Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Shirocco Garrett am 15. August 2014
11325 Leser · 11 Kommentare

Innenpolitik

Doppelte Staatsbürgerschaft

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich würde Ihnen gern eine Frage stellen.

Ich war gestern auf unserem schönen Rathaus in Kassel um mich einbürgern zu lassen.
Die Mitarbeiterin wies mich darauf hin, dass ich die amerikanische Staatsbürgerschaft aufgeben müsse.
Das neue Gesetz zur doppelten Staatsbürgerschaft sei noch gar nicht verabschiedet und gelte nur für Kinder, die nach 1990 geborgen wurden.

Ich bin hier geboren (Mutter Deutsche, Vater Amerikaner) und auch aufgewachsen, hier zur Schule gegangen (Fachabitur) und meine Kinder (Deutsche) bekommen.
Ich arbeite zahle Steuern und möchte jetzt gern wissen.
Warum werde ich benachteiligt werden gegenüber Kindern, deren Eltern Ausländer sind und überhaupt keinen Bezug zu Deutschland haben?

Ich möchte meine amerikanische Staatsbürgerschaft nicht aufgeben, weil ein Teil von mir amerikanisch ist.
Nämlich genau 50% und ein zweiter, deutscher Pass machen wieder 100% daraus.

Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Shirocco Garrett

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 19. September 2014
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Garrett,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Deutschland hat ein offenes und modernes Einbürgerungsrecht. Neue Staatsbürgerinnen und -bürger sind in unserem Land willkommen. Die Bundesregierung will, dass mehr Menschen von der Möglichkeit einer Einbürgerung Gebrauch machen. Sie unterstützt einbürgerungswillige Ausländer und hat die Möglichkeiten zur Einbürgerung in den vergangenen Jahren erleichtert.

Grundsätzlich setzt die Einbürgerung nach den Vorschriften des Staatsangehörigkeitsgesetzes (§ 10 StAG) aber voraus, dass man die bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt. Davon gibt es jedoch bestimmte Ausnahmen, die in § 12 StAG geregelt sind.

In den „Vorläufigen Anwendungshinweisen des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 17. April 2009“ finden Sie eine Reihe von detaillierten Informationen bzw. Empfehlungen hierzu.

Wichtig sind besonders die Informationen zu § 12 „Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit“. Hier gibt es besondere Hinweise, wann sogenannte Ausnahmetatbestände erfüllt sein können.

Da jeder Einzelfall jedoch anders gelagert ist, sollten Sie sich an Ihre zuständige Einbürgerungsbehörde vor Ort wenden und sich in jedem Fall mit den Vorschriften des Staatsangehörigkeitsgesetzes vertraut machen. Dort sind Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit genau geregelt.

Daher bitten wir um Verständnis, dass wir zu konkreten Fällen nicht Stellung nehmen können.

Wichtige Informationen zum Staatsangehörigkeitsrecht erhalten Sie auch bei der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung und beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (11)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 17. August 2014
    1.

    Die >doppelte Staatsbürgerschaft* kommt mir vor wie Vielweiberei.
    Ein Staatsbürger kann sich nicht für ein Land entscheiden.
    Genauso, wie sich ein Mann nicht zwischen zwei
    oder mehreren Frauen entscheiden kann.
    .
    In Deutschland ist Bigamie bzw. Vielweiberei verboten.
    Man sollte auch die *doppelte Staatsbürgerschaft*
    verbieten.
    .
    Leute, die für die *doppelte Staatsbürgerschaft*
    und die *Vielweiberei* sind, werden das
    naturgemäß anders sehen.

  2. Autor Shirocco Garrett
    Kommentar zu Kommentar 1 am 19. August 2014
    2.

    Hallo Herr Jakob,

    auch wenn die Vielweiberei verboten ist, so gibt es sie doch :-)

    SG

  3. Autor Helmut Krüger
    am 21. August 2014
    3.

    Im Grunde genommen hätte ich überhaupt nichts gegen eine zweite, dritte oder sonstwelches Staatsbürgerschaft zusätzlich zu der deutschen, US-amerikanischen, türkischen, iranischen, russischen, finnischen oder saudi-arabischen.

