Sehr geehrter Frau Gehrke,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Aus den Erfahrungen der letzten Jahre wissen wir, dass langzeitarbeitslose Menschen zur Teilhabe und Integration am Arbeitsmarkt sowohl langfristige als auch individuelle Hilfestellungen benötigen. Die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Vorrangiges Ziel muss sein, Langzeitarbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Deshalb hat die Bundesregierung die öffentlich geförderte Beschäftigung 2012 neu geregelt. So wurde die Förderdauer von Arbeitsgelegenheiten auf zwei Jahre begrenzt. Denn ein dauerhafter Verbleib von Arbeitslosen in öffentlich geförderter Beschäftigung kann keine Lösung sein. Die Betreuung ist vielmehr so auszurichten, dass die Teilnehmer für eine reguläre Beschäftigung vorbereitet werden.
Dazu könnten beispielsweise auch Praktika in Betrieben dienen. Vor allem Langzeitarbeitslose, deren berufliche Eingliederung besonders schwer ist, haben die Möglichkeit, Praktika bei Arbeitgebern von bis zu zwölf Wochen (ansonsten sechs Wochen) zu absolvieren. Auch sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse können unterstützt werden. Arbeitgeber können Lohnkostenzuschüsse bekommen.
Darüber hinaus gibt es im Sozialgesetzbuch II die Möglichkeit der freien Förderung für Menschen, die es aufgrund ihrer persönlichen Voraussetzung besonders schwer haben, eine Arbeit zu finden. Die Agentur für Arbeit kann individuell entscheiden, welche Leistungen zur Eingliederung in Arbeit gefördert werden. Dazu sind Projektförderungen im Sinne von Zuwendungen nach Paragraph 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung zulässig. Bei längerfristig angelegten Förderungen ist der Erfolg regelmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren.
Am besten wenden Sie sich an die Arbeitsagentur vor Ort beziehungsweise an das Jobcenter, damit Sie sich über Fördermöglichkeiten für Ihr konkretes Projekt informieren können.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich die Bundesregierung nicht für die Förderung einzelner Angebote aussprechen kann. Die Entscheidungen darüber liegen ausschließlich in der Hand der örtlichen Jobcenter.
Informationen dazu finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit im Internet: http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Institutionen...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 26. Juni 2014
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am 26. Juni 2014
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