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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Joachim Brunner am 19. Juni 2014
8962 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

SV-Beiträge auf Arbeitplatzverlust-Entschädigung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
warum haben Sie das Gesundheitsmodernisierungsgesetz zum Nachteil von uns Rentnern beschlossen?
Auf Grund einer Schwerbehinderung hatte ich einen unkündbaren Halbtagsjob.
Wegen Personalabbaunot meines Arbeitgebers in Deutschland wurde ich mehrere Jahre genötigt einen ATZ-Vertrag zu unterschreiben.
Ich weigerte mich mehrere Jahre lang, weil ich als später Vater noch eine 4 köpfige Familie zu versorgen habe.
Deshalb bekam ich für meinen Arbeitsplatzverlust eine Abfindung angeboten.
Weil ich danach freiwillig auf meinen Arbeitsplatz verzichtete und in den ATZ-Vertrag einwilligte, bekomme ich nun, nachdem ich Rentner bin, von der Pensionskasse jedes Jahr insgesamt 12 Jahre lang meine Entschädigung in Teilbeträgen ausbezahlt.
Weil meine Schadensersatzauszahlung lt. Gesundheitsmodernisierungsgesetz als Rentenentgeld bezeichnet wird, muß ich nun monatlich mit 1373 Euro Altersrente inclussive Abfindung den Lebensunterhalt von vier Personen finanzieren. Monatlich muß ich 77 Euro an die Krankenkasse zusätzlich zu den 99 Euro KK-Beitrag für meine Altersrente zahlen. Da bleiben pro Person monatlich gerade einmal 343 Euro zum Überleben.
Liebe Bundeskanzlerin, das bedeutet Altersarmut nach einer 43 jährigen Maloche für unser Land.
Wenn Sie auch der Meinung sind, daß den Menschen in unserem Land wenigstens das Existenzminimum zum Leben bleiben muß, dann tun Sie etwas.
Eine Durchführungsbestimmung zum Gesundheitsmoderisierungsgesetz würde helfen. Darin muß nur ein Satz stehen: "Das Existenzminimum an Einkommen pro Person muß von Sozialabgaben und Steuern unantastbar sein." Es geht vielen so oder ähnlich im Alter.
Bitte helfen Sie unseren Familien wenigstens von überfordernden Abgaben auf Schadensersatzzahlungen der Krankenkassen befreit zu werden.
Schadensersatz ist doch kein Entgeld.
MfG Joachim Brunner

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 25. Juli 2014
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Brunner,

vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Jeder Bürgerin und jedem Bürger in Deutschland ist es gesetzlich garantiert, ein Leben in Würde führen zu können. Deshalb gibt es die Grundsicherung. Sie können darauf Anspruch haben, wenn Ihre Rente zusammen mit möglichen weiteren Einkommen und Vermögen nicht für Ihren Lebensunterhalt ausreichen. Die Grundsicherung gewährleistet das Existenzminimum und beinhaltet auch die individuellen Beiträge zur Krankenversicherung.

Wir empfehlen Ihnen, sich an die für Sie zuständige Grundsicherungsstelle zu wenden. Bei der Grundsicherungsstelle können Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Leistungen haben.

Weitere Informationen zur Grundsicherung im Alter: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Na...

Bitte haben Sie Verständnis, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung weder eine individuelle Prüfung Ihrer Angelegenheit noch deren rechtliche Bewertung vornehmen kann und darf.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 18. Juli 2014
    1.

    Ich kenne nicht die Antwort der Bundeskanzlerin.
    Aber ich kenne die Antwort ihrer Bundes-
    behördenmitarbeiter:
    .
    "Was geht mich fremdes Elend an?
    Ich habe mit meinem eigenen
    genug zu tun!"

  2. Autor Erhard Jakob
    am 19. Juli 2014
    2.

    Joachim,
    das sehe ich auch so!
    .
    Doch die Menschen werden
    dir sicher nicht helfen.
    .
    Sie sagen sicher hinter vorgehaltener Hand:

    *Was geht mich fremdes Elend an? Ich habe
    mit meinem eigenen genug zu tun.*

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