Sehr geehrter Herr Ackmann,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Für die Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, dass sich schwangere Frauen und werdende Väter für ein Leben mit Kind entscheiden können. Es gehört zu den wichtigen Aufgaben des Staates, ungeborenes Leben zu schützen. Diesem Ziel ist auch die Schwangerschaftskonfliktberatung verpflichtet. Die medizinischen, sozialen und juristischen Informationen sollen Perspektiven für ein Leben mit Kind aufzeigen und Frauen zur Fortsetzung ihrer Schwangerschaft ermutigen.
Um Mutter und Kind noch besser zu schützen, gibt es seit dem 1. Mai 2014 das „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“. Für Schwangere in psychosozialen Konfliktlagen stellt der Bund zum einen ein deutschlandweites Hilfetelefon "Schwangere in Not" bereit. Es steht rund um die Uhr zur Verfügung, auch mehrsprachig.
Das zweite Element des Gesetzes ist die vertrauliche Geburt. Sie ermöglicht Frauen, ihr Kind unter einem Pseudonym zur Welt zu bringen – und das in einem Krankenhaus mit guter medizinischer Versorgung. Identität und Daten der Schwangeren werden beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben sicher aufbewahrt. Ob eine Mutter ihren Säugling zur Adoption freigeben will oder ihr Kind doch lieber behalten möchte, muss sie erst nach der Geburt entscheiden. Frauen, die aufgrund einer schweren Notlage für sich keine Möglichkeit sehen, ihr Kind normal zur Welt zu bringen und großzuziehen, erhalten damit eine echte Alternative.
Das Besondere an der vertraulichen Geburt ist, dass das Kind auf diese Weise nach frühestens 16 Jahren erfahren kann, wer seine leibliche Mutter ist. Die vertrauliche Geburt bewahrt damit das Recht des Kindes auf das Wissen um die eigene Herkunft. Hierbei handelt es sich um ein verfassungsmäßig abgesichertes Grundrecht. Nur wenn Leben, Gesundheit oder andere schwerwiegende Gründe vorliegen, kann die Mutter anonym bleiben, obwohl das Kind die Namensnennung beantragt. Würde der Staat von vornherein eine vollkommen anonyme Geburt anbieten, wäre das Recht des Kindes auf Wissen um die eigene Herkunft zu stark beeinträchtigt.
Weitere Informationen: www.geburt-vertraulich.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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