Sehr geehrte Familie Hilger,
vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Das von Ihnen angesprochene amerikanische Verfahren ist in der Folge der Terroranschläge vom 11. September 2001 eingerichtet worden. Die US-Behörden wollen mit dem elektronischen Genehmigungsverfahren sicherstellen, dass nur Personen im Rahmen der visumfreien Einreise an den Grenzkontrollstellen der USA eintreffen, die die US-Sicherheitsstandards erfüllen.
Im ESTA-Verfahren (Electronic System for Travel Authorization) wird u.a. geprüft, ob der Antragsteller auf einer US-Fahndungsliste oder in anderen internationalen Verzeichnissen (Interpol) verzeichnet ist. Die Gebühr ist deshalb eher eine „Sicherheitsgebühr“.
Zwischen den USA und Deutschland sind, so die Bundeskanzlerin, als Folge der NSA-Affäre Meinungsverschiedenheiten aufgetreten. Diese betreffen die Balance zwischen dem notwendigen Schutz vor Gefahren der Bürgerinnen und Bürger einerseits und der Sicherung der privaten Freiheit und der Persönlichkeitsrechte auf der anderen Seite.
Diskussionen zwischen beiden Ländern seien – so die Kanzlerin - notwendig, um diese Meinungsunterschiede zu überwinden. Im Februar 2014 ist eine deutsch-amerikanische Initiative zum Cyber-Dialog ins Leben gerufen worden, um über Fragen der digitalen Zukunft zu sprechen. Im Mittelpunkt des Dialogs steht auch das Spannungsfeld zwischen Freiheit und Schutz der Privatsphäre.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 12. Juli 2014
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am 14. Juli 2014
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Kommentar zu Kommentar 2 am 17. Juli 2014
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am 17. Juli 2014
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am 29. Juli 2014
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am 09. August 2014
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