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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor christina sommer am 30. Juli 2014
14618 Leser · 20 Kommentare

Familienpolitik

darf man kinder zu unrecht ins heim bringen?

Geehrte fr.merkel
Es geht um meine jungs5,7,8jahre alt.sie wurden nur wegen eines falschen gutachtens ihrer mutter entrissen.wegen grenzen setzen.in dem gutachten steht,wenn die kinder erstmal in die pubertaet kommen,kann die mutter keine grenzen mehr setzen.daraufhin wurden mir meine kinder entrissen,aus schule,kita weggeholt ins heim gesteckt.meine kinder lleiden furchtbar darunter.sie waren so glueckliche kinder,jetzt sind sie nur noch ein schatten ihrer selbst.warum werden kinder in deutschland aus guten familien gerissen,wo keine kindeswohlgefaehrdung ist,waehrend bei familien ,wo kinder in not sind,sie ihem schicksal ueberlassen werden.wo bleibt da die gerechtigkeit?warum haben kinder keine rechte?warum zerstoert man unschuldige kinderseelen,warum werden familien zerstoert?nur wegen macht,willkuer,profit.es muss gerechtigkeit geben ,niemand hat das recht kleine leben zu zerstoeren!fr.merkel koennen sie meinen kindern helfen,das sie nach hause zurueckkehren,in ihr leben,zu ihren lieben.warum ist deutschland so kinderfeindlich?

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 08. September 2014
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Sommer,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Es tut uns leid zu hören, dass Ihre Kinder durch das Jugendamt aus Ihrer Familie genommen wurden. Das ist sicher eine bedrückende Situation.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zu einzelnen Fällen nicht Stellung nehmen können. Grundsätzlich gilt: Jugendämter haben die wichtige Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. In Ausnahmefällen – und in der Regel nur als der letzte Weg – gibt es das Mittel der Inobhutnahme, also die Herausnahme des Kindes aus seiner Familie. Für jede Inobhutnahme, die gegen den Willen der Eltern oder Erziehungsberechtigten geschieht, ist eine Entscheidung des Familiengerichts nötig. Kein Jugendamt kann nach Belieben ein Kind aus seiner Familie herausnehmen. Es müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, die eine Herausnahme rechtfertigen.

Wenn Sie mit der Herausnahme Ihrer Kinder aus der Familie nicht einverstanden sind, stehen Ihnen Rechtsmittel zur Verfügung. Sie können selbstverständlich gegen die Entscheidung des Familiengerichts klagen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (20)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 31. Juli 2014
    1.

    *Eines Mannes (Frau) Wort, ist keines Mannes
    Wort. Man muss immer beide Seiten hören.*

  2. Autor Erhard Jakob
    am 31. Juli 2014
    2.

    Darf man Unschuldige (Jörg Kachelmann)
    ins Gefängnis ins Gefängnis sperren.
    .
    Man darf es nicht und
    tut es trotzdem,

  3. Autor Erhard Jakob
    am 01. August 2014
    3.

    Darf man Erwachsene (Jörg Kachelmann uvam.)
    zu Unrecht ins Gefängnis bringen? > Nein!
    .
    Darf man Erwachsene (Ulfi Kulac, Gustl Malloth uvam.)
    zu Unrecht ind die *Klappse* bringen? > Nein!

  4. Autor Erhard Jakob
    am 01. August 2014
    4.

    Darf der BM von P. hat zu Unrecht ein zirka 13 m²
    großes und sehr kostenintensives Plakat
    abreissen? - Nein!
    .
    Darf ein FDP-Bürgermeister eine Wohnung ein
    zweites mal vermieten, die bereits vermietet
    worden war? - Nein!
    .
    Naja, in einem Rechtsstaat darf er das nicht!
    In einem Unrechtsstaat darf er das schon!

  5. Autor Erhard Jakob
    am 03. August 2014
    5.

    Man darf weder Kinder noch Erwachsene
    zu Unrecht in ein Heim (Gefängnis, Heil-
    anstalt usw.) bringen.

  6. Autor Erhard Jakob
    am 03. August 2014
    6.

    Darf der Arme und Ohnmächtige einen
    Reichen und Mächtigen ausnutzen?
    Er darf es schon - kann
    es aber nicht.
    .
    Darf ein Reicher und Mächtiger einen
    Armen und Ohnmächtigen ausnutzen?
    Nein, er darf es nicht. Tut es aber
    trotzdem, weil er es kann.

  7. Autor Jessika Brinkmann
    am 04. August 2014
    7.

    Das Wohl der Kinder war sicherlich auch hier entscheidend. Wenn die Kinder darunter leiden, liegt es vermutlich eher an der Situation selbst. Kinder sind fast immer traumatisiert, wenn sie der Mutter genommen werden. Das heisst aber nicht, dass die Heimlösung schlecht ist.
    Was steht denn im Gutachten? Was wir Ihnen vorgeworfen?

  8. Autor Erhard Jakob
    am 05. August 2014
    8.

    Jessika,
    sieht es genau richtig!
    .
    Manchmal ist es >neutral betrachtet< besser
    für die Kinder, dass sie in ein besseres
    (neues) Elternhaus kommen! Und
    manchmal eben nicht!
    .
    Das ist oft eine schwere Entscheidung
    für einen Richter bzw. Amtsperson.

  9. Autor christina sommer
    am 15. August 2014
    9.

    Wenn Kinder nur wegen eines Gutachten was unseriös erstellt worde n ist ., ihre liebvollen Zuhause entrissen werden , nur wegen der aussage, ich könnte nicht genug Grenzen setzen , wenn die Kinder in 5Jahren in die Pubertät komm en, ist das ok? Bin mit meinen Jungs nach Jahrelange Gewalt durch den ex von ihm geflüchtet , wir haben uns ein neues Zuhause geschaffen .zwei Jahre lebten wir glücklich ohne sorgen , ohne Angst.das hat man zerstört, nur wegen.eines Gutachten! Ist sowas richtig, ist das Gerechtigkeit?

