Sehr geehrter Frau Kovács,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Wie Sie schreiben, haben Sie die Anerkennung Ihres ungarischen Schul- oder Berufsabschlusses bereits beantragt. Sie haben die Möglichkeit zu einer sprachlichen Fortbildung ebenfalls genutzt und möchten noch mehr tun.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Bundespresseamt keine Möglichkeit hat, Ihren Fall individuell zu prüfen oder rechtlich zu bewerten.
Über Förderanträge entscheidet die Bundesagentur für Arbeit. Wir haben deshalb Ihr Anliegen an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet. Die Antwort werden wir Ihnen gerne übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 29. August 2014
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Kommentar zu Kommentar 1 am 01. September 2014
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am 01. September 2014
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am 10. September 2014
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am 10. September 2014
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am 28. September 2014
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