Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Ildikó Kovács am 28. August 2014
12774 Leser · 6 Kommentare

Bildung

Eine Bitte an Frau Merkel

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
ich würde Ihnen gerne eine Frage stellen.
Ich bin Ungarische Stadt Bürgerin und wohne und arbeite im Hamburg seit 2009.
Ich bin eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern und momentan arbeitlos. Ich habe in Ungarn den Beruf , Kindergärtnerin gelernt, aber hier in Deutschland mein Schulabschluss /mit Abitur / momentan noch nicht anerkannt.Das ich diesen Beruf hier in Deutschland aus üben kann, dazu erforderlich ein besseren Sprachkenntniss. Ich letztem Jahr habe ich ein Deutschkurs B1 besucht und erfolgreich beendet. Das ich meine Aussichten für ein Berufeinstieg ferbessen kann würde ich gerne für die Sprachstufe C1 weiter lernen.
Momentan aufgrund meine finanzielle Situation beantragte ich eine weiter Bildung beidem Hamburger Jobcenter. Meine Gesprächspartnerin lehnt meinen Antrag konsequent ab. Sie begründet ihre Ablehnung da mit, daß ich weiterhin als Putzfrau arbeiten soll. Im Vorigen Jahr habe ich ein Arbeitsunfall ( handbruch ) erlibten und wegen diesen unfall kann nicht sollte Tätigkeit ausüben. Um dieses Problem zu lösen bitte ich um Ihre Hilfe Frau Merkel.
Was soll ich tun? Wo kann ich mich hinwenden um weitere Hilfe bekommen?
Ich hoffe auf Ihre baldige Antwort.

Mit freundlichen grüßen
Ildikó Kovács

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 06. Oktober 2014
Angela Merkel

Sehr geehrter Frau Kovács,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Wie Sie schreiben, haben Sie die Anerkennung Ihres ungarischen Schul- oder Berufsabschlusses bereits beantragt. Sie haben die Möglichkeit zu einer sprachlichen Fortbildung ebenfalls genutzt und möchten noch mehr tun.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Bundespresseamt keine Möglichkeit hat, Ihren Fall individuell zu prüfen oder rechtlich zu bewerten.

Über Förderanträge entscheidet die Bundesagentur für Arbeit. Wir haben deshalb Ihr Anliegen an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet. Die Antwort werden wir Ihnen gerne übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (6)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 29. August 2014
    1.

    Wenn Sie sich an Ihren zuständigen Landtagsabgeordneten der CDU.
    Vielleicht kann dieser Ihnen bei der Such nach einem Rechtsanwalt
    >Ihres Vertrauens< behilflich sei. Anders als über den Rechtsweg
    wird das Problem nicht zu lösen sein.

  2. Autor Ildikó Kovács
    Kommentar zu Kommentar 1 am 01. September 2014
    2.

    Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 01. September 2014
    3.

    Der Dank ist sicher zu früh ausgesprochen.
    .
    Erst wenn Sie einen Rechtsanwalt gefunden haben,
    der Ihnen weiter helfen konnte, könnten
    Sie sich bedanken.
    .
    Ich habe schon soviel Ungerechtigkeit erlebt, dass
    ich Zweifel habe, dass Sie einen Anwalt finden
    werden der Ihnen hilft. Ich hoffe aber, dass
    ich mich irre.

  4. Autor Ildikó Kovács
    am 10. September 2014
    4.

    Ich danke Ihnen für Ihre Freundlichkeit,
    ich habe Heute meinen Gutschein bekommen.
    Vielen, vielen Dank für Ihren Vorschlag.
    Grüße Ildikò

  5. Autor Erhard Jakob
    am 10. September 2014
    5.

    Ich freue mich sehr, dass Sie erst einmal diesen
    *Gutschein* bekommen haben. Doch bis zum
    festen Arbeitsplatz ist es noch ein lander Weg
    .
    Seie es wie es sei, auf jeden Fall wünsche
    ich Ihnen viel Glück und alles Gute.

  6. Autor Gabriele Klein
    am 28. September 2014
    6.

    Einen Anwalt kann ich nicht empfehlen. Mich kostete das meist nur Geld. 2 Fölle von vielleicht 6 in meinem Leben verliefen sehr gut und da leistete ich selbst handfeste "Anwaltshilfe" saß in Rechtsbüchereien etc. Es wurden teils meine eigenen Schriftsätze beim Richter vorgelegt....Andrerseits verlor ich teils Fälle, die klar lagen mit 100% Erfolgsaussicht für mich, weil der Anwalt ganz einfach die Fristen vergaß und lauter Formfehler machte. Für die Arbeit als Putzfrau reichen die Deutschkenntnisse die Sie haben. Ich würde mit Deutsch keine Zeit mehr vergeuden und.
    empfehle Ihnen eher Englisch zu lernen und sich bei einem internationalen Kindergarten, oder bei Montesori oder den Antroposophen zu bewerben. Ich fände das eh befriedigender. Wäre ich an Ihrer Stelle, würde ich bis dahin die Arbeit als Putzfrau der einer Kindergärtnerin in einem staatlichen Kindergarten vorziehen. Meine Situation war mal ähnlich der Ihrigen. Damals ärgerte ich mich schwarz, Heute weiß ich, dass ich nichts versäumt habe.....
    Konzentrieren Sie sich auf Englisch, u. evtl weitere Hauptsprachen. Dazu brauchen Sie keine Kurse und Arbeitsämter, machen Sie es selbst das geht schneller ist billiger und erfolgreicher..Prüfen Sie sich anhand von Musterprüfungen und dann rein in die Prüfung. Schon in 3-6 Monaten können Sie selbst das Vielfache eines Kurspensums erledigen.
    Sie können Prüfungen fast überall als Autodidakt machen. Teils für sehr wenig Geld wie z.B. bei den amerikanischen SAT oder TOEFL Tests, die reichen schon als Nachweis denn die Tests sind auf Grund der hohen Population die sie nimmt gut geeicht,zuverlässig.und aussagekräftig..... In Englisch empfehle ich die Camebridge Prüfungen (etwas teurer.)Es gibt auch die University of the People und andere Unis wo Sie gut für wenig Geld neben der Putzarbeit internationale Studienabschlüsse erwerben können allerdings eher im Computerbereich .

  7. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.