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Beantwortet
Autor Bea Schmidt am 21. Juli 2014
11139 Leser · 3 Kommentare

Arbeitsmarkt

Prüfung von Seriosität der Arbeitsangebote in der Jobbörse der Arbeitsagentur

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
ich habe eine Frage zum Datenschutz in der Jobbörse. Ich selbst bin z.Zt. auf Jobsuche und nutze bislang gerne die Jobbörse, das Logo der Arbeitsagentur ist für mich immer eine "Marke" des Vertrauens gewesen. Bis letzte Woche, als ich einem Stellenangebot gefolgt bin und mich per E-Mail beworben habe, also meine Daten auf elektronischem Wege geschickt habe. Meine Freundin hat nun per Recherche (für mich leider zu spät) herausgefunden, dass der Stellenanbieter ein bekannter Betrüger ist, der immer wieder neue Firmen gründet und mit Abmahnungen arbeitet. Meine Frage: Werden die Arbeitsangebote überhaupt geprüft? Hinz und Kunz kann auf die Datenbanken der Arbeitsagentur zugreifen und Datenmissbrauch betreiben, die arbeitsuchenden Bürger, die ja Bewerbungen erbringen müssen, sind schutzlos ausgeliefert. Wenn für mich in der Jobbörse eine Stelle ausgeschrieben steht, habe ich bislang immer Vertrauen gehabt, da es ja die Jobbörse der BUNDESagentur für Arbeit ist. Wahrscheinlich war ich zu naiv. Kann man überhaupt noch Vertrauen haben? Tatsache ist: Die Arbeitsangebote sollten überprüft werden, nicht nur "stichprobenartig", sondern Angebot für Angebot, WER da Arbeit anbietet. Man schickt immerhin seinen Lebenslauf und weitere sensible Daten an jemanden, den man nicht kennt. Hier hätte in meinen Augen die Agentur die PFLICHT der Vorsortierung und Recherche, da man Bewerbungen erbringen muss, sollte die Agentur auch eine gewisse Fürsorgepflicht den Arbeitnehmern gegenüber wahrnehmen - und vorher filtern. Was wird die Bundesregierung tun, um Arbeitssuchende künftig zu schützen? Bitte lesen Sie auch:
http://www.sueddeutsche.de/karriere/datenmissbrauch-bei-d...
Vielen Dank und MfG

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 01. September 2014
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Schmidt,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Für die Jobbörse ist die Bundesagentur für Arbeit (BA) zuständig. Deshalb haben wir die BA darum gebeten, zu Ihrer Frage Stellung zu nehmen. Die Antwort haben wir für Sie zusammengefasst:

Die BA überprüft die Einhaltung des Datenschutzes auf der Jobbörse regelmäßig. Sie stimmt sich dabei eng mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz ab. Bei Bedarf nimmt sie Anpassungen vor.

Die Jobbörse enthält „betreute Stellenangebote“, die vom Arbeitgeberservice der Arbeitsagenturen auf Seriosität überprüft werden. Darüber hinaus haben Arbeitgeber aber auch die Möglichkeit, über ein eigenes Benutzerkonto bei der Jobbörse Stellenangebote selbst einzugeben und zu verwalten.

Seit dem aufgezeigten Vorfall aus dem Jahr 2011 prüft die BA die Arbeitgeber-eigenschaft, bevor sie ein Benutzerkonto freischaltet. Der Anbieter kann sie entweder über die Betriebsnummer (Vergabe durch die BA) oder ein anderes geeignetes Dokument (z.B. bei Gründern mit der Gewerbeanmeldung) nachweisen. Ohne diesen Nachweis schaltet die BA das Benutzerkonto nicht frei.

Täglich werden etwa 20.000 von Arbeitgebern eingestellte Stellenangebote auf der Jobbörse neu veröffentlicht. Alle diese Stellenangebote werden BA maschinell über eine sogenannte „Flameliste“ geprüft. Außerdem prüft die BA neu eingegebene Stellenangebote per Stichprobe manuell. Wegen der großen Zahl ist es nicht möglich, generell alle Stellenangebote täglich zu überprüfen.

Sobald ein Verdacht auf Betrug oder Missbrauch besteht, geht die BA geht umgehend allen Hinweisen nach. Bei mehrfachen Verstößen wird das Benutzerkonto deaktiviert. Aber trotz aller Prüfungen ist leider nicht vollständig auszuschließen, dass „angebliche Arbeitgeber“ kriminelle Energie entwickeln, um die Jobbörse zu missbrauchen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Ralf Schumann
    am 30. Juli 2014
    1.

    Die Jobbörse wird nur von der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt. Sie ist eine öffentliche und kostenlose Stellenbörse.
    Wenn Sie sich dort nur anonym vorstellen möchten, müssen Sie das Ihrem Berater im Jobcenter mitteilen. Die anonyme Anzeige im Netz ist die Regel.
    Bewerbungen kann man grundsätzlich auch anonym an Arbeitgeber verschicken. Davon machen einige Langzeitarbeitslosen auch Gebrauch. Ich kenne jedoch keinen einzigen Bewerbungserfolg, allein schon deshalb, weil keinerlei Zeugnisse beigelegt werden können. Für mich ist das auch nachvollziehbar. Wie soll man in Kontakt treten, wenn jemand keine Daten von sich preisgeben möchte? Wer ein ernstes Interesse an einer Arbeit hat, sollte die Anzeige anonym gestalten, aber auch bei Interesse eine Bewerbung abschicken, in der man sich persönlich vorstellt. Dazu gehören Namen, Anschrift und Referenzen von Arbeitgebern sowie Zeugnisse von Bildungsabschlüssen. Betrüger findet man überall im Netz, nicht nur in der Jobbörse.
    Die Agentur für Arbeit wird aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung finanziert. Eine Kontrolle von Interessenten der Jobbörse wäre unbezahlbar und unverhältnismäßig.
    Die Jobcenter sind nicht für den persönlichen Schutz der Langzeitarbeitslosen zuständig, sie bieten Hilfe zur Rückführung in den Arbeitsmarkt. Auch Sie können dieses Angebot nutzen.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 19. August 2014
    2.

    Was mich betrifft, ich habe mich jedes mal bei
    irgend welchen Angeboten gemeldet. In der
    Hoffnung dadurch in Arbeit zu kommen.
    .
    Einmal klappte es nicht, weil ich für diese
    Maßnahme zu alt war. Ein anderes
    mal, weil ich für diese Maßnahme
    noch nicht das entsprechende
    Alter hatte..

    "Auch Sie können dieses Angebot nutzen."
    Manchmal ist es nicht so leich, wie es
    in der Zeitung steht.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 23. August 2014
    3.

    Es steht hier auch die Frage im Raum: *Was kann die Bundesregierung
    tun um Rechtssuchende besser zu schützen?*
    .
    Im Fall von *Gustl Malloth*, *Ulfi Kulac* und *Jörg Kachelmann*
    und ganz sicher vielen anderen, ist dieser Schutz
    erst einmal nicht erfolgt.

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