    Denn Mensch ist der Mensch erst einmal ohne Staatsbürgerschaft und dann erst mit Staatsbürgerschaft. Somit wären auch Staatenlose keine Menschen "zweiter Klasse", bloß weil sie bürokratisch nicht zu fassen sind.

    Das trifft somit mein Empfinden:
    1. Mensch, 2. Mensch meines Ortes (gleich, welche Amtssprache dort ist) 3. Eujropäer im Sinne eines Kulturkreises, 4. Spezifisch Deutscher und dies vor allem über den Klang meiner Muttersprache.

    "Lieben Sie Deutschland" wurde Gustav Heinemann, Bundespräsident von 1969 - 1974, gefragt. Der war verblüfft über die Frage und antwortete spontan: "Ich liebe meine Frau". Das war keine Abgrenzung zu dem Staat, dem er vorstand, sondern eine Beschreibung, den Nationalstaat nicht mit Unpassendem zu überladen und ihn dadurch trennend werden zu lassen.

  4. Autor Erhard Jakob
    am 29. August 2014
    4.

    Zu: *2*

    S.G.,
    meinen Sie unseren
    Bundespräsidenten?

  5. Autor Erhard Jakob
    am 08. September 2014
    5.

    Ja, ich liebe meine Heimat und
    das ist nun mal Deutschland
    bzw. Sachsen.
    .
    Ich kann mir auch gut vorstellen, dass die
    Franzosen Frankreich, die Russen
    Rußland usw. lieben.
    .
    Das hat auch nichts damit zu tun,
    welche Regierung gerade
    regiert.
    .
    Wenn z.B. ein Russe für immer
    Deutschland als seine Heimat
    auserkoren hat, dann sollte
    er auch die deutsche
    Staatsangehörigkeit
    annehmen.

  6. Autor Helmut Krüger
    am 09. September 2014
    6.

    "Ja, ich liebe meine Heimat und
    das ist nun mal Deutschland
    bzw. Sachsen."

    Wie herum denn nun, geehrter Erhard Jakob?
    In der Gewichtung Sachsen (weil´s das Nähere ist, vor Deutschland oder gewichtsmäßig stärker Deutschland, das größer und noch heterogener ist als Sachsen, vor Sachsen?

    Ich spreche von Heimat, wenn ichi den Landstrich meine, in dem ich geboren und aufgewachsen und beim Umzug allenfalls von einem Zweiten, was dann Wahlheimat werden kann. Das Land zwischen den Meeren sieht südlich der deutsch-dänischen Grenze genauso aus wie nördlich der deutsch-dänischen Grenze. Sind sich Schleswig-Holsteiner und Jütländer in ihrem Heimatempfinden deshalb näher als Schleswig-Holsteiner und Bayern eine gemeinsame Heimat empfinden könnten?

    Ich glaube schon, dass es eine weit größere gemeinsame Empfindung gibt zwischen Schleswig-Holsteinern und Jütländern, zwischen Ostsachsen und Böhmen diesseits und jenseits der deutsch-tschechischen Grenze, als dass Menschen angesichts der heterogenen Landschaftsformationen in Deutschland eine Heimat sehen könnten.

    Vielleicht mag das ketzerisch klingen, aber mir geht das so.
    Heimat ist nationenunabhängig, womit ich die Nation keineswegs herabstufen will. Doch dafür, Heimat zu sein, ist sie zu groß. Deutschland verbinde ich mit kultureller Identität, auch wenn die Wertschätzung für unsere Muttersprache leider ziemlich auf den H .. d gekommen ist.

