Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Veit Mühling am 28. August 2009
39510 Leser · 5 Kommentare

Innenpolitik

Betreuungsgesetz - Vormundschaftsgesetz

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

mit dem seit 1992 geltenden Betreuungsgesetz wurde die „Vormundschaft“ in das freundlichere Wort „Betreuung“ umbenannt. In der Broschüre des Bundesministerium der Justiz zum aktuellen Betreuungsgesetz heißt es: „Jeder kann in gesunden Tagen vorausschauend für den Fall der eventuell später eintretenden Betreuungsbedürftigkeit einer Person seines Vertrauens die Wahrnehmung einzelner oder aller Vermögensangelegenheiten übertragen.“ Wäre hier nicht angebracht: Jeder MUSS, will er oder sie nicht bei Eintritt eines scheinbaren oder tatsächlichen Betreuungsfalles die Entscheidung darüber einem Vormundschaftsgericht überlassen?

Was viele nicht wissen, selbst Ehepartner und Angehörige haben nach dem Gesetz gar nicht das Recht, die Betreuung einfach zu übernehmen. So kann es vorkommen, dass Konten gesperrt werden und der gesunde Ehepartner zum entmündigten Bittsteller gegenüber einem per Gericht bestimmten Fremdbetreuer wird. Diesen mit zu finanzieren wird derjenige obendrein auch noch gezwungen. Das ein Betreuer seine Kunden jemals persönlich zu Gesicht bekommt ist noch nicht einmal sicher, obwohl das Gesetz eine persönliche Betreuung vorsieht. Rechtlich kann ein Betreuer nicht dazu gezwungen werden. Sagen Juristen. Und können das auch begründen.

Nun kann man ja erklären, das lässt sich doch rechtzeitig mit einer Vorsorgevollmacht regeln, die bei der Bundesnotarkammer in Berlin registriert wird und im Falle eines Gerichtsverfahrens vom jeweiligen Richter leicht und schnell abgerufen werden kann. Aber! Ich möchte Sie fragen, weshalb soll es nicht möglich sein, gesunden Menschenverstand walten zu lassen und die gesetzliche Betreuung von außerhalb wieder zum Ausnahmefall zu machen, der auf Wunsch bestimmt werden kann? Weshalb werden in dieser Republik, bei fehlender Vorsorgevollmacht, ausnahmslos ALLE vom Staat bevormundet und unter Generalverdacht gestellt und immer häufiger kommerzielle Betreuer bevorzugt? Wem dienen unsere Volksvertreter, dem Volk oder einer wachsenden Betreuungs- und Rechtsberatungsindustrie?

Mit freundlichem Gruß
V. Mühling

Quellen:
http://www.bmj.bund.de/media/archive/532.pdf#search="...;
http://www1.ndr.de/mediathek/index.html?media=audio13454

Kommentare (5)Schließen

  1. Autor Laslo Schmidt
    am 09. Juli 2014
    1.

    Hallo, davon wüsste ich was, wenn Vorsorgevollmachten vor rechtlichen Betreuungen bzw. der Entledigung sämtlicher Grundrechte von Bürgern schützen würden. Das wird ganz einfach vor allem von Sozialen Diensten (Krankenhäuser z. B.) ausgehebelt, zu Gunsten der Betreuungsindustrie bzw. staatlicher Macht.

    Im Übrigen wäre eine rechtliche Betreuung grundsätzlich ausnahmslos immer durch andere Hilfen ersetzbar.

    Dementsprechend hätte der Gesetzgeber endlich zu handeln.

    Dass man hier großartig Grundgesetz gefeiert hat neulich, halte ich für ein Schmäh.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 09. Juli 2014
    2.

    Ich wüßte zu gern, wie das bei Gustl Malloth
    mit der *Betreuung* bzw. der Prozess- und
    Geschäftsfähigkeit geregelt war.
    .
    Aus meiner Sicht ist der Prozess schon mit
    einer Ungerechtigkeit los gegangen.
    .
    Das Gericht hat einen medizinischen Gut-
    achter beauftragt und folglich bezahlt.
    .
    Natürlich gilt hier: *Dessen Brot
    ich ess, dessen Lied ich sing.*
    .
    Warum durfte nicht Malloth bzw. sein
    Verteidiger einen Gutachter seines
    Vertrauens bestellen?
    aussuchen?

  3. Autor Erhard Jakob
    am 10. Juli 2014
    3.

    Leider muss ich hier >Laslo<
    uneingeschränkt Recht
    geben.

  4. Autor Erhard Jakob
    am 12. Juli 2014
    4.

    "Ermöglichungs-Gesetz"
    SZ vom 11.7.14-Seite 6:
    >Zwangsbehandlung von psychisch Kranker möglich
    Dresden. In Sachsen können psychsich kranke Men-
    schen künftig auch gegen ihren Willen behandelt
    werden - allerdings nur in Ausnahmefällen.
    Der Landtag verabschiedete gestern ein entsprechendes
    Gesetz. Eine Zwangsbehandlung werde nur "als absolut
    letztes Mittel" möglich sein, versicherte der CDU-Abgeord-
    nete Alexander Krauß.
    Man brauche aber eine gesetzliche Grundlage für Fälle,
    in denen psychisch Kranke andere oder sich selbst gefähr-
    den. Die Neuregelung war nötig, weil das Bundesverfas-
    sungsgericht im vergangenen Jahr Teile des Gesetzes für
    nicht erklärt hatte. Die Grünen-Abgeordnete Elke Herrmann
    sprach von einer vertanen Chance. "Die Staatsregierung
    hatte nur ein Ziel: Sie wollte Zwangsbehandlungen
    ermöglichen", so Herrmann. (dpa)

  5. Autor Marika Serban
    am 29. September 2014
    5.

    ich schlage vor eine "gesetzliche betreuung" für frau angela merkel anzuregen!

  6. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.