Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Rita Korth am 17. Juni 2014
9502 Leser · 4 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Lieber arbeitslos als qualifiziert ???

was wird getan, um die Ungleichbehandlung nach dem Prinzip "Beitragszahlung vor Leistungserbringung" abzustellen??
Planen Sie, Qualifizierung ohne Beitragszahlung als Leistungsjahr anzuerkennen, analog der Anerkennung von Kindererziehungsjahren und/ oder Arbeitslosigkeit.

Beispiel:
Ich bin 1954 geboren und seit meinem 16. Lebensjahr ununterbrochen in Beschäftigung.
Mein Arbeitgeber hat mich zum Direktstudium delegiert. Nach dem Studiums habe ich nahtlos die Arbeit fortgesetzt.
Die Zeit der Qualifizierung wird aber nicht als Leistungszeit anerkannt werden, da in dieser Zeit keine Beiträge entrichtet wurden.
Ich fühle mich diskriminiert und ungerecht behandelt gegenüber denen, bei denen Arbeitslosigkeit/ Kindererziehung anerkannt wird. Hierfür wurden Rentenbeiträge von der Solidargemeinschaft getragen, ich musste in der Zeit des Studiums für mich selbst aufkommen, ich habe nicht einmal Stipendium erhalten. Dadurch ist mir nun die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Rente mit 63 Jahren verwirkt.

Gerade wir Frauen, aus der ehemaligen DDR unterlagen einer intensiven Mehrfachbelastung: Familiengründung mit 20 Jahren, volle Berufstätigkeit, Qualifizierung "nebenbei", Kindererziehung im Einklang mit Vollbeschäftigung usw..Nicht umsonst konnten Frauen in der DDR unter Bedingungen notorischen Fachkräftemangels bereits mit 60 Jahren in Rente gehen. Daraus wurden mit der Wiedervereinigung 65 Jahre, und die Chance davon 2 Lebensjahre zurück zu gewinnen hat sich ebenfalls in Wohlgefallen aufgelöst...
Ich möchte jetzt keineswegs auf "arme Ossifrau" machen, aber erwarte eine Anerkennung meiner Lebensleistung, insbesondere gegenüber der Anerkennung von Arbeitslosigkeit als anerkannte Lebensleistung.
freundliche Grüße
Rita Korth
(60 Jahre alt, seit 12 Jahren Berufspendlerin zwischen Berlin und Leipzig, ohne Arbeitslosigkeit und trotzdem erst mit über 65 Jahren in Rente...)

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 21. Juli 2014
Angela Merkel

Sehr geehrter Frau Korth,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Wie Sie Ihren Werdegang schildern, blicken Sie auf ein arbeitsreiches Erwerbsleben zurück. Das verdient natürlich Anerkennung: Die gesetzliche Rente ist die Anerkennung der Lebensarbeitszeit.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung auf Ihre Angelegenheit nicht individuell eingehen kann. Die Prüfung von Rentenansprüchen obliegt der Deutschen Rentenversicherung. Eine solche Prüfung ist ein komplexer Vorgang. Die Möglichkeit, ab 63 ohne Abschläge in Rente gehen zu können, hängt von vielen Faktoren ab. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich ausführlich bei der Deutschen Renten- versicherung beraten und Ihre Ansprüche dort prüfen zu lassen.

Ein wichtiger Hinweis: Die Rente ab 63 gilt nur für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und deren Rente nach dem 1. Juli 2014 beginnt. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1953 geboren sind, steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Wer also nach dem 1. Januar 1964 geboren wurde, kann nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn er das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Weitere Informationen: http://www.rentenpaket.de/rp/DE/Alle-Fakten/Die-Leistunge...

Unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 können Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung auch telefonisch beraten lassen oder ein persönliches Gespräch vereinbaren.

Weitere Informationen zum Thema Rente: www.deutsche-rentenversicherung.de

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Heidrun Gehrke
    am 20. Juni 2014
    1.

    Ich stimme Frau Korth voll und ganz zu.
    Auch wir (mein Mann und ich) haben, unmittelbar nach dem Abitur, studiert und fragen uns, warum diese Jahre nicht anerkannt werden!
    Wir waren auch keine "ewigen" Studenten sondern haben unser Studium in der Regelstudienzeit absolviert.
    Wir, und sicherlich auch alle Anderen, denen es genauso ergeht, erwarten ebenfalls diese Anerkennung unserer Lebensleistung.
    Mit freundlichen Grüßen
    Heidrun Gehrke

  2. Autor Erhard Jakob
    am 20. Juni 2014
    2.

    Arbeit = Ehre und Würde!
    .
    Lasst die Menschen nicht einen
    Tag ohne Ehre und Würde!

  3. Autor Erhard Jakob
    am 21. Juni 2014
    3.

    Gebt den Menschen Arbeit!
    .
    Menschen, die beim Arbeitsamt bzw.
    bei der ARGE laufend um Geld
    betteln müssen, fühlen sich
    ohne Ehre und Würde.
    .
    Noch viel schlimmer! Sie werden
    von anderen als *faules Pack*
    bezeichnet.

  4. Autor Erhard Jakob
    am 13. Juli 2014
    4.

    *Müßiggang ist aller Laster Anfang.*
    .
    Es gibt genug Arbeit. Es will sie nur
    keiner angemessen bezahlen.
    .
    Den Leuten die Arbeit und somit die Ehre
    nehmen, löst das Problem nicht.
    .
    Arbeit (Ehre) geben/haben, ist
    die Lösung des Problems.

  5. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.