    Deshalb meinte ich auch, dass der Mensch zuallererst Mensch ist, Mensch in seiner konkreten landschaftlichen Heimat, der es erst einmal egal ist, welche Fahne auf dem Amtsgebäude weht. Die Kultur wird sich schon finden bzw. ausgebildet werden, auch durch den Klang des anderen.

  7. Autor Erhard Jakob
    am 09. September 2014
    7.

    Heimtliebe hat doch nichts mit der Partei zu tun, welche gerade regiert.
    Ich habe die Oberlausitz >in der ich aufgewachsen schon geliebt<,
    da gab es Sachsen in diesem Sinne noch nicht. Da gab es die
    DDR und da habe ich die Heimat bzw. die Oberlausitz
    auch schon geliebt.
    .
    Menschen, die keine Heimat bzw. kein Heimatgefühl
    haben, können das natürlich nicht
    nachvollziehen.

  8. Autor Kathrin Brand
    am 10. September 2014
    8.

    Herr Jakob, warum sollte sich jemand für ein Land entscheiden, wenn er doch ZWEI Eltern hat mit jeweils einer anderen Nationalität? dass müssen Sie mir erklären... Sie entscheiden doch auch nicht, ob Sie Ihrer Mutter oder Ihrem Vater ählicher sind? im Normalfall hat jeder Mensch etwas von beiden. Und der Vergleich mit der "Vielweiberei" hinkt dermaßen, dass es sich nicht lohnt, darauf näher einzugehen. Es mag Staaten geben, in denen das Usus ist, es mag Personen (in dem Fall dann ja Männer) geben, denen das lieb ist. In diesem Fall ist die Anfrage von einer Frau gestellt, die ja wohl kaum das Thema "Vielweiberei" für sich als Problem haben dürfte.

  9. Autor Helmut Krüger
    Kommentar zu Kommentar 8 am 11. September 2014
    9.

    Kathrin Brand,
    Erhard Jakob,

    ja, in der Tat, Heimat hat viel mehr mit dem Landstrich zu tun als mit der (National) Fahne, die auf dem Amtsgebäude weht. Ob nun schwarz-rot-gold mit oder ohne Hammer und Zirkel, ob die tschechische im Fall von Sachsen, die deutsche im Fall von Cheb, ob die deutsche oder dänische in Schleswig, Eckernförde, Sonderborg oder Tonder.

    Was sollen Nationalstaaten uns trennen, wenn es die vertraute Gegend unabhängig aller Fahnen (und Verwaltungen) ist, in der Menschen Heimat finden?

    Herzliche Grüße!

  10. Autor Erhard Jakob
    am 12. September 2014
    10.

    Genauso, wie der Helmut,
    sehe ich das auch.
    .
    Zu: *Kathrin un ihrer
    *Vielweiberei*.
    .
    Wenn der Vater ein Italiener, die Mutter eine Französin und
    das Kind in Deutschland geboren und aufgewachsen ist.
    Warum sollte sich das Kind dann nicht für die deutsche
    Staatsangehörigkeit entscheiden?
    .
    Der Vergleich mit der *Vielweiberei* bzw.
    *Vielmännerei* finde ich gar
    nicht so abwägig.
    .
    In beiden Fällen können (wollen) sich die
    Betreffenden nicht für Eine/n entscheiden
    und das Gute von Beiden nutzen.

  11. Autor Erhard Jakob
    am 14. September 2014
    11.

    Katrin,
    die Frage ist berechtigt!
    .
    *Warum sollte sich eine Frau für einen Mann
    entscheiden, wenn sie zwei oder
    drei haben kann!?!*
    .
    Warum sollte sich ein Mann für eine Frau
    entscheiden, wenn drei oder
    vier haben kann!?!
    .
    Helmut,
    ich sehe das auch so!
    .
    >Heimatgefühl< hat viel mit Heimat
    und wenig mit Nationalstaaten
    zu tun.

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