen, die von den Arbeitnehmern als Eigenvorsorge erbracht werden, unterbleibt.

    Das versteht keiner mit gesundem Menschenverstand, da muss man schon Jura studiert haben oder Politiker sein. Sorry, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, sorgen Sie einfach dafür, dass dieses Unrechtsgesetz korrigiert wird und sorgen Sie dafür, dass die rechtswidrigen abkassierten Milliarden an die Betroffenen zurückgezahlt werden. Weisen Sie die gesetzlichen Krankenkassen in Ihre Schranken.

  20. Autor Erhard Jakob
    am 15. Juni 2014
    20.

    Waltraut,
    >Protestparteien<, wie z.B. die extrem Rechten, extrem Linken
    oder die AfD, Piraten, Schill-Partei usw., sind mit Sichtheit
    auch nicht die Lösung des Problems.

  21. Autor Randolf Schilken
    am 15. Juni 2014
    21.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    im April 2013 gelangte meine Lebensversicherung, die ich vor 20 Jahren abgeschlossen hatte, zur Auszahlung. Da ich seit dem 01.06.2012 Rentner bin, hatte ich diese Lebensversicherung als Altersvorsorge für mich und meine Frau abgeschlossen.

    Mit großem Befremden musste ich feststellen, dass es in einem Rechtsstaat möglich ist, in bestehende Verträge einzugreifen und mich um die Erträge meiner Lebensversicherung zu bringen.
    Die Beiträge zu der Lebensversicherung wurden zu 100% von mir, aus meinem Nettoeinkommen, entrichtet. Lediglich die Überweisung erfolgte über die Firmen, bei denen ich angestellt war. Ich kann daher keinen Unterschied zu einer privaten Lebensversicherung erkennen.

    In meinem Fall stellt sich die Situation wie folgt dar:
    Die Erträge aus der Direktversicherung incl. Ergänzung betragen 8.588,93€, bei einer Versicherungssumme von 33.928,31€ (zuzüglich hatte ich noch Kosten gegenüber der Versicherung). Die Krankenkasse beansprucht im nach hinein, auf einen bestehenden Vertrag, Krankenkassenbeiträge in Höhe von 7.959,60€ (derzeitiger Stand). Damit verbleiben mir nach 20 Jahren Ansparung für das Alter 629,33€ Ertrag.
    Da von der Politik ständig angemahnt wird, persönlich für das Alter Vorsorge zu leisten, ist es mir unbegreiflich, wie ein solches Gesetz 2004 verabschiedet werden konnte. Diese Art von Gesetzen wird doch sonst nur totalitären Staaten zugeschrieben.

    Da die Krankenkassen dem Bundesgesundheitsministerium unterstehen, ergibt sich für mich ein krasser Gegensatz zu der geforderten privaten Vorsorge und der nachträglichen Enteignung durch den Gesetzgeber.

    Hiermit möchte ich Sie bitten, mich bei der Rücknahme dieser Forderungen zu unterstützen.

    Diesen Brief hatte ich im Vorfeld der Bundestagswahlen an alle Bundestagsfraktionen geschickt. Von der CDU habe ich gar keine Antwort bekommen, was in keiner Weise meinem Verständnis von Volksvertretern entspricht.

    Mit freundlichen Grüßen
    Randolf Schilken

  22. Autor Rainer Dunkel
    am 15. Juni 2014
    22.

    Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
    auch ich bin dem Staat mit einer Direktversicherung in "die Falle" gegangen. Über viele Jahre habe ich auf Empfehlung der
    Politik einen Teil meines Gehalts in eine Kapitallebensversicherung
    eingezahlt bzw. von meinem Gehalt über den Arbeitgeber einzahlen
    lassen. Ich habe dieses Geld nicht z. B. für Spanien- oder
    Türkei Urlaube ausgegeben, sondern angespart um im Alter
    finanziell nicht auf den Staat angewiesen zu sein. Während
    der gesamten Versicherungslaufzeit habe ich im Übrigen Höchstbeiträge (und das für mich als Einzelperson) in die Gesetzliche
    Krankenversicherung einbezahlt.
    Zur Strafe muß ich nun noch einmal 10 Jahre jeden Monat
    ca. 60.-€ Krankenkassen-/Pfelgeversicherungsbeiträge bezahlen.
    Bei Ihren Kollegen in der SPD nennt man das sinngemäß so,
    dass der Sparer jetzt der Stärkere ist und somit den, der sein
    Geld verlebt hat, unterstützen muß, weil Dieser nun der
    Schwächere ist. Auffallend ist, dass die Haupttäterin in dieser
    Diebstahlaffäre, die Beamtin Ursula Schmidt, sonst auch nur aufgefallen durch Affären schon
    in Ihrer Heimatstadt Aachen, aufgefallen durch eine Flugbereitschaftsaffäre und aufgefallen durch eine Dienstwagenaffäre - als Ministerin, so hieß es offiziell, nicht mehr tragbar - heute
    als eine von 6 überflüssigen Bundestagsvizepräsidentinnen/präsidenten in diesem Staat lebt
    wie "die Made im Speck".
    Auffallend auch, dass sich Bundesbeamte / Bundesrichter
    (folgsam?) dieser Meinung anschließen, ja sogar über die
    Direktversicherten lustig machen in dem sie formulieren, dass
    das Ersparte im Zusammenhang mit dem Erwerbsleben stehe.
    Soll das heißen, wäre das Geld gestohlen, müsse man diese
    60.-€ monatlich nicht bezahlen? Und wie unverschämt die
    Behauptung dass diese nochmaligen Beiträge zumutbar
    sind und keine erdrosselnde Wirkung für die Betroffen haben.
    Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, ,
    mein Vertrauen in die Politik "ist dahin" und ich behalte mir vor zu
    behaupten, dass der Rechtsstaat nicht mehr existiert.

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