  10. Autor christina sommer
    Kommentar zu Kommentar 8 am 16. August 2014
    10.

    Kinder nur wegen fiktiven Gutachten ins Heim zu bringen ist Menschenunwuerdig!.sie wurden nur wegen Grenzen setzen aus ihrer Familie gerissen! Ich wuerde damit Probleme haben, sobald meine Kinder in die Pubertät kommen, in 5Jahren! Ist das Gerechtigkeit? Ist das KinderFreundLich?

  11. Autor christina sommer
    Kommentar zu Kommentar 8 am 16. August 2014
    11.

    Macht zu haben und diese dann auch ausnutzen ist für Behörden /Amts Personen leicht. Wir die Opfer solcher Fehler stehen ohnmächtig dagegen! Ein Kampf David gegen goliath! Macht zu haben zählt in Deutschland mehr als Kinder Glück! Meine Kinder zerbrechen daran, soviel leid müssen kinder Seelennoch aushalten? Ich kämpf das diese Fehlentscheidung rückgängig gemacht wird, das meine Jungs wieder zukehren können nach Hause, in ihr Leben! Helfen sie das ehrlich keit Gerechtigkeit siegt, Menschlichkeit .ein Kinder lachen zählt mehr als alles Geld der Welt!!

  12. Autor Jessika Brinkmann
    am 20. August 2014
    12.

    Wie geht es Ihren Kindern jetzt, im Heim? Haben Sie mal den Betreuer, die Lehrer gefragt? Außenstehende können die Situation neutraler beurteilen.
    Kinder lieben Ihre Eltern bedingungslos.Das sollten Eltern nicht für eigene Zwecke nutzen.
    Haben Sie Ihren Kindern ein geregltes Leben geboten? Morgens aufstehen, frühstücken, zur Schule gehen, Abendessen? Auch hier sind Vernachlässigungen eine Kindesmißhandlungen möglich.
    Was steht denn nun im Gutachten? Was wird Ihnen vorgeworfen?

  13. Autor Erhard Jakob
    am 21. August 2014
    13.

    *Eines Mannes (Fraues) Wort,
    ist keines Mannes Wort.
    Man muss immer beide
    Seiten hören.*
    .
    Somit konnen wir uns zwar eine
    Meinung aber kein Urteil bilden.
    .
    Das es Gutachter gibt, die nicht
    gut Gutachten, liest man Tag
    für Tag in der Zeitung.
    ..
    Ob der Gutachter ein richtiges oder ein falschen
    Gutachten unterschrieb hat, kann man als
    Aussenstehender natürlich nicht sagen.
    .
    Als Insider
    schon!

  14. Autor christina sommer
    am 23. August 2014
    14.

    Natürlich habe ich meine kinder versorgt ihnen alles ermöglicht nie waren meine kinder bei mir in Gefahr.niemand versteht dieses weder Erzieher ,.noch Ärzte noch Freunde oder bekannte.meine kinder sind nur im Heim, weil so'n Gutachter in seiner endPrognose meint in 5Jahren wenn meine kinder in die Pubertät kommen könnte ich nicht genug Grenzen setzen. Nur wegen dieser fadenbescheinigen Aussage hat er un soviel leid angetan .seine macht zu befriedigen.das was dieSe Menschen da getan haben mit meinen Kindern das ist kindeswohlgefaehrdung!

  15. Autor Erhard Jakob
    am 27. August 2014
    15.

    Wir Leser können natürlich nicht einschätzen, ob das Gutachten
    >fadenscheinig< oder >sachlich< begründet ist.
    .
    Im Übrigen darf man weder Kinder noch Erwachsen
    zu Unrecht irgend wohin (Heim, "Klappse"
    Gefängnis usw.) bringen!

  16. Autor Erhard Jakob
    am 27. August 2014
    16.

    Hier erinnere ich daran, dass Jörg Kachelmann zu Unrecht
    ins Gefängnis und Gust Malloth und Ulfi Kulac
    zu Unrecht in die *Klappse* gebracht
    wurden.

  17. Autor Jessika Brinkmann
    am 27. August 2014
    17.

    Sie verschweigen uns hier was. Ein Gutachten wird erst eingeleitet, wenn eine sachliche Vermutung besteht. Wir sind hier nicht in der Dritten Welt.
    Was war denn das Ausschlaggebende für dieses Gutachten? Warum musste überhaupt das Jugendamt entscheiden?
    Sie haben mir noch immer nicht beantwortet, wie es Ihren Kindern geht. Sind Sie jetzt in der Schule schlechter geworden?

  18. Autor Erhard Jakob
    am 29. August 2014
    18.

    Ich gebe >Jessika< Recht. Wir erhalten hier nur eine Beschreibung
    von einer Seite der Medaille. Wenn wir uns ein objektives Bild von
    der Sachen machen wollen, müssen wir uns aber
    beide Seiten anschauen.

  19. Autor Erhard Jakob
    am 31. August 2014
    19.

    Weder Kindern noch Erwachsenen darf man zu Unrecht ihrer Freiheit
    berauben. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen man Menschen
    zu Recht ihre Freiheit einschränken muss.

  20. Autor Erhard Jakob
    am 01. September 2014
    20.

    Natürlich darf niemand zu unrecht ein Kind bzw.
    einen Erwachsenen seiner Freiheit berauben.
    .
    Nur, wer entscheidet, ob der Freiheitsentzug
    zu recht oder zu unrecht erfolgte?

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