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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Joachim Brunner am 19. Juni 2014
8974 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

EEG-Umlage für Selbstnutzer

Sehr geehrte Fau Bundeskanzlerin,
warum wollen Sie eine EEG-Umlage für selbstverbrauchten EEG-Strom?
Bitte erheben Sie keine EEG Umlage auf selbstproduzierten und selbstgenutzten EEG-Strom. Der Strom wird auf den Grundstücken produziert und auch dort verbraucht. Die Überschüsse, die ins 240 V Niederspannungsnetz eingespeist werden, verbrauchen die Nachbarn ohne PV-Anlagen nebenan. Bei Hausdach-PV-Anlagen entsteht überhaupt kein zusätzlicher Netzausbaubedarf und damit auch keine Kosten. Das Niederspannungsnetz wird weniger belastet, weil weniger Strom vor Ort benötigt wird und es entsteht sogar freie Niederspannungsnetzkapazität dadurch. Diese kann für zusätzliche Regelenergie verwendet werden.
Das Niederspannungsnetz bei uns wurde nicht verändert und muß in Zukunft auch nicht verändert werden.
In den letzten beiden Jahren sind viele PV-Modulhersteller und deren Arbeitsplätze pleite gegangen. Nur noch 55000 Arbeitsplätze sind in der PV-Sparte tätig.
Wenn Sie die PV-Anlagenbetreiber nach dieser drastischen Kürzung der Einspeisevergütung der letzten Jahre auch noch mit einer zusätzlichen EEG-Umlage für selbstgenutzten Strom in die Unwirtschaftlichkeit zwingen, dann wird das Vertrauen in das EEG und in die Politik Schaden nehmen.
Das Interesse neue PV-Anlagen zu errichten wird weiter erlahmen. Der ernsthafte Klimarettungsgedanke der Politik wird unglaubwürdig. Viele potentielle EEG-Anlagenbetreiber werden sich bei einer so unverlässlichen Hin- und Herpolitik von dem guten Umweltgedanken abwenden. Weitere PV-Firmen werden pleite gehen und die Arbeitsplatzvernichtung geht weiter. Das wäre kein Gewinn für Deutschland.
Unsere Nachbarn würden uns schadenfroh auslachen.
Lassen Sie die gute "Erneuerbare Energie" nicht absterben.
Die Stromkonzerne sollen Regelkraftwerke in Form von Pumpspeicherwerken, Onshore-Wind- und Power to Gas-KW`s bauen und damit wieder Geld verdienen.
MFG J.Brunner

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 14. Juli 2014
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Brunner,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Alle profitieren davon, wenn Deutschland unabhängiger von Stromimporten wird und auf umweltfreundliche, nichtfossile Energieträger umstellt. Es ist deshalb folgerichtig, wenn sich die Kosten der Energiewende auf möglichst viele Schultern verteilen. Auch wer eigenen Strom produziert, hat von der Ökostromförderung Vorteile. Denn sie hat zur enormen Technologieentwicklung bei den erneuerbaren Energien beigetragen.

Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz tritt am 1. August 2014 in Kraft. Es sieht vor, den Eigenstromverbrauch bei der EEG-Umlage zu begünstigen.

So werden Anlagen, die vor diesem Zeitpunkt bereits Strom produziert haben, von der Umlage ausgenommen. Dasselbe gilt für Anlagen, die vor dem 23. Januar 2014 genehmigt wurden und vor dem 1. Januar 2015 erstmalig Strom zur Eigenversorgung herstellen.

Auch Eigenversorger, die ihren Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen oder neuen hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen beziehen, haben Vorteile: Sie zahlen eine verminderte EEG-Umlage. Zunächst bis Ende 2015 30 Prozent und im Kalenderjahr 2016 dann 35 Prozent. Ab 2017 müssen Anlagen, die in diesem Zeitraum in Betrieb gehen, eine reduzierte EEG-Umlage von 40 Prozent zahlen. Das gilt auch für alle später in Betrieb genommene Erneuerbare-Energien-Anlagen und hocheffiziente Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen.

Ausgenommen von der Belastung beim Eigenverbrauch sind Kleinanlagen bis zehn Kilowatt, soweit die selbst verbrauchte Strommenge zehn Mega- wattstunden nicht überschreitet. Außerdem sind reine „Inselanlagen“, die sich vollständig aus Erneuerbare-Energien-Anlagen ohne Förderung selbst versorgen, von der Belastung ausgenommen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Sven Woinke
    am 25. Juni 2014
    1.

    Ich habe auch den Fehler gemacht und dem Staat vertraut.
    Wir schaffen gemeinsam ein dezentrales Netz, packt alle mit an!
    Als überzeugter Stromrebell bin ich mit viel Geld dem Ruf gefolgt.
    Und jezt will man uns, die wir mit unserem privaten Vermögen tatkräftig die Energiewende mit auf unsere Schultern laden wieder schröpfen um die armen Großverdiener und Konzerne zu entlasten.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 26. Juni 2014
    2.

    Wenn es um die Hilfe für die Armen geht - helfe ich gern.
    Doch wer viel Geld hat, brauch meine Hilfe nicht.
    .
    Dem hilft ein prominenter Rechtsanwalt
    - natürlich für viel Geld.

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