Sehr geehrter Herr Lockwood,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Was Ihre Frage zu Einbürgerungsmöglichkeiten in Deutschland angeht, so gilt Folgendes: Einbürgerungen sind grundsätzlich Angelegenheit der Bundesländer; sie liegen in der Zuständigkeit der örtlichen Einbürgerungsbehörden. Für Bürger der Europäischen Union gelten grundsätzlich dieselben Regeln über die Einbürgerung wie bei anderen Ausländern.
Deutschland hat ein offenes und modernes Einbürgerungsrecht. Neue Staatsbürgerinnen und -bürger sind in unserem Land willkommen. Die Bundesregierung unterstützt Einbürgerungswillige und hat die Möglichkeiten zur Einbürgerung in den vergangenen Jahren erleichtert. Wer gut Deutsch spricht und integriert ist, kann beispielsweise bereits nach sechs statt nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschland eingebürgert werden.
In Ausnahmefällen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Verkürzung der Einbürgerungsfrist auf bis zu drei Jahren möglich sein. Eine solche Verkürzung kann bei Bewerbern in Betracht kommen, deren Einbürgerung im öffentlichen Interesse ist. Dies gilt zum Beispiel für Tätigkeiten im Bereich der Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft oder Kultur.
Da jeder Einzelfall anders gelagert ist, wenden Sie sich am besten an die zuständige Einbürgerungsbehörde in Ihrem Wohnort.
Weitere Informationen:
Bei der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung: http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierun...
Beim Bundesministerium des Innern – Vorläufige Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsrecht: http://www.bmi.bund.de/cln_156/SharedDocs/Standardartikel...
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: http://www.bamf.de/DE/Einbuergerung/einbuergerung-node.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 10. August 2